Anwalt Erbrecht Halle (Saale) – Fachanwälte finden!

Landgericht in Halle (Saale)
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Das Erbrecht ist in seiner Vielfältigkeit und wegen der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine sehr komplexe rechtliche Materie. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen sämtliche Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verstorbenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Rechte und Pflichten wird. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Erbausschlagung, Vermächtnis, Erbschein, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Der Erbvertrag und das Testament – die letzte Verfügung

Es ist dem Erblasser gemäß dem ...

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Fachanwältin Dr. Sabine Beer mit Fachanwaltskanzlei in Halle (Saale) betreut Fälle fachmännisch bei Rechtsangelegenheiten zum Rechtsbereich Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Halle (Saale)


Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen
Erbrecht Erbrecht: Der Pflichtteil
14.10.2023
Der Pflichtteil ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht und betrifft die gesetzlichen Ansprüche von nahen Angehörigen auf einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Rechtsanwalt Fabian Symann , Fachanwalt für Erbrecht, erläutert einige wichtige Informationen zum Pflichtteil: 1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Der Pflichtteil steht engen Verwandten des Erblassers zu, in der Regel den Kindern und den Eltern, sowie dem Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner.  2. Wie hoch ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf die Hälfte dessen hat, was er im Falle einer gesetzlichen Erbfolge erhalten ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Halle (Saale)

Fachanwalt Erbrecht Halle (Saale)
Fachanwalt Erbrecht Halle (Saale) (© kiono - Fotolia.com)
... Paragraphen 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verblichenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Regelungen für den Erbfall auf. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Außerdem kann er Anordnungen festsetzen, die von Erben zu erfüllen sind, um auch wirklich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind stets mind. zwei Personen erforderlich. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament unter anderen wegen der notariellen Beurkundung. Sofern kein Erbvertrag und kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind primär die Kinder erbberechtigt. Meist möchten die Ehegatten allerdings, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Nachlassgegenständen ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Der Sinn des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten zumindest die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern. Indes ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der Verzicht auf den Pflichtteil bedarf einer notariellen Beurkundung.

Das Erbe ausschlagen und die Erbunwürdigkeit

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch eine Option, die Erbschaft abzulehnen. Ein Erbverzicht ist vor allem dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser überschuldet war. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Werte. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Weiterhin kann die Erbausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das gemäß der Frist dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Man hat normalerweise sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe abzulehnen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser belegbar nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.

Fragen und Probleme im Erbrecht? Bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht sind Sie in den besten Händen!

Das Erbrecht ist schwierig. Gerade Laien fehlt es zumeist an dem dringend erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Aus diesem Grund tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und dies nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Halle (Saale) sind etliche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit einer Anwaltskanzlei für Erbrecht ansässig. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Halle (Saale) ist auf der einen Seite der ideale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Testamentsauslegung geht. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenfalls als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Er kann ferner ein Klärung bei grundsätzlichen Fragen geben wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Streit um das Erbe am besten verhindert werden? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt für Erbrecht aus Halle (Saale) ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder einer Erbstreitigkeit. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Halle (Saale) nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Weil es bei Erbschaften oftmals um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Rechtsvertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Gerade ein Fachanwalt für Erbrecht kann auf diese unbedingt erforderlichen fundierten Fachkenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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