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Ordnungswidrigkeitenrecht
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Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Rechtsgebiet ohne komplett einheitliche gesetzliche Grundlage. Normen des Ordnungswidrigkeitenrechts finden sich neben dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG, formelles Ordnungswidrigkeitenrecht) in vielen unterschiedlichen Gesetzen, dort in der Regel gegen Ende des gesamten Gesetzes in eigenen Abschnitten (Straf- und Bußgeldvorschriften). So finden sich beispielsweise die Bußgeldvorschriften im Urheberrechtsgesetz oder auch in der Abgabenordnung (Steuerordnungswidrigkeiten), aber auch im Aktienrecht oder dem Arbeitsrecht. Die bekanntesten Ordnungswidrigkeiten wie vor allem der Strafzettel (umgangssprachlich „Knöllchen“) finden sich jedoch im Verkehrsrecht (StVG, StVO).
Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Rechtsverstoß, der mit einem Bußgeld bewehrt ist. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, der verstößt gegen ein Gesetz. Allerdings wird dieses „Verhaltensunrecht“ als nicht so schwerwiegend angesehen, als dass hier ein gerichtliches Verfahren stattfinden müsste um das Unrecht zu verfolgen wie z.B. im Strafrecht, auch wenn das Ordnungswidrigkeitenrecht grundsätzlich dem Bereich des Strafrechts zuzuordnen ist.
Wurde eine Ordnungswidrigkeit von einem Kind oder einem Jugendlichen begangen gilt das Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ergänzend.
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