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Wer ein Unternehmen gründen möchte, der muss hierfür zwangsläufig ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Selbstständige noch überhaupt keinen Umsatz generiert. Daher muss sich jeder angehende Unternehmer mit dieser Thematik beschäftigen. Die Anmeldung eines Kleingewerbes Unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden soll, besteht die Pflicht einer Gewerbeanmeldung. Dabei ist die Gewinnerzielungsabsicht entscheidend. Wer einer Tätigkeit dauerhaft nachgeht und langfristig mit dieser Tätigkeit Gewinn erwirtschaften möchte, der kommt um eine Anmeldung beim Gewerbeamt nicht herum. Wer noch als Angestellter beschäftigt ist und die Tätigkeit nebenberuflich ausüben möchte, der kann ein Kleingewerbe anmelden. Zum...
weiter lesenMit Urteil vom 4.4.2017 – II ZR 77 /16 hat BGH hinsichtlich Stimmverbotsregeln im Rahmen von Beschlussstreitigkeiten folgende bemerkenswerte Entscheidung getroffen: „Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die die Abberufung oder die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund betreffen, ist darauf zu abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlag oder nicht. Das Vorliegen des wichtigen Grunds hat im Rechtsstreit derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich darauf beruft.“ A. Der Ausgangsfall Der vom BGH zu entscheidende Rechtsstreit war ein sogenannter „Beschlussmängelprozess“....
weiter lesenDer vorläufige Rechtsschutz durch einstweilige Verfügungen des Gerichts ist bei Gesellschafter-streitigkeiten von enormer Relevanz. Mit Hilfe des vorläufigen Rechtsschutzes werden Gesellschafterrechte schnell gesichert oder durchgesetzt. Über eine einstweilige Verfügung kann ein fachkundiger Rechtsanwalt bereits zu Beginn einer Gesellschafterstreitigkeit einen solchen Vorteil für seinen Mandanten schaffen, der nur schwer durch die anderen Gesellschafter kompensiert werden kann und im Idealfall sogar den Gesellschafterstreit frühzeitig entscheidet. Sowohl Gesellschafterrechte als auch Geschäftsführungsmaßnahmen der Geschäftsleitung sind über den einstweiligen Rechtsschutz steuer- und beeinflussbar. So kann beispielsweise auf...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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