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Kolja Schlecht, LL.M.
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Notar André Döttelbeck
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Arne Zons
WBP Mühlnikel Sobiechowski Zons Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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Jörg Hiltwein Dipl.-Finanzwirt (FH)
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Dr. Dipl. sc. pol. Stephan Jakob Lang
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Patientenverfügung
Erbrecht
Die vorweggenommene Erbfolge: Einfach zum erfolgreichen Nachlass
Besitzen Sie ein Haus oder eine Wohnung, ein Unternehmen oder Wertpapiere und denken darüber nach, Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten auf Ihre Kinder oder Enkelkinder zu übertragen?
Natürlich möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen genau DORT ankommt, wo Sie es haben wollen: BEI IHREN LIEBSTEN und nicht beim Staat!
Sie möchten vermeiden, dass
der Fiskus von Ihrem Vermögen profitiert,
Ihre Angehörigen sich darüber streiten oder
Ihre Lieben auf teure Kredite von Banken angewiesen sind, um fällige Zahlungen bei Steuern und Abfindungen zu leisten.
Die rechtliche Grundlage dafür ist die so genannte VORZEITIGE ERBFOLGE, und eine sorgfältige Planung ist dabei entscheidend. In diesem Beitrag werde ich Ihnen erklären, ... weiter lesen
Erbrecht
Das französische Testament - richtig testieren in Frankreich
Das französische Recht kennt ebenso das deutsche Erbrecht die Möglichkeit für den Erblasser seinen letzten Willen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge festzulegen
Testieren nach französischem Erbrecht
Die europäische Erbrechtsverordnung ermöglicht nicht nur französische Staatsangehörige ein Testament nach französischem Erbrecht zu erstellen. Auch deutsche Staatsangehörige können ihren letzten Willen dem französischen Recht unterstellen wenn sie ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich haben und keine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts getroffen haben.
Unterschiedliche Formen französischer Testamente
Der Erblasser hat in Frankreich im Wesentlichen drei verschiedene Möglichkeiten seinen letzten Willen ... weiter lesen
Erbrecht
Erbfallkostenpauschale auch für „Nacherben“
München (jur). Sieht ein Testament vor, dass zunächst der Ehepartner und dann beispielsweise die Kinder erben sollen, sind dies zwei getrennte „Erbfälle“. Daher können zunächst der Ehemann als „Vorerbe“ und dann auch die Kinder als „Nacherben“ bei der Erbschaftsteuer die „Erbfallkostenpauschale“ absetzen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 4. Mai 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: II R 3/20). Ein Nachweis, dass im Zusammenhang mit dem Erbe Kosten entstanden sind, sei dafür nicht nötig.
Gerade bei Ehepaaren mit Kindern sind solche Testamente inzwischen üblich. Auch im Streitfall hatte die Erblasserin bestimmt, dass nach ihrem Tod zunächst ihr Ehemann erben soll, als Nacherbin dann aber ihre Nichte.
Für die Nichte setzte das Finanzamt ... weiter lesen
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