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Rechtsanwalt Pfusch am Bau - Anwalt für Pfusch am Bau finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Pfusch am Bau

! Fachanwälte für

Baurecht und Architektenrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Pfusch am Bau

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Baurecht und Architektenrecht

durch uns zugeordnet.

Rechtsanwalt für Pfusch am Bau

Was ist „Pfusch am Bau“?

Unter Pfusch am Bau versteht man umgangssprachlich besonders mangelhafte bzw. unsorgfältige Leistungen von Handwerkern oder Bauunternehmen. Diese können in der fehlerhaften Ausführung der Arbeiten und / oder der Verwendung von minderwertigem Baumaterial bestehen. Baupfusch bleibt oft geraume Zeit unentdeckt und sorgt noch lange nach Abschluss der Bauarbeiten für Kosten und Folgeschäden.

Baumängel: Häufiges Problem

Einige Experten sind der Ansicht, dass 60 bis 70 Prozent der Neubauten in Deutschland erhebliche Mängel haben. Verstärkt wird das Problem durch den wachsenden Konkurrenzdruck in der Baubranche. Dieser verleitet dazu, am Personal und am Material zu sparen – oft mit fatalen Folgen für die Qualität.   

Beispiele für häufige Baumängel

  • nicht tragfähiger Baugrund,
  • Risse im Mauerwerk,
  • undichte / schlecht schließende Fenster,
  • Feuchtigkeit in Böden und Wänden,
  • Schimmelbefall,
  • unsachgemäße Wärmedämmung,
  • unzureichender Schallschutz.

Folgeschäden

Beispiel: Wärmedämmung ist heute Standard. Passieren hier nur geringfügige Fehler bei der Abdichtung, können sich in den Wänden verbaute Dämmstoffe mit Wasser vollsaugen. Folge sind der Verlust der Wärmedämmeigenschaften und ein Schimmelbefall, der weitere Schäden nach sich zieht und die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt. 

Probleme vor Gericht

Zwar gibt das Werkvertragsrecht Bauherren fünf Jahre lang Gewährleistungsansprüche. Diese gerichtlich geltend zu machen, ist jedoch nicht immer einfach. Denn: Jeder Mangel muss als Mangel erkannt, dokumentiert und nachgewiesen werden. Folge sind oft lange Mängellisten. Ohne Sachverständige geht es in diesem Bereich nicht. Diese kosten weiteres Geld. Im Durchschnitt dauert ein Prozess um Baumängel in Deutschland drei bis sechs Jahre, manchmal mehr.

Definition Baumangel

Die Durchführung von Bau- und Handwerkerleistungen fällt unter das Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB. Allerdings kann vertraglich auch die Geltung der VOB/B vereinbart werden, was einen etwas abweichenden Vertragsinhalt zur Folge hat. Nach der Definition des § 633 BGB liegt ein Baumangel vor, wenn

  • das (Bau-)Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat,

oder, bei fehlender Vereinbarung: Wenn

  • das Bauwerk sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung eignet („Wohnen“) oder
  • das Bauwerk sich nicht für die übliche Nutzung eignet und
  • eine bestimmte Beschaffenheit nicht hat, die bei Werken dieser Art üblich ist und erwartet werden kann.

Beispiel: Schimmel im unbewohnten Dachgeschoss. Der Bauvertrag enthält nichts zum Thema „Nutzung Dachgeschoss“. Aber: Schimmel ist immer ein Mangel und beeinträchtigt jede mögliche Verwendung der Räume. Der Bauunternehmer kann sich also nicht darauf berufen, dass die Räume gar nicht von Menschen benutzt werden.               

Tipps: Auswahl von Bauunternehmen

Bei der Auswahl eines Bauunternehmens sollte sorgfältig vorgegangen werden. Das Internet hält Foren zum Thema Baumängel bereit, die Erfahrungen mit unseriösen Unternehmen wiedergeben. Wichtig ist, dass Referenzkunden genannt und Referenzobjekte besichtigt werden können. Zu empfehlen ist auch die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung.    . 

Sie brauchen einen kompetenten Rechtsanwalt an Ihrem Wohnort für Ihr Problem aus dem Bereich des Baurechts, Werkvertragsrechts oder mit Pfusch am Bau? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf diese Rechtsgebiete spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.

Anwälte für Pfusch am Bau
Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Justizrat Dieter Kundler Kundler Kirnberger Klein
Adresse Icon Hauptstr. 20, 66557 Illingen
Telefon06825/92000 Fax06825/920029

Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Michael Schmidt-Morsbach Schmidt-Morsbach & Partner Rechtsanwälte
Adresse Icon Dorotheenstr. 3, 10117 Berlin
Telefon+49 30 2062175-0 Fax+49 30 2062175-11

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Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Wolfgang Ullrich Ullrich & Partner Rechtsanwalts- und Solicitor mbB
Adresse Icon Haßlberg 6d, 83324 Ruhpolding
Telefon08663 / 4187850 Fax08663 / 4192584

Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Steffen Dobler Kanzlei Dobler, Szabo, Böltz & Schilling
Adresse Icon Europaplatz 3, 72072 Tübingen
Telefon07071 407870 Fax7071 4078725

Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Hans Hinrich Lehmann Dr. Gottschalk Hienstorfer Wilcken & Partner
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Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Edmund Herrmann Rechtsanwälte Herrmann Menn & Kollegen
Adresse Icon Berger Allee 7, 86609 Donauwörth
Telefon0906 70 58 67-0 Fax0906 70 58 67-29

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Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Fachanwalt für Baurecht Thorsten Jung BridgeCom Legal Rechtsanwälte
Adresse Icon Stapelkai 3, 50735 Köln
Telefon0221/78874470 Fax0221-788744720

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4,9 aus 7 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Hans H. Lehmann Dr. Gottschalk Hienstorfer Wilcken & Partner
Adresse Icon Lütjenstraße 12, 24534 Neumünster
Telefon04321/41777 Fax04321/41779

Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Norbert Lühring Scholz | Lühring & Partner
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Telefon04202-88420 Fax04202-884242

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Rechtsanwalt für Pfusch am Bau
Dr. Hans-Bernd Ahrens Rechtsanwälte Dr. Ahrens und Ahrens
Adresse Icon Bachstr. 50, 22083 Hamburg
Telefon040 37507256 Fax040 37507258

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Pfusch am Bau


NEUES BAUVERTRAGSRECHT – VORBEREITUNG DES ARCHITEKTENVERTRAGES – ZIELFINDUNGSPHASE:
01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Das zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende neue Bauvertragsrecht regelt erstmals grundlegende rechtliche Bedingungen für Architekten- und Ingenieurverträge.   Der Vorbereitung solcher Verträge dient zum Schutz des potentiellen Auftraggebers die neue Zielfindungsphase , die in § 650 p BGB geregelt ist. Sofern, was in der Praxis aber eher selten sein wird, die Planungs- und Überwachungsziele zu Beginn der Vertragsverhandlungen noch nicht feststehen, ist durch den Planer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele (Zielfindung, in Anspielung auf die Regelungen der HOAI als „ Leistungsphase 0 “ bezeichnet) gemeinsam mit einer Kosteneinschätzung vorzulegen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung die Fälle im Blick, in denen beispielsweise der Zweck...

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Hessischer VGH bestätigt Nutzungsverbot für Bauwagen
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Hessischer VGH bestätigt Nutzungsverbot für Bauwagen

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BAUMANGEL LÖST UNTERSUCHUNGS- UND MITTEILUNGSPFLICHT AUS! SEKUNDÄRHAFTUNG!
05.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Im Jahr 1998 beauftragte der Bauherr den Architekten mit der Planung und Überwachung (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8) der Errichtung eines Bürogebäudes. Nach Inbetriebnahme des Gebäudes am 13. September 1999 wurde am 6. Juni 2000 die Schlussrechnung des Architekten beglichen. Im März 2002 wurde eindringende Feuchtigkeit an einem Dachflächenfenster festgestellt, was der Bauherr gegenüber dem Architekten am 7. März 2002 schriftlich gerügt hat. Dieser veranlasste die Nacherfüllung durch den Dachdecker. Dennoch traten später weitere Undichtigkeiten im Bereich der Dachflächenfenster auf. Mit Klage vom 23. November 2011 forderte der Bauherr vom Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern Schadenersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten;...

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