Anwalt Baurecht und Architektenrecht Langenhagen – Fachanwälte finden!

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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Langenhagen (© kamasigns - Fotolia.com)

Das Baurecht ist ein sehr schwieriges Rechtsgebiet. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im BauGB hinterlegt. Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im BGB finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das Bauvertragsrechts, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

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Zum Themenbereich Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Felix Rückner (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) mit Sitz in Langenhagen.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Langenhagen


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Langenhagen

... Probleme beim Hausbau? Das ist keine Ausnahme

Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der Kauf eines Grundstücks steht in den allermeisten Fällen an vorderster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Möchte man ein Grundstück kaufen, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Ebenfalls von großer Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In diesem legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche erlaubt sind. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau passend und alle anderen Umstände wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Bau genehmigt, dann wird das durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor der Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen entschieden werden. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. In diesen Fällen genügt es, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Bedeutung. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird zumeist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, sämtliche Bauleistungen präzise abzuklären. Unbedingt vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das heißt, ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich damit sparen ließe. Es ist nicht selten, dass es sich genau gegenteilig verhält. Schwarzarbeit kann für den Bauherrn teuer werden. Vor allem Mängel am Bau sind es, die dann oft zu Rechtsproblemen werden.

Baumängel kommen bei der Bauabnahme an das Tageslicht!

Ist der Bau abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Mängel am Bau - sie werden nun offenkundig. Werden Mängel am Bau offenkundig, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Ausnahme. In Langenhagen sind etliche Bauanwälte mit einer Kanzlei vertreten. Man wird somit zügig einen fachkundigen Anwalt im Baurecht aus Langenhagen finden. Der Anwalt für Baurecht aus Langenhagen kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Ausnahme darstellen. Der Anwalt für Baurecht wird ebenso sämtliche Verträge, die während eines Baus zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauprojekts unterstützend zur Seite stehen. Der Bauanwalt wird ferner, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Anwalt für Baurecht kennt sich zudem mit allen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Zu nennen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Anwalt zum Baurecht der richtige Ansprechpartner.

Probleme und Fragen im Baurecht? Dann ist ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht der ideale Ansprechpartner

Aber nicht nur, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Hilfe eines Rechtsanwalts im Baurecht aus Langenhagen in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Anwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei komplexeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Um den Titel "Fachanwalt" führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. Wenigstens 80 Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen drei Jahren bearbeitet worden sein. Außerdem muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an wenigstens einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Keine Frage also, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.

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