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Rechtsanwalt Pfusch am Bau - Anwalt für Pfusch am Bau finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Pfusch am Bau

! Fachanwälte für

Baurecht und Architektenrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Pfusch am Bau

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Baurecht und Architektenrecht

durch uns zugeordnet.

Rechtsanwalt für Pfusch am Bau

Was ist „Pfusch am Bau“?

Unter Pfusch am Bau versteht man umgangssprachlich besonders mangelhafte bzw. unsorgfältige Leistungen von Handwerkern oder Bauunternehmen. Diese können in der fehlerhaften Ausführung der Arbeiten und / oder der Verwendung von minderwertigem Baumaterial bestehen. Baupfusch bleibt oft geraume Zeit unentdeckt und sorgt noch lange nach Abschluss der Bauarbeiten für Kosten und Folgeschäden.

Baumängel: Häufiges Problem

Einige Experten sind der Ansicht, dass 60 bis 70 Prozent der Neubauten in Deutschland erhebliche Mängel haben. Verstärkt wird das Problem durch den wachsenden Konkurrenzdruck in der Baubranche. Dieser verleitet dazu, am Personal und am Material zu sparen – oft mit fatalen Folgen für die Qualität.   

Beispiele für häufige Baumängel

  • nicht tragfähiger Baugrund,
  • Risse im Mauerwerk,
  • undichte / schlecht schließende Fenster,
  • Feuchtigkeit in Böden und Wänden,
  • Schimmelbefall,
  • unsachgemäße Wärmedämmung,
  • unzureichender Schallschutz.

Folgeschäden

Beispiel: Wärmedämmung ist heute Standard. Passieren hier nur geringfügige Fehler bei der Abdichtung, können sich in den Wänden verbaute Dämmstoffe mit Wasser vollsaugen. Folge sind der Verlust der Wärmedämmeigenschaften und ein Schimmelbefall, der weitere Schäden nach sich zieht und die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt. 

Probleme vor Gericht

Zwar gibt das Werkvertragsrecht Bauherren fünf Jahre lang Gewährleistungsansprüche. Diese gerichtlich geltend zu machen, ist jedoch nicht immer einfach. Denn: Jeder Mangel muss als Mangel erkannt, dokumentiert und nachgewiesen werden. Folge sind oft lange Mängellisten. Ohne Sachverständige geht es in diesem Bereich nicht. Diese kosten weiteres Geld. Im Durchschnitt dauert ein Prozess um Baumängel in Deutschland drei bis sechs Jahre, manchmal mehr.

Definition Baumangel

Die Durchführung von Bau- und Handwerkerleistungen fällt unter das Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB. Allerdings kann vertraglich auch die Geltung der VOB/B vereinbart werden, was einen etwas abweichenden Vertragsinhalt zur Folge hat. Nach der Definition des § 633 BGB liegt ein Baumangel vor, wenn

  • das (Bau-)Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat,

oder, bei fehlender Vereinbarung: Wenn

  • das Bauwerk sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung eignet („Wohnen“) oder
  • das Bauwerk sich nicht für die übliche Nutzung eignet und
  • eine bestimmte Beschaffenheit nicht hat, die bei Werken dieser Art üblich ist und erwartet werden kann.

Beispiel: Schimmel im unbewohnten Dachgeschoss. Der Bauvertrag enthält nichts zum Thema „Nutzung Dachgeschoss“. Aber: Schimmel ist immer ein Mangel und beeinträchtigt jede mögliche Verwendung der Räume. Der Bauunternehmer kann sich also nicht darauf berufen, dass die Räume gar nicht von Menschen benutzt werden.               

Tipps: Auswahl von Bauunternehmen

Bei der Auswahl eines Bauunternehmens sollte sorgfältig vorgegangen werden. Das Internet hält Foren zum Thema Baumängel bereit, die Erfahrungen mit unseriösen Unternehmen wiedergeben. Wichtig ist, dass Referenzkunden genannt und Referenzobjekte besichtigt werden können. Zu empfehlen ist auch die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung.    . 

Sie brauchen einen kompetenten Rechtsanwalt an Ihrem Wohnort für Ihr Problem aus dem Bereich des Baurechts, Werkvertragsrechts oder mit Pfusch am Bau? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf diese Rechtsgebiete spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.

Anwälte für Pfusch am Bau
Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Philipp Steinbacher Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Schleißheimer Str. 4, 80333 München
Telefon089-25549540 Fax089-255495410

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Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Heinz Teichmann
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Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Dr. Klaus Wentzel Dr. Wentzel & Weiß
Adresse Icon Oststraße 6, 58452 Witten
Telefon02302 914310 Fax02302 9143131

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Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Andreas Becker Kanzlei Becker Baurecht
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Telefon0511.123 137 0 Fax0511.123 137 20

Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Rainer Speidel Rechtsanwalt Rainer Speidel
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Telefon07121 38278-00 Fax07121 38278-20

Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
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Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Steffen Dobler Kanzlei Dobler, Szabo, Böltz & Schilling
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Telefon07071 407870 Fax7071 4078725

Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
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Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Christian Behrendt BEHRENDT RECHTSANWALT
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Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Dr. jur. Thomas Hundt ROLEMA Rechtsanwälte Notare
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Pfusch am Bau


Checkliste: Worauf sollte man bei der Bauabnahme achten?
06.01.2017Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Checkliste: Worauf sollte man bei der Bauabnahme achten?

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase möchten immer mehr Verbraucher ein Eigenheim errichten. Sie wenden sich an ein Bauunternehmen und schließen mit diesem einen Bauvertrag ab. Im Folgenden kommt der Abnahme durch den Bauherrn eine wichtige Bedeutung zu. Wer hier nicht aufpasst, der hat bei einem Baumangel schnell das Nachsehen. Im dem folgenden Ratgeber erfahren Bauherrn, worauf sie vor allem achten sollten. Bei der Errichtung eines Neubaus ist zunächst einmal wichtig, dass Bauherrn beim Abschluss des Bauvertrages aufpassen. Dabei sollte vor Vertragsschluss darauf geachtet werden, dass es sich um ein seriöses und solventes Bauunternehmen handelt. Was Bauherrn bei Bauvertrag beachten sollten Der Bauvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. In ihm sollten alle wichtigen Punkte...

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WIE WIRD DIE VOB/B VERTRAGSBESTANDTEIL?
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Im Zuge von Verhandlungen über einen Bauvertrag hatte der Bauunternehmer dem als „Privatmann“ handelnden Auftraggeber ein Angebot unterbreitet, an dessen Ende es hieß: „ Dem Angebot liegt die VOB zu Grunde “. Nach Beendigung des Bauvorhabens ist es zu erheblichen, gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten zwischen den Parteien gekommen. Unter anderem bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die VOB/B überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist. Die Entscheidung: Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwender der VOB/B (hier: der Auftragnehmer) seinem künftigen Vertragspartner, wenn dieser weder im Baugewerbe tätig, noch im Baurecht bewandert ist, in geeigneter Weise Gelegenheit zu geben, sich bei Vertragsschluss über...

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Wiederaufbau eines Campingplatzes an der Ahr nur mit Baugenehmigung
18.09.2023Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Wiederaufbau eines Campingplatzes an der Ahr nur mit Baugenehmigung

Koblenz (jur). Der Betreiber eines durch die Flutkatastrophe an der Ahr zerstörten Campingplatzes benötigt für dessen Wiederaufbau eine Baugenehmigung. Mit einem am Dienstag, 12. September 2023, bekanntgegebenen Urteil hat dies das Verwaltungsgericht Koblenz zu einem Campingplatz im Landkreis Ahrweiler entschieden (Az.: 1 K 172/23.KO)  Der Campingplatz lag direkt an der Ahr und wurde in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 zerstört. Zwei Gebäude waren zwar nur beschädigt, vom Gelände der Stellplatzflächen wurde aber der gesamte Oberboden weggeschwemmt.  Der Betreiber meint , weil der Campingplatz unter Bestandsschutz gestanden habe, könne er ihn ohne Formalitäten wieder aufbauen. Der Landkreis forderte dagegen eine Baugenehmigung.  Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht Koblenz...

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