Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Rechtsgebiet ohne komplett einheitliche gesetzliche Grundlage. Normen des Ordnungswidrigkeitenrechts finden sich neben dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG, formelles Ordnungswidrigkeitenrecht) in vielen unterschiedlichen Gesetzen, dort in der Regel gegen Ende des gesamten Gesetzes in eigenen Abschnitten (Straf- und Bußgeldvorschriften). So finden sich beispielsweise die Bußgeldvorschriften im Urheberrechtsgesetz oder auch in der Abgabenordnung (Steuerordnungswidrigkeiten), aber auch im Aktienrecht oder dem Arbeitsrecht. Die bekanntesten Ordnungswidrigkeiten wie vor allem der Strafzettel (umgangssprachlich „Knöllchen“) finden sich jedoch im Verkehrsrecht (StVG, StVO).
Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Rechtsverstoß, der mit einem Bußgeld bewehrt ist. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, der verstößt gegen ein Gesetz. Allerdings wird dieses „Verhaltensunrecht“ als nicht so schwerwiegend angesehen, als dass hier ein gerichtliches Verfahren stattfinden müsste um das Unrecht zu verfolgen wie z.B. im Strafrecht, auch wenn das Ordnungswidrigkeitenrecht grundsätzlich dem Bereich des Strafrechts zuzuordnen ist.
Wurde eine Ordnungswidrigkeit von einem Kind oder einem Jugendlichen begangen gilt das Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ergänzend.
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Wie soll man reagieren, wenn man mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert wird? Dies erfahren Sie in diesem Ratgeber. Der Vorwurf der Fahrerflucht sollte ernst genommen werden. Denn der Gesetzgeber ist hier streng, auch wenn kaum etwa passiert wird. Grund dafür ist, dass der Geschädigte nicht seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann, wenn er nicht die Person des Fahrers bzw. den Halter nicht ausfindig machen kann. Strafrechtliche Konsequenzen einer Fahrerflucht Aus diesem Grunde sieht der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in § 142 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von bis maximal drei Jahre oder Geldstrafe vor. Darüber hinaus kommt eventuell eine Bestrafung des Unfallverursachers nach anderen Straftatbeständen wie...
weiter lesenDer Gesetzgeber hat 2002 in Form einer Schuldrechtsmodernisierung die Sachmangelgewährleistung vollständig verändert. Insbesondere für das Verbraucherschutzrecht hat die Modernisierung viele Konsequenzen. So enthält das BGB unterschiedliche Regelungen zur Beweislastumkehr. Die Beweislastumkehr im Kaufrecht Der Grundsatz, dass im Prozess jede Person, die für ihn günstige Tatsachen beweisen muss, gilt zwar auch nach der Veränderung noch, doch vor allem § 476 BGB schränkt diesen Grundsatz deutlich ein. „Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“ Die...
weiter lesenDer Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat den Bundestag passiert. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Es ist damit zu rechnen, dass es noch diesen Sommer verkündet werden und damit in Kraft treten wird. Folgende Änderungen des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts in Bezug auf Cannabis werden im Wesentlichen kommen: In § 24a StVG wird folgender Absatz eingeführt werden: „(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.“ Dieses dürfte die wichtigste Änderung sein. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, der...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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