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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Pflichtversicherungsrecht
Versicherungsrecht
Sachverständigenverfahren gem. Nr. A. 2.18.2 AKB 2010 bei Meinungsverschiedenheiten z. Höhe des Schadens in d. Kraftfahrtversicherung
Einleitung zum Thema: In einer Rechtssache, die im Dezember 2014 vom Bundesgerichtshof zu entscheiden war (BGH, Urt. v 10.12.2014, IV ZR 281/14), bestanden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Anspruchsteller und dem Kaftfahrtversicherer zur Höhe des Schadens an einem Kraftfahrzeug.
Die AKB sehen zur Problematik unterschiedlicher Schadenfeststellungen folgende Bestimmungen vor:
A.2.18.1: „Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss. A.2.18.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen ... weiter lesen
Versicherungsrecht
Zum Bezugsrecht in der Lebensversicherung
Das Bedürfnis, nahestehende Menschen wie z.B. den Ehepartner oder Kinder für die Zeit nach dem Tod finanziell abzusichern, besteht bei vielen Menschen. Warum die Bezugsberechtigung während der Vertragslaufzeit regelmäßig überprüft werden sollte, was beachtet werden muss, wenn der Versicherungsfall eingetreten und warum unverzügliches Handeln erforderlich ist, ist vielfach jedoch nicht bekannt.
Fragestellungen
1. Worin besteht der Unterschied zwischen dem Versicherungsnehmer (VN), der versicherten Person (VP) und der Bezugsberechtigten Person?
2. Muss der Versicherungsnehmer die Beiträge immer selbst bezahlen?
3. Wer bestimmt über die Bezugsberechtigung?
4. Was ist ... weiter lesen
Versicherungsrecht
Betriebliche Direktversicherung und freiwillige Krankenversicherung
Mainz (jur). Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen volle Beiträge auf die Auszahlungen einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung zahlen. Das gilt auch, wenn sie die Versicherung nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb übernommen und mit eigenen Beiträgen fortgeführt haben, wie das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag, 17. Januar 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 5 KR 65/13).
Im Streitfall hatte die Direktversicherung einen Einmalbetrag ausgezahlt. Die Krankenkasse verteilte dies auf zehn Jahre und erhob entsprechend Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung. Der Rentner wollte dies nur insoweit akzeptieren, als die Auszahlung auf Beiträge seines früheren Arbeitgebers zurückgeht.
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