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Notar André Döttelbeck
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Marc Ströbele
Kanzlei Ströbele & Kushkush, Rechtsanwälte und Notare in Frankfurt am Main
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Dr. Dipl. sc. pol. Stephan Jakob Lang
Dr. Lang & Kollegen
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Nachlassverwaltung
Erbrecht
Erbpflichtteil für Kinder von EU-Ausländern durch BGH gesichert
Karlsruhe. EU-Ausländer kommen nach einem langjährigen Aufenthalt in Deutschland nicht um die Kerngedanken des deutschen Erbrechts herum. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Freitag, 22. Juli 2022, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IV ZR 110/21). Damit rückte er von früheren Urteile ab und sicherte den Kindern den Erbpflichtanteil, der ihnen nach deutschem Erbrecht zusteht.
Für Erbschaften gilt nach EU-Recht zunächst das Recht am Wohnsitz. Zugezogenen EU-Bürgern erlaubt die EU-Erbverordnung jedoch auch, das Erbrecht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit zu wählen.
Im streitigen Fall hat ein 2018 verstorbener Brite genau das getan. Allerdings lebte er schon seit 1965 in Deutschland und adoptierte hier 1974 einen Jungen.
Der Engländer wählte für sein Testament die ... weiter lesen
Erbrecht
Der Erbschein: Wie der "Personalausweis" für Erben Ihnen helfen kann
Haben Sie kürzlich eine Erbschaft erhalten und sind jetzt Teil einer Erbengemeinschaft? Eventuell befinden Sie sich in einem Streit mit den anderen Erben über das Erbe oder Ihren Anteil und suchen nach einer effektiven Lösung? Oder es gestaltet sich schwierig, alle Miterben ausfindig zu machen, und die Zeit drängt? In solchen Fällen kann der sogenannte Teilerbschein die ideale Lösung bieten. Dieses Video soll Ihnen helfen, zu beurteilen, ob der Teilerbschein der richtige Weg für Sie ist.
Im folgenden Beitrag werde ich die häufigsten Fragen zum Thema Teilerbschein beantworten und Ihnen verraten, wann eine anwaltliche Beratung in diesem Zusammenhang sinnvoll ist.
In vielen Fällen ist es unerlässlich, dass Sie als Erbe eine Art "Nachweis" besitzen, um Ihr Erbrecht ... weiter lesen
Erbrecht
Für nicht in Anspruch genommenen Urlaub nur begrenzten Ausgleich
Berlin. Für den nicht genommenen Urlaub eines verstorbenen Beamten können die Erben nur einen begrenzten finanziellen Ausgleich bekommen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem am Montag, 27. Juni 2022, veröffentlichten Gerichtsbescheid (Az.: VG 28 K 563.19), dass der Dienstherr für die nicht genommenen Urlaubstage, welche über dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen liegen, keine weitere Urlaubsabgeltung leisten muss.
Im streitigen Fall handelt es sich um eine 2018 verstorbene Beamtin des Landes Berlin. Sie war von März 2016 bis zu ihrem Tod dienstunfähig erkrankt. Sie hatte bis dahin 64 Tage Urlaub angesammelt. Mit ihrem Tod wurde vom Dienstherrn jedoch nur für 46 Urlaubstage eine finanzielle Abgeltung in Höhe von 9.400 Euro an die Erben ausgezahlt. Den Erben stehe ein Anspruch auf Abgeltung des ... weiter lesen
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