Anwalt Strafrecht Arnsberg – Fachanwälte finden!

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Anwalt Strafrecht Arnsberg (© sehbaer_nrw - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes und dient dem Rechtsgüterschutz. Das deutsche Strafrecht findet seine Regelungen im Strafgesetzbuch, dem StGB. Im Strafgesetzbuch sind strafbare Handlungen definiert. Das Strafgesetzbuch legt also Straftatbestände fest und nennt Strafbemessungen. Strafbare Taten, die mit am öftesten verübt werden sind u.a. Vergewaltigung, Diebstahl, Nötigung, sexueller Missbrauch, Körperverletzung, Misshandlung, Hehlerei, Fahrerflucht, Untreue, Unterschlagung, Brandstiftung, Raub, Hausfriedensbruch, fahrlässige Tötung oder auch Gewalttaten und Mord. Auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden strafrechtlich verfolgt ebenso wie zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung.

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet – so ist der Ablauf

Wurde eine strafbare Tat verübt, eine Strafanzeige erstattet oder ein Strafantrag gestellt, dann bildet die Strafprozessordnung die Grundlage für die Durchführung des Strafverfahrens. Erfährt die Staatsanwaltschaft, dass ein belegbarer Verdacht vorliegt, der ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Arnsberg


Strafrecht Die Bedeutung einer frühzeitigen Rechtsberatung im Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren teilt sich in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren. Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Gerade im Ermittlungsverfahren werden oftmals die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt. Auch wenn Sie als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens vielleicht im ersten Moment nicht die Notwendigkeit einer Rechtsberatung sehen, so gilt für einen Strafverteidiger jedoch: Je früher Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, einschalten, desto besser. Welche Besonderheiten das Ermittlungsverfahren aufweist und warum frühzeitige die Einschaltung eines Rechtsanwalts wichtig ist, zeigt dieser Artikel. Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren Bei einem strafrechtlichen Tatverdacht haben die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einzuleiten. ... weiter lesen
Strafrecht Vorwurf: Betrug?
Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten!   Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?   Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren ... weiter lesen
Strafrecht Keine Meinungsfreiheit für Beleidigung als „Schlampe“
München (jur). Die Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ ist regelmäßig eine strafbare Beleidigung, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Das Schimpfwort „stellt zweifelsfrei durch die darin zum Ausdruck gekommene Missachtung einen Angriff auf die persönliche Ehre der Verletzten dar“, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht in München in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 6. November 2023 (Az.: 202 StRR 80/23).  Im Streitfall war der vielfach vorbestrafte Angeklagte bis Ende März 2022 mit der Mutter der Verletzten liiert. Als die Mutter nach der Trennung dem Ex für einen Antrag beim Arbeitsamt benötigte Unterlagen nicht zur Verfügung stellte, veröffentlichte dieser eine Fotocollage auf Facebook mit von der Tochter der Ex-Partnerin angefertigter Torten. Diese ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Arnsberg

... offensichtlich macht, dass eine Straftat begangen wurde, ist die Konsequenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Diese Kenntnis kann die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige erhalten, die bei den Behörden, der Polizei oder den Amtsgerichten erstattet wurde. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. Im Normalfall werden die Ermittlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, vorgenommen. Es kommt zu Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden wie einer Durchsuchung von Wohnräumen oder Büroräumen etc. und Beschlagnahme von Beweisen. Auch im Bereich des Möglichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Der Tatverdächtige wird vernommen, Zeugen werden vorgeladen. Für Zeugen besteht übrigens die Pflicht, auszusagen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Beschuldigten stehen. Weigern sich Zeugen, eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft drohen. Der Tatverdächtige kann in Untersuchungshaft genommen werden. Dies hängt selbstverständlich unter anderem davon ab, wie schwer die vorgeworfene Tat ist. Ein schriftlicher Haftbefehl wird erlassen. Untersuchungshaft ist vor allem dann üblich, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht. Sind alle erforderlichen Beweise erhoben worden und hat der Tatverdächtige Gelegenheit bekommen, sich zu äußern, entscheidet der Staatsanwalt, auf welche Weise das Ermittlungsverfahren zum Abschluss kommen soll. Entweder das Verfahren wird eingestellt. Oder es kommt zur Erlassung eines Strafbefehls. Im Falle eines Strafbefehls findet keine Hauptverhandlung statt. Der Täter bekommt eine Geldstrafe beziehungsweise eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Oder aber es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, einem Strafprozess vor Gericht. In der Gerichtsverhandlung wird über Schuld oder Unschuld des Beschuldigten entschieden, ein Urteil wird gefällt. Im Urteil kann der Beschuldigte zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Ebenfalls ist eine Bewährungsstrafe oder eine langjährige Freiheitsstrafe möglich. Eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, ist vorrangig dann wahrscheinlich, wenn der Angeklagte keine Vorstrafen hat und die Straftat nicht als schwerwiegend einzustufen ist wie zum Beispiel ein Mord. Natürlich ist auch ein kompletter Freispruch möglich.

Ein Anwalt im Strafrecht ist der optimale Ansprechpartner bei einer Strafanzeige

Es ist deutlich, begeht man eine strafbare Tat, dann kann das schlimme Konsequenzen haben. Hat man eine strafbare Tat begangen und ist man über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden, sollte man nicht zögern und sich umgehend an einen Anwalt zum Strafrecht wenden. Dabei sollte man sich man besten an einen Fachanwalt wenden, dessen Tätigkeitsschwerpunkt im benötigten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie im Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht oder im Drogenstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht hat fundiertes Wissen in sämtlichen Bereichen, in denen Straftaten verübt werden können. Dank seines umfassenden Fachwissens in der Praxis und in der Theorie weiß er ganz genau wie er seinen Mandanten am besten vereidigt. In Arnsberg sind etliche Kanzleien als auch Fachanwaltskanzleien ansässig, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Mit einem fachkundigen Anwalt im Strafrecht aus Arnsberg an der Seite hat man die allerbesten Voraussetzungen, ein so mildes Urteil als möglich, eine Haftstrafe auf Bewährung oder gar einen Freispruch zu erhalten. Auch wenn man sich selbst keinen Anwalt leisten kann, wird man in der BRD nicht im Stich gelassen. In diesem Fall wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Doch sicherlich ist man klar im Vorteil, wenn man sich selbst einen Rechtsanwalt zum Strafrecht aus Arnsberg suchen kann. Unbedingt darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Anwalt für Strafrecht aus Arnsberg als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.

Ein Fachanwalt im Strafrecht verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in Theorie und Praxis – davon profitieren Mandanten

Zunächst wird der Anwalt für Strafrecht seinen Mandanten über seine Rechte aufklären und ihn über den genauen Ablauf des Strafverfahrens informieren. Er wird außerdem Akteneinsicht beantragen. Nachdem er sich über die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Fakten informiert hat, wird er diese in einem Gespräch mit seinem Klienten besprechen. In der Folge wird er eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Kann der Anwalt für Strafrecht nicht erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Angelegenheit ohne Gerichtsverhandlung durch einen Strafbefehl erledigt ist, wird er seinen Mandanten bei der Verhandlung vor Gericht vertreten und verteidigen. Um seinen Klienten zu entlasten wird er Dokumente und, wenn möglich, Zeugen präsentieren. Wird im Verlauf der Gerichtsverhandlung deutlich, dass nur ein umfassendes Geständnis zu einer milden Strafe führen kann, wird er seinen Klienten darauf aufmerksam machen. Selbstverständlich ist ein Anwalt für Strafrecht nicht nur für jeden eine immense Hilfe, der eine Straftat begangen hat. Er ist auch der optimale Partner an der Seite von Opfern und von Zeugen, die einen kompetenten Rechtsbeistand an der Seite haben möchten.

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