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Patienten steht es frei, ihren Arzt selbst zu wählen. Ob ein Arzt in seiner Wahl genauso frei ist und gegebenenfalls Patienten auch ablehnen kann, oder ob es eine grundsätzliche Behandlungspflicht gibt, hängt vor allem davon ab, ob es sich um einen Kassenarzt oder Privatarzt handelt. Ärztliche Behandlung als Dienstvertrag Arzt und Patient gehen einen Behandlungsvertrag ein, der als besonderer Dienstvertrag i.S.d. § 630 a BGB einzustufen ist. Demnach wird durch den Behandlungsvertrag die Person, die der medizinischen Behandlung eines Patienten eine Zusage erteilt (Behandelnder), verpflichtet, die versprochene Leistung zu erbringen. Die andere Person – sprich der Patient – wird dazu verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu gewähren, in dem Falle, dass nicht für einen Dritten die Pflicht zur Zahlung besteht....
weiter lesenLeipzig. Die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses wird vom Bundesverwaltungsgericht hochgehalten. Das oberste Verwaltungsgericht hat am Donnerstag, 10. März 2022 in Leipzig (Az.: 3 C 1.21) entschieden, dass Behörden auch bei Verdacht auf rechtswidrige Verschreibung von Betäubungsmitteln keine Einsicht in Patientenakten verlangen können. In Verdachtsfällen müssen Ärzte jedoch bisherige Verordnungen herausgeben. Der Kläger betreibt in München eine Praxis für Allgemeinmedizin. Als die Stadt eine unangekündigte Kontrolle durchführte, wurden mehrere Rezepte für Betäubungsmittel gefunden, die von den Kontrolleuren als "auffällig" eingestuft wurden. Die Stadt vermutete daher, dass der Arzt Betäubungsmittel verordnet hat, ohne dass dafür eine medizinische Indikation vorgelegen hat. Die Stadt verlangte zur...
weiter lesenEin Überblick über den Rückruf der Eurogine Kupferspiralen Die Situation rund um den Rückruf der Kupferspiralen des Herstellers Eurogine offenbart signifikante Mängel in der Kommunikationskette, die schwerwiegende Folgen für die betroffenen Patientinnen nach sich ziehen. Obwohl Eurogine bereits im Februar 2018 mit dem Rückruf der „ANCORA“-Spiralen begann und diesen Rückruf auf „NOVAPLUS®“ und „GOLD T®“ ausweitete, blieben viele Gynäkologen uninformiert, was zur weiteren Verwendung der potenziell gefährlichen Spiralen führte. Erst Ende 2019 gab das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine offizielle Warnung heraus, die schließlich zum Verkaufsstopp der betroffenen Produkte in Deutschland...
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