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Die Gründung eines eigenen Onlineshops bietet Unternehmern eine spannende Möglichkeit, in der digitalen Welt Fuß zu fassen und Produkte oder Dienstleistungen einem breiten Publikum anzubieten. Neben der technischen Umsetzung und der Vermarktung gibt es jedoch auch zahlreiche rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen, um rechtssicher zu arbeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Onlineshops können komplex und vielfältig sein. Daher sind eine gründliche Planung und die regelmäßige Überprüfung der rechtlichen Aspekte entscheidend für den langfristigen Erfolg und die Rechtssicherheit des Onlineshops. Die folgenden Punkte bieten eine umfassende Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen für die erfolgreiche und rechtssichere Gründung eines Onlineshops. Die passende...
weiter lesenKarlsruhe. Für wettbewerbswidrige Werbung seiner sogenannten Affiliate-Partner muss der Online-Händler Amazon nicht haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Donnerstag, den 26. Januar 2023, in Karlsruhe verkündeten ergangenen Urteil betont, dass es sich zumindest im vorliegenden Fall um einen eigenständigen Betreiber einer eigenständigen Website handelt (Az.: I ZR 27/ 22 ). Es liege hier keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs von Amazon vor, für die er verantwortlich sei. Amazon beteiligt die Betreiber anderer Internetauftritte über sein „Affiliate-Programm“ am Vertrieb. Sie können auf ihrer Website Links zu Amazon und den dort verkauften Produkten setzten. Der Affiliate-Partner erhält eine Provision, wenn Kunden auf diesem Weg zu Amazon gelangt sind. So war auch der Betreiber einer Website zum...
weiter lesenEinleitung zum Thema: Bekanntermaßen kennt Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten, jedenfalls so wie es in der Presse oft dargestellt wird, eine recht weitgehende Haftung des Providers oder des Zugangsnetzwerks für das Internet. Diese soll angeblich öffentliche und kostenfreie WLAN- Einwahlknoten ins Internet, wie sie im europäischen Ausland weitgehend vorhanden sind, verhindert haben. Das BGH- Urteil vom 26.11.2015 (I ZR 3/14 und I ZR 174/14) kann da durchaus als interessante Weiterentwicklung gesehen werden, obgleich es sich nicht mit W-Lan- Zugängen zum Internet befasst, sondern mit der Providerhaftung. Klägerin ist die weithin bekannte GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gewesen, die als...
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