Anwalt Erbrecht Remscheid – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Remscheid (© Jürgen Hüls - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung ca. 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst Regelungen u.a. zur Testamentsvollstreckung, zum Erbschein, zur Erbausschlagung, zum Pflichtteil, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Was sollten Erben und Erblasser über Erbvertrag, Testament und Pflichtteilsanspruch wissen?

Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. In Frage kommen hier der ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Remscheid


Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem ... weiter lesen
Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Remscheid

Fachanwalt Erbrecht Remscheid
Fachanwalt Erbrecht Remscheid (© Jürgen Hüls - Fotolia.com)
... Erbvertrag oder auch das Testament. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Regelungen für den Erbfall auf. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Der Erblasser kann außerdem zum Beispiel Anordnungen festhalten, die ein Erbe zu erfüllen hat, um tatsächlich in den Genuss des Erbes zu kommen. Obendrein können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugeteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag stets mindestens 2 Personen erforderlich. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament unter anderen aufgrund der notariellen Beurkundung. Hat der Verblichene keinen Erbvertrag oder kein Testament niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Meist wünschen die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament niedergelegt werden. In diesem können sich Ehegatten im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den familiären Interessen auf der anderen Seite. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Ehepartner, Kinder und deren Abkömmlinge. Allerdings ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der Pflichtteilsverzicht muss vor einem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.

Wie können über eine Enterbung ungeliebte Verwandte enterbt werden?

Wie angesprochen ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Möglichkeit, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Hauptsächlich wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ablehnen. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Daneben kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss dies deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf 6 Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ablehnen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Angehörige vom Erbe ausschließen. Die Enterbung der nahen Verwandten muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Hilft eine Anwalt zum Erbrecht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit eines Erblassers oder bei einer Testamentsanfechtung?

Das Erbrecht ist komplex. Gerade Laien fehlt es zumeist an dem unbedingt nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, rechtzeitig einen Anwalt im Erbrecht zu kontaktieren. In Remscheid sind etliche Rechtsanwälte mit einer Erbrechtskanzlei ansässig. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus Remscheid ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Der Rechtsanwalt im Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Fragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Remscheid ein optimaler Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einer Erbauseinandersetzung gekommen ist, kann der Anwalt aus Remscheid für Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Darauf hinzuweisen ist, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Summen oder andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die nötige Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Klienten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu gelangen.

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