Anwalt Erbrecht Greifswald – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Greifswald (© Waldteufel - Fotolia.com)

Seit seiner Schaffung um 1870 ist das dt. Erbrecht im Wesentlichen unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im GG Art. 14 verankert. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen sämtliche Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verstorbenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Pflichten und Rechte wird. Im Erbrecht wird normiert, was mit dem Besitz des Verblichenen geschehen soll, wie sich der Vermögensübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.

Das Testament: Die letztwillige Verfügung hieb- und ...

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Zum Themenbereich Erbrecht berät Sie kompetent Rechtsanwalt Peter Warnke (Fachanwalt für Erbrecht) in dem Ort Greifswald.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Greifswald


Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem ... weiter lesen
Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Greifswald

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Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben bestimmen. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Bestimmungen für den Erbfall festgelegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Es ist ferner möglich, Anordnungen aufzustellen, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu erhalten. Ferner können im Testament selbstverständlich auch Vermögensgegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine verfasst werden. Vielmehr sind immer mind. zwei Personen erforderlich. Er muss überdies von einem Notar beurkundet werden. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zu. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgelegten Hierarchie. Oft möchten die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehegatten im Falle des Todes als Alleinerbe einsetzen. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den familiären Interessen andererseits. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Eltern, Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatte. Es besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Erbverzicht und Erbunwürdigkeit

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Hauptsächlich wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ablehnen. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Vermögen. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Will man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Erbausschlagung muss binnen 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe abzulehnen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Möchte man Angehörige vom Erbe ausschließen, dann muss ein Testament oder Erbvertrag verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.

Ein Fachanwalt zum Erbrecht ist der beste Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen im Erbrecht

Das Erbrecht ist komplex. Gerade Rechtslaien fehlt es zumeist an dem dringend nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt angeraten, rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu konsultieren. In Greifswald sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Anwalt für Erbrecht in Greifswald ist auf der einen Seite der ideale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Rechtsanwalt im Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Rechtsfragen zu bekommen wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Erbvertrag oder ein Testament? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Greifswald ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der ein Testament anfechten möchte oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt für Erbrecht aus Greifswald nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Gerade ein Fachanwalt im Erbrecht kann auf diese unbedingt erforderlichen fundierten Fachkenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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