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Rechtsanwalt Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen - Anwalt für Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen finden!

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Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen

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Anwälte für Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen
Rechtsanwalt für Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen
Stefan Lutz LL.M. IT-Kanzlei Lutz
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Telefon0751 27 088 53 – 0 Fax0751 27 088 53 – 9

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Rechtsanwalt für Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen
Christian Kramarz Rechtsanwalt Kramarz
Adresse Icon Wilhelm-Leuschner-Straße 6a, 64293 Darmstadt

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Rechtsanwalt für Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen
Volker Blees Rechtsanwalt Volker Blees
Adresse Icon Industriestraße 4, 67125 Dannstadt-Schauernheim
Telefon06231/634821 Fax03222/3942634

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Rechtsanwalt für Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen
Dr. Alexander Pleh DP RECHT
Adresse Icon Schirmerstr. 80, 40211 Düsseldorf
Telefon0211 86806090 Fax0211 86806099

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Rechtsanwältin für Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen
Yvonne Herr LL.M. Kanzlei Herr
Adresse Icon Roßmarkt 194, 86899 Landsberg am Lech
Telefon0 81 91 – 30 20 Fax0 81 91 – 5 96 51

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Das Recht an der eigenen Stimme: KI-Nachahmung als Persönlichkeitsrechtsverletzung
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Das Landgericht Berlin II hat in seiner Entscheidung vom 20. August 2025 ( Az. 2 O 202/24 ) erkannt, dass die unbefugte Nutzung einer KI-generierten Stimmen-Nachahmung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Gericht verurteilte einen YouTuber zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Das Urteil klärt, dass der vermögenswerte Gehalt des Stimmrechtsschutzes im KI-Kontext auch vor Deepfakes geschützt ist. Dies ist ein klares Signal an alle Unternehmen, die KI kommerziell nutzen. Das Recht an der eigenen Stimme: Mehr als nur Akustik Das Urteil unterstreicht die gefestigte Rechtsprechung: Die eigene Stimme genießt umfassenden Schutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht . Zwar fehlt eine spezifische gesetzliche Regelung wie beim Bildnisschutz (§§ 22 ff. KUG), dennoch erstreckt sich dieser Schutz...

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Werbeblocker: Der BGH und die Neudefinition der Zulässigkeit
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Erfolgsmeldung darf auch nach Aufhebung auf der Homepage des Anwalts verbleiben
24.01.2023Redaktion fachanwalt.deIT Recht
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Frankfurt/Main. Anwaltskanzleien berichten gerne über gerichtliche Erfolge auf ihren Websites. Wird diese Entscheidung später rechtskräftig aufgehoben, müssen Sie diesen Bericht nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) vom 19. Januar 2023 (Az.: 16 U 255/21) nicht unbedingt löschen. Sie sind jedoch verpflichtet, den Beitrag auf Verlangen der betroffenen Person zu aktualisieren. Im streitigen Fall erwirkte ein Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung gegen eine Wiesbadener Wirtschaftsauskunftei. Er berichtete in seinem Internet-Blog über den Fall. In der nächsten Instanz wurde die Verfügung jedoch rechtskräftig wieder aufgehoben. Die Auskunftei wandte sich an das Landgericht Frankfurt . Das Gericht meinte daher, dass der Anwalt den Bericht von seiner Website entfernen muss. Wie...

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