Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Karlsruhe. Medien müssen die Belange von Angehörigen berücksichtigen, wenn sie über Sterben und Tod von Prominenten berichten. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat in vier Urteilen (Az.: VI ZR 123/21 und weitere) vom Dienstag, 19. Juli 2022, entschieden, dass zur geschützten Privatsphäre insbesondere „die Situation des Bangens um das Leben eines nahen Angehörigen“ gehören kann. Danach verletzte die Medienberichterstattung über den Tod einer Schauspielerin unverhältnismäßig das Interesse ihres Mannes, „mit seiner Trauer in Ruhe gelassen zu werden“. Der Ehemann einer 2019 verstorbenen Schauspielerin hatte Klage eingereicht. Die beiden machten gemeinsam Urlaub auf der Insel Elba. Die Schauspielerin starb beim Schwimmen an einem Herzstillstand. Zwei Tage nach ihrem Tod bestätigte ein von ihrem Mann...
weiter lesenFrankfurt/Main (jur). Ein Verein, hier von Star Wars-Fans, kann das von einem Mitglied gestaltete Vereinslogo auch nach dessen Rauswurf weiter nutzen. Denn das Fortbestehen des gewährten Nutzungsrechts an dem Logo ist grundsätzlich nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 10. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 U 61/22 ). Im konkreten Fall ging es um einen Verein für Fans der Filmreihe „Star Wars“. Der Kläger hatte als Vereinsmitglied für seinen Star Wars-Verein ein Logo gestaltet und diesem ein Nutzungsrecht hierüber eingeräumt. Doch dann kam es zum Zerwürfnis mit dem Verein. Der Kläger wurde nach seinen Angaben „rausgeschmissen“. Daraufhin verbot er dem Verein die weitere Nutzung des von ihm gestalteten...
weiter lesenDer unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit einer "Zeugnisaktion" eines Elektronik-Fachmarktes entschieden. Die Beklagte warb in einer Zeitungsanzeige mit einer Werbeaktion, bei der Schüler eine Kaufpreisermäßigung von 2 € für jede Eins im Zeugnis erhielten. In der Anzeige wurde darauf hingewiesen, dass die Ermäßigung für alle von der Beklagten angebotenen Warenbereiche gelten sollte. Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen hält diese Werbung für unlauter, da sie die angesprochenen Schüler in unzulässiger Weise zum Kauf auffordere und deren geschäftliche Unerfahrenheit ausnutze. Das Landgericht hat den auf Unterlassung gerichteten Antrag...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.