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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Nachlassinsolvenz
Erbrecht
Pflichtteilsanspruch: Wer kann einen Pflichtanteil vom Erbe einfordern?
Die Geltendmachung von einem Pflichtteil ist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Aber was ist überhaupt ein Pflichtteil? Wem steht er zu? Dies erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was bedeutet Pflichtteil?
Das deutsche Erbrecht erlaubt dem Erblasser auch seine nächsten Angehörigen von einer Erbschaft auszuschließen. Dies ergibt sich aus der sogenannten Testierfreiheit. Um dem gegenzusteuern, hat der Gesetzgeber den Pflichtteil eingeführt. Hierbei handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch, der dem Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben zusteht.
Was können die Pflichtteilsberechtigten verlangen?
Wer einen Pflichtteil einfordern darf, kann von den Erben nicht etwa verlangen, dass er ihnen ein bestimmtes Grundstück übereignet. Vielmehr...weiter lesen
Erbrecht
Ist die Alleinerbin tot, erbt der Staat
München (jur). Soll eine Erbschaft an nicht oder nur entfernt verwandte Personen gehen, sollte der Erblasser mit überlegen, ob gegebenenfalls auch deren Angehörige begünstigt sein sollen. Denn finden sich im Testament keinerlei Hinweise auf solche „Ersatzerben“, dann gilt die gesetzliche Erbfolge und das Geld geht im Zweifel an den Staat, wie das Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 19. Dezember 2012 entschied (Az.: 31 Wx 372/11). Im Streitfall starb die Erblasserin im Alter von 88 Jahren. Ihr einziger Sohn hatte keine Kinder und war ebenso wie ihr Ehemann schon vorher verstorben. Daher hatte sie in ihrem Testament eine Frau als Alleinerbin eingesetzt, die sie und ihren Ehemann über Jahre gepflegt hatte. Allerdings hatte die Erblasserin auch...weiter lesen
Erbrecht
Pflichtteilsrecht - was gilt zu beachten?
Das Pflichtteilsrecht ist Bestandteil des deutschen Erbrechts. Sofern eine Person die gesetzlichen Erben enterbt stellt sich die Frage, ob diese vollständig leer ausgehen oder zumindest einen Anspruch gegenüber den ausgewählten Erben haben.
Der Pflichtteilsanspruch
Wenn der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen getroffen hat (Testament, Vermächtnis, Erbvertrag), kann es vorkommen, dass einige gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang spricht man davon, dass eine Person enterbt wurde. Liegt eine derartige Konstellation vor, dann kommt das Pflichtteilsrecht zur Anwendung. Dieses Rechtsinstitut steht ausschließlich dem enterbten Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner und den Abkömmlingen des Erblassers zu. Alle weiteren Erben sind...weiter lesen
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Testament
Testamentsgestaltung
Testamentsvollstreckung
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