Anwalt Erbrecht Leverkusen – Fachanwälte finden!

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Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen sämtliche Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verstorbenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, das zum Träger der Pflichten und Rechte wird. Im Erbrecht wird normiert, wer den Besitz eines Verblichenen bekommt und auf welche Weise dies geschieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Vererben und erben: Was muss man in Bezug auf die ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Leverkusen


Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen
Erbrecht Erbrecht: Der Pflichtteil
14.10.2023
Der Pflichtteil ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht und betrifft die gesetzlichen Ansprüche von nahen Angehörigen auf einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Rechtsanwalt Fabian Symann , Fachanwalt für Erbrecht, erläutert einige wichtige Informationen zum Pflichtteil: 1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Der Pflichtteil steht engen Verwandten des Erblassers zu, in der Regel den Kindern und den Eltern, sowie dem Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner.  2. Wie hoch ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf die Hälfte dessen hat, was er im Falle einer gesetzlichen Erbfolge erhalten ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Leverkusen

Fachanwalt Erbrecht Leverkusen
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... Erbschaft beachten?

Es besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Nachlass festzulegen. Dafür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verblichenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Außerdem kann er Anordnungen festsetzen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen zu verteilen und Anordnungen festzulegen. Allerdings kann der Erbvertrag im Unterschied zum Testament nicht alleine niedergelegt werden. Es müssen vielmehr stets mindestens 2 Personen anwesend sein. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. In Diskrepanz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, die von einem Erbvertrag ausgeht, wesentlich höher. Sofern kein Erbvertrag und kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind primär die Kinder erbberechtigt. Oft wünschen die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten zum Alleinerben einsetzen, die beste Wahl. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, seinen Besitz frei zu verteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten zumindest die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Angehörigen: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Es ist auch möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Verzicht auf den Pflichtteil bedarf einer notariellen Beurkundung.

Wie können bei einer Enterbung ungeliebte Verwandte vom Erbe ausgeschlossen werden?

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Ein Erbverzicht ist vor allem dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser überschuldet war. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss dies ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat normalerweise 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist der Erbe noch nicht volljährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ablehnen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Angehörige vom Erbe ausschließen. Möchte man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich. Darin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser belegbar nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.

Warum ist bei Fragen und Problemen im Erbrecht ein Rechtsanwalt für Erbrecht der allerbeste Ansprechpartner?

Das Erbrecht ist diffizil und für den Rechtslaien kaum zu verstehen. Aus diesem Grund tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und dies nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Leverkusen sind einige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Anwalt im Erbrecht in Leverkusen ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenso als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Er kann zudem ein Klärung bei grundsätzlichen Fragen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Wie kann ein Streit um das Erbe am besten abgewendet werden? Zum anderen ist ein Anwalt für Erbrecht in Leverkusen ein idealer Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt für Erbrecht in Leverkusen nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Werte geht, sinnvoll ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt zum Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die erforderliche fachliche Kompetenz, die sicherstellt, dass Mandanten die optimale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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