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Besitzen Sie eine Wohnimmobilie, sei es eine Wohnung oder ein Haus, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben? Nun, vielleicht denken Sie darüber nach, wie Sie sicherstellen können, dass Sie diese Immobilie ohne steuerliche Belastungen an eine nahestehende Person übertragen können. In diesem Fall fragen Sie sich vielleicht, welche Option die vorteilhaftere ist: das Familienheim zu vererben oder zu verschenken? In diesem Artikel werde ich diese Fragen im Detail behandeln und Ihnen wertvolle Informationen zur Verfügung stellen, die sich mit den Themen Familienheim, Erbschafts- und Schenkungssteuer befassen. Durch sorgfältige Planung und Überlegungen zur Übertragung oder Vererbung Ihrer Wohnimmobilie können Sie sicherstellen, dass entweder überhaupt keine oder nur minimale...
weiter lesenSechswöchige Ausschlagungsfrist macht fundierte Entscheidung fast unmöglich Die Nachfolgeplanung obliegt dem Erblasser regelmäßig zu Lebzeiten. Ist ein Erbfall bereits eingetreten, sind Gestaltungsmöglichkeiten für die berufenen Erben äußerst eingeschränkt, wenn sie denn überhaupt existieren. Das wichtigste Instrument ist die sogenannte lenkende Ausschlagung, wonach ein Erbe das Erbe ausschlägt und damit gegebenenfalls das durch die ursprüngliche Erbfolge eingetretene Ergebnis korrigiert. Dabei ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Gerade aufgrund der Tatsache, dass eine Ausschlagung nur innerhalb von sechs Wochen nach Testamentseröffnung beziehungsweise nach dem Erbfall (wenn kein Testament vorhanden ist) erklärt werden kann, ist bei der Entscheidung...
weiter lesenHamm (jur). Schlägt der Ehepartner eines Verstorbenen dessen Alleinerbe aus, geht dies an die gesetzlichen Erben des Toten. Ob die Eheleute in einem gemeinsamen Testament andere sogenannte Schlusserben bestimmt hatten, spielt dann keine Rolle mehr, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 24. April 2014 bekanntgegebenen Beschluss vom 14. März 2014 entschied (Az.: 15 W 136/13). Betroffen hiervon sind Patchworkfamilien. Häufig bestimmen Ehepaare, dass nach dem Tod eines Partners das gemeinsame Vermögen zunächst komplett dem Anderen zur Verfügung stehen soll. Der Ehepartner ist zunächst sogenannter Alleinerbe des Verstorbenen. Erst nach dem Tod auch des anderen Ehepartners wird das Vermögen unter den Kindern als „Schlusserben“ aufgeteilt. In Patchworkfamilien besteht...
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