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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Personenstands-/Namensrecht
Verwaltungsrecht Handwerksrecht: Wiedereinführung der Meisterpflicht
15.11.2019
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften macht der Gesetzgeber von seiner Kompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) Gebrauch. Im Zuge der Novellierung des Handwerksrecht im Jahr 2004 wurde die Zulassungspflicht in 53 Handwerken abgeschafft; dieses wird nun teilweise rückgängig gemacht. Einzelne Handwerke werden von der Anlage B in die Anlage A der Handwerksordnung übertragen, sodass für diese zukünftig eine Zulassungspflicht besteht. Wer einen selbständigen Betrieb eines solchen Handwerkes als stehendes Gewerbe ausüben möchte, muss in Zukunft wieder in die Handwerksrolle eingetragen sein, § 1 Abs. 1 HwO. Dieses erfolgt, soweit der Betriebsinhaber oder Betriebsleiter einen Meisterbrief ... weiter lesen
Verwaltungsrecht Kein Rechtsreferendariat mit britischem Jura-Examen mehr
Berlin (jur). Ein rechtswissenschaftliches Uni-Examen aus Großbritannien eröffnet nicht mehr den Weg zur Volljuristin in Deutschland. Wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 12. Oktober 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied, müssen die Prüfungsämter den britischen Abschluss nicht mehr für den sogenannten Vorbereitungsdienst anerkennen (Az.: 15 K 417/21). Dach mussten Anträge für das Rechtsreferendariat noch vor Ablauf des Brexit-Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 gestellt werden.  Danach bleibt der Klägerin die künftige Arbeit als Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsanwältin verwehrt. Denn Voraussetzung hierfür ist der Vorbereitungsdienst mit dem danach erworbenen zweiten juristischen Staatsexamen.  Die Klägerin hatte an einer britischen Universität zwar noch während ... weiter lesen
Verwaltungsrecht „Kreuzerlass“ verletzt Neutralität aber nicht die Rechte der Bürger
München (jur). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass abgewiesen und am Dienstag, 6. September 2022, hierzu nun die schriftlichen Gründe bekanntgegeben (Az.: 5 N 20.1331 und weitere). Danach verletzt Bayern zwar des Gebot staatlicher Neutralität, nicht aber die Rechte der Bürger.  Der bayerische „Kreuzerlass“ trat 2018 in Kraft. Er bestimmt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“ gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist.  Hiergegen klagten der Bund für Geistesfreiheit Bayern und München sowie 25 Einzelpersonen. Mit den Kreuzen in den Behörden verletze der Freistaat Bayern seine Neutralität und zudem die Religionsfreiheit der Bürger.  Mit ... weiter lesen
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