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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen
IT Recht Behauptung fehlenden Kundenkontakts ist von Bewertungsportal zu prüfen
Karlsruhe. Betroffene können sich in Zukunft oft leichter gegen negative Aussagen auf Bewertungsportalen wehren. Gehen Sie davon aus, dass es sich bei der Person gar nicht um einen Kunden handelt, muss der Betreiber des Bewertungsportals dies überprüfen, wie der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem am Dienstag, 6. September 2022 veröffentlichten Urteil zu einem Hotelbewertungsportal entschieden hat (AZ: VI ZR 1244/20). Bewertungsportale können dafür in der Regel keine nähere Begründung verlangen. Der streitige Fall betraf das Bewertungsportal holidaycheck.de. Dort können Nutzer unter anderem Hotels buchen und bewerten. Als Prämie für solche Bewertungen verspricht HolidayCheck „Flugmeilen“. Laut Nutzungsrichtlinie darf der Nutzer nur die Leistungen bewerten, die er tatsächlich genutzt hat. Ein ... weiter lesen
IT Recht Verurteilung eines Geschäftsführers eines Internetunternehmens wegen versuchtem Betrug durch einen Routenplaner
Der BGH hat im März des Jahres 2014 die Verurteilung eines Geschäftsführers eines Internetunternehmens, welches eine Plattform für einen Routenplaner betrieben hatte, bestätigt (Urt. des BGH v. 05.03.2014, 2 StR 616/12). Die Verurteilung erfolgte mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung. Unter der Seite „routenplaner-server“ hatte der Verurteilte die Nutzung eines Online-Routenplaners angeboten. Nach Aufruf der Seite war auf einen Routenplaner hingewiesen worden und es waren bestimmte Angaben zum Standort und zum Ziel abgefragt worden. Auf ein Entgelt für die Benutzung des Routenplaners war auf dem für den Leser sichtbaren Teil der Seite kein Hinweis enthalten, ebenso wenig auf die Teilnahme an einem entgeltlichen Gewinnspiel. Gleichzeitig war auf der Seite ... weiter lesen
IT Recht Fake-Bewertungen: Strafbarkeit und rechtliche Folgen
Wer Fake-Bewertungen abgibt, muss unter Umständen mit juristischen Konsequenzen rechnen.   Im Internet abgegebene Bewertungen z.B. auf amazon.de sind nicht immer echt. Manche Nutzer geben Fake-Bewertungen ab. Dies ist für Verbraucher wie das betroffene Unternehmen ärgerlich. Allerdings ist die Abgabe einer unzutreffenden Bewertung nicht zwangsläufig illegal. Das gilt gerade dann, wenn es sich bei dem Verfasser um eine Privatperson handelt.     Fake-Bewertungen können strafbar sein Eine Fake-Bewertung ist nur dann strafbar, wenn sie einen bestimmten Straftatbestand erfüllt. Wenn der Verfasser etwas Unzutreffendes schreibt, kann hierin etwa eine Verleumdung gem. § 187 StGB oder Beleidigung gem. § 185 StGB liegen. Eine Verleumdung kommt dann in ... weiter lesen
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