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Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. MBA M.A. (Wales)
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Patientenverfügung
Erbrecht
Ist die Alleinerbin tot, erbt der Staat
München (jur). Soll eine Erbschaft an nicht oder nur entfernt verwandte Personen gehen, sollte der Erblasser mit überlegen, ob gegebenenfalls auch deren Angehörige begünstigt sein sollen. Denn finden sich im Testament keinerlei Hinweise auf solche „Ersatzerben“, dann gilt die gesetzliche Erbfolge und das Geld geht im Zweifel an den Staat, wie das Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 19. Dezember 2012 entschied (Az.: 31 Wx 372/11).
Im Streitfall starb die Erblasserin im Alter von 88 Jahren. Ihr einziger Sohn hatte keine Kinder und war ebenso wie ihr Ehemann schon vorher verstorben. Daher hatte sie in ihrem Testament eine Frau als Alleinerbin eingesetzt, die sie und ihren Ehemann über Jahre gepflegt hatte.
Allerdings hatte die ... weiter lesen
Erbrecht
Schulden geerbt - was können Sie tun?
Eine Erbschaft ist nicht immer ein Grund zur Freude. Dies ist besonders der Fall, wenn die Erben Schulden erben. Wie sich Erben hier verhalten sollten.
Nach einem Todesfall sind nahe Angehörige häufig im Stress. Gleichwohl sollten sie als potentielle Erben sich möglichst zeitnah mit dem Vermögen des Verstorbenen beschäftigen. Das hat nichts mit Pietätslosigkeit zu tun. Denn eine Erbschaft ist nicht immer mit dem Erwerb von positiven Vermögen verbunden. Das Problem besteht darin, dass auch Schulden zum Vermögen gehören und somit vererbbar sind. Ist der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes verschuldet gewesen, weil etwa Zahlungen von dessen Kunden ausgeblieben sind, so müssen die jeweiligen Erben aufpassen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass sie für die ... weiter lesen
Erbrecht
Schlägt die Ehefrau ihr Alleinerbe aus, geht das Geld an die Kinder
Hamm (jur). Schlägt der Ehepartner eines Verstorbenen dessen Alleinerbe aus, geht dies an die gesetzlichen Erben des Toten. Ob die Eheleute in einem gemeinsamen Testament andere sogenannte Schlusserben bestimmt hatten, spielt dann keine Rolle mehr, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 24. April 2014 bekanntgegebenen Beschluss vom 14. März 2014 entschied (Az.: 15 W 136/13). Betroffen hiervon sind Patchworkfamilien.
Häufig bestimmen Ehepaare, dass nach dem Tod eines Partners das gemeinsame Vermögen zunächst komplett dem Anderen zur Verfügung stehen soll. Der Ehepartner ist zunächst sogenannter Alleinerbe des Verstorbenen. Erst nach dem Tod auch des anderen Ehepartners wird das Vermögen unter den Kindern als „Schlusserben“ aufgeteilt.
In Patchworkfamilien ... weiter lesen
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