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Jan-Wolfgang Hecker
Hecker + Görtz Rechtsanwälte | Fachanwälte in Bürogemeinschaft
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Nebenkosten
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Wohnflächenabweichung als Mietmangel
In der Regel halten Vermieter und Mieter im Mietrecht die Mietfläche im Mietvertrag fest. Stellt sich später heraus, dass die tatsächliche Mietfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Mietfläche erheblich abweicht, kann darin ein Mangel der Mietsache gesehen werden.
1. Erhebliche Abweichung
Das kann insbesondere, bei einer Flächenabweichung von über 10% angenommen werden (BGH, 24.03.2004, Az. VIII ZR 295/03). Dieser generelle Grundsatz gilt auch dann, wenn im Mietvertrag lediglich eine ca.-Angabe steht (BGH, 24.03.2004, Az. VIII ZR 133/03). Das gilt aber dann nicht, wenn Vermieter und Mieter bei der Besichtigung übereinstimmend von einer ca.-Angabe ausgegangen sind (BGH, 22.02.2006, Az. VIII ZR 219/04). Es kommt nicht darauf an, ob der Mieter durch die abweichende Fläche ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
RECHTZEITIGE MIETZAHLUNG?
Der Fall:
Wegen mehrfach verspäteter Mietzahlungen wurde gegenüber Mietern fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt. Die Mieter hatten zuvor in den Monaten März, April und Mai 2014 jeweils spätestens am dritten Werktag des Monats die Miete in bar bei Ihrer Bank einbezahlt und gleichzeitig einen Überweisungsauftrag erteilt. Die Räumungs- und Herausgabeklage wurde durch das Landgericht Köln als Berufungsgericht zurückgewiesen; hiergegen richtete sich die Revision der Klägerin.
Die Entscheidung:
Der BGH hat bestätigt, dass das Berufungsgericht die Kündigungen zu Recht zurückgewiesen hatte. Ohne zwischen der außerordentlichen Kündigung und der fristlosen Kündigung zu differenzieren, weil es hierauf nicht ankam, hat der BGH ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
KEINE NEUEN PFLICHTEN FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMER DURCH BESCHLUSS
Der Fall:
Eine Wohnungseigentümerin wendete sich gegen einen Beschluss aus einer Eigentümerversammlung. Die Wohnanlage bestand aus sechs Einheiten mit jeweils 1/6 Miteigentumsanteil. Der Klägerin gehörte eine der beiden EG-Wohnungen; zur Wohnung gehört ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche. Ein entsprechendes Sondernutzungsrecht besteht zu Gunsten der anderen EG-Wohnung.
Nach § 6 der Teilungserklärung obliegt die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Gemeinschaft und ist vom Verwalter durchzuführen. Weiter ist in § 4 TE bestimmt, dass eine Änderung der §§ 3-20 nur durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit möglich ist. In der Eigentümerversammlung am 26. Juli 2012 wurde folgender Beschluss gefasst:
„ Die ... weiter lesen
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