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1. Ausgangssituation Kleine und mittlere Unternehmen erhalten oftmals nach Gründung keine “schnellen” Darlehen durch Kreditinstitute zur Überwindung kurzfristig auftretender Liquiditätsengpässe. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Häufig verfügen die Unternehmen jedoch nicht über hinreichend Sicherheiten, um in der unsicheren finanziellen (Krisen)Situation das Kreditengagement der Bank entsprechend abzusichern. In diesem Fall werden/können die benötigten Mittel der Gesellschaft regelmäßig nur durch Gesellschafter in Form von sogenannten Gesellschafterdarlehen bereitgestellt werden. Für Dritte ist eine Darlehensgewährung zu riskant. Allerdings besteht das Risiko der Rückzahlung gewährter Darlehen an die...
weiter lesenDie Änderung einer Stiftungssatzung, insbesondere in ihrem Kern – dem Stiftungszweck – widerspricht dem Ewigkeitsgedanken des Stiftungsrechts und ist daher gesetzlich nur als ultima ratio vorgesehen. Die aktuelle gesetzliche Regelung in § 87 BGB lässt dabei viele Fragen offen die im Weiteren von den jeweiligen Stiftungsgesetzen der Länder ergänzt werden. Dies führt zu einer verworrenen und uneinheitlichen Rechtslage. Stiftungen leiden in Krisenzeiten unter zu starrem Stiftungsrecht Grundsätzlich ist die Änderung nur durch die zuständige Stiftungsbehörde zulässig und zwar nur dann, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks ohne eine entsprechende Änderung unmöglich geworden ist. Eine Satzungsänderung durch die Stiftungsorgane, ist nur...
weiter lesen1. Einleitung Personengesellschaften erfreuen sich in Deutschland nach wie vor großer Beliebtheit. Ursächlich hierfür sind primär - im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften - die schnelle und unkomplizierte Gründung, die geringen Gründungskosten, die freie Wählbarkeit des Stammkapitals bzw. der Kaitaleinlage, die wesentlich lockereren Vorschriften zur Kapitalerhaltung, zum Jahresabschluss, zur Buchführung etc. Insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung unterliegen keinen handelsrechtlichen Buchführungs- und Jahresabschlusspflichten. Eine Verpflichtung zur Buchführung besteht für diese Gesellschaften lediglich nach steuerrechtlichen Vorschriften....
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