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Anwalt Erbrecht WuppertalKommt es zu einem Erbfall, dann fällt die Erbschaft automatisch kraft Gesetz an die gesetzlichen oder an die, im Testament genannten, Erben. Fraglich ist jedoch, ob die Erbschaft tatsächlich gewünscht ist oder ob das Erbe ausgeschlagen werden sollte. Insbesondere wenn zu erwarten ist, dass zahlreiche Verbindlichkeiten mit dem Erbe verbunden sind, kann eine Erbausschlagung sinnvoll sein. Wann sollte ein Erbe ausgeschlagen werden? Ein Erbe gilt nach dem deutschen Erbrecht als Rechtsnachfolger des Erblassers. Dies bedeutet, dass der Erbe alle Vermögenspositionen als Ganzes beerbt. Rechtlich ist es daher nicht möglich, dass sich der Erbe einzelne Vermögenswerte aussucht. Diese Regel ist in § 1922 Abs. 1 BGB niedergeschrieben: „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren...
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Sie finden sich in der Situation, dass Ihr Erbteil ausgeschlossen wurde und fragen sich, wie Sie Ihren Pflichtteil erhalten können? Sie möchten wissen, wie Sie den Wert Ihres Anteils am Erbe maximieren und sich gegen möglicherweise ungerechte Gutachten zur Wehr setzen können. Gemeinsam gehen wir durch die entscheidenden Schritte und Überlegungen. Zunächst einmal, was ist der Pflichtteil? Wenn Sie durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes: den sogenannten Pflichtteil. Der Erbe ist verpflichtet, Ihnen diesen Ausgleichsbetrag zu zahlen. Für weitere Einzelheiten dazu empfehle ich Ihnen unser Video zum Pflichtteil und wie er geltend gemacht wird. Oftmals liegen die Details im Verborgenen,...
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Berlin. Für den nicht genommenen Urlaub eines verstorbenen Beamten können die Erben nur einen begrenzten finanziellen Ausgleich bekommen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem am Montag, 27. Juni 2022, veröffentlichten Gerichtsbescheid (Az.: VG 28 K 563.19), dass der Dienstherr für die nicht genommenen Urlaubstage, welche über dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen liegen, keine weitere Urlaubsabgeltung leisten muss. Im streitigen Fall handelt es sich um eine 2018 verstorbene Beamtin des Landes Berlin. Sie war von März 2016 bis zu ihrem Tod dienstunfähig erkrankt. Sie hatte bis dahin 64 Tage Urlaub angesammelt. Mit ihrem Tod wurde vom Dienstherrn jedoch nur für 46 Urlaubstage eine finanzielle Abgeltung in Höhe von 9.400 Euro an die Erben ausgezahlt. Den Erben stehe ein Anspruch auf Abgeltung des...
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