Anwalt Baurecht und Architektenrecht Garbsen – Fachanwälte finden!

Planetenpfad mit Begrüßungsstele in Garbsen
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Garbsen (© BildPix.de - Fotolia.com)

Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften, welche sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie zum Beispiel: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Das private Baurecht normiert die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die allermeisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

Vom Grundstückskauf über die Baugenehmigung hin zur ...

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Fachanwalt Dr. Peter Gerhold mit Fachkanzlei in Garbsen hilft Ratsuchenden kompetent bei Rechtsangelegenheiten im Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Garbsen


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Garbsen

... Bauabnahme

Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit rechtlichen Problemstellungen konfrontiert. Der Grundstückskauf steht in den allermeisten Fällen an erster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Will man ein Grundstück kaufen, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand aussieht. Auch wichtig: die Erschließung. Mit Erschließung sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Ist das Grundstück augenscheinlich passend, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Im Übrigen wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. In diesen Fällen reicht es aus, dem Amt das Bauvorhaben anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Von großer Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Es ist hier wichtig, bereits im Voraus die unterschiedlichen Bauleistungen exakt abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte in jedem Fall vermieden werden. Einige Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind Rechtsprobleme keine Seltenheit.

Mängel am Bau kommen bei der Bauabnahme an das Tageslicht!

Ist das Bauvorhaben fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Hier werden nun bestehende Baumängel offenkundig. Liegt ein Mangel am Bau wie z.B. eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer lehnt es ab, eine Beseitigung des Mangels durchzuführen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Garbsen sind einige Rechtsanwälte und Rechtanwältinnen im Baurecht mit einer Kanzlei ansässig. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt im Baurecht aus Garbsen zu finden. Der Anwalt im Baurecht in Garbsen ist nicht bloß der ideale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird außerdem auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Bauanwalt kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Ferner ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Mit einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht an der Seite haben Sie die optimale Grundlage, um zu Ihrem Recht zu kommen

Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Anwalts für Baurecht aus Garbsen nutzen. Ebenfalls, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Unterstützung. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die diffiziler sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Weshalb? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So müssen in den letzten 3 Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Außerdem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Keine Frage also, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.

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