Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unter bestimmten Voraussetzungen die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu Lasten einzelner Eigentümer ändern dürfen (Az.: V ZR 81/23 und V ZR 87/23 ). Diese Entscheidung basiert auf dem 2020 reformierten Wohnungseigentumsgesetz. Doppelparker und Dachfenster im Fokus In dem Verfahren V ZR 81/23 ging es um die Kostenverteilung der Reparatur von Doppelparkern, die aufgrund eines Defekts nur eingeschränkt nutzbar waren. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschloss, dass nicht alle, sondern nur die Teileigentümer der Doppelparker die Kosten tragen sollten. Der klagende Teileigentümer wollte diesen Beschluss für ungültig erklären lassen, scheiterte jedoch in den...
weiter lesenDas deutsche Mietrecht enthält zahlreiche Vorschriften und Gesetze, die das Rechtsverhältniss zwischen Vermietern und Mietern untereinander regeln. Daneben wird auch vertraglich zusätzlich vieles vereinbart. Vor allem das Thema Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnung stellt ein großes Thema dar. In den Vereinbarungen werden meisten Fragen zu den Kosten, die bei der Benutzung der Wohnung entstehen, beispielsweise sind dies Heizkosten und Wasserkosten beschlossen. Insoweit stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen derartige Vereinbarungen getroffen werden können und was passiert, wenn die Abrechnung falsch ist? Wirksame Betriebskostenvereinbarung? Es gibt insgesamt zwei Varianten wie eine Betriebskostenvereinbarung ausgestaltet sein kann. Entweder können die...
weiter lesenKarlsruhe. Grundsätzlich müssen Hochzeitspaare für die Feierlichkeiten auch dann Saalmiete zahlen, wenn sie diese aufgrund der Covid-19-Pandemie absagen mussten. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe (BGH) vom Mittwoch, 2. März 2022 (Az.: XII ZR 36/21) komme je nach Umständen allenfalls eine Mietkürzung in Betracht. Im gegebenen Fall konnte ein Ehepaar aus dem Ruhrgebiet die bereits gezahlte Saalmiete nicht zurückerhalten. Im Dezember 2018 heiratete das Paar standesamtlich, 17 Monate später, am 1. Mai 2020, sollte die Feier stattfinden. Die Miete für die benötigte Räumlichkeit zahlte das Ehepaar im Voraus. Aufgrund der Corona-Pandemie war die Feier zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr erlaubt. Das Paar kündigte daraufhin den Mietvertrag und verlangte zugleich die gezahlte Miete zurück. Diese...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.