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Anwalt Urheberrecht und Medienrecht StuttgartFrankfurt/Main (jur). Nutzen Webseitenbetreiber kostengünstig auf sogenannten Microstock-Portalen hochgeladene Fotos, müssen sie bei einer Veröffentlichung nicht zwingend den Fotografen als Urheber nennen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dem Webseitenbetreiber nur das Recht aber nicht die Pflicht zur Nennung des Fotografennamens einräumen, urteilte am Donnerstag, 29. September 2022, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 95/21). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Frankfurter Richter die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu. Im konkreten Fall ging es um das Microstock-Portal Fotolia. Fotografen können dem Unternehmen Lizenzen zur Nutzung hochgeladener Fotos einräumen. Fotolia, als eine der führenden europäischen...
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Frankfurt/Main (jur). Schräg oder senkrecht – bei einem Designstück ist dies ein entscheidender Unterschied. Ein Tischgestell mit senkrechten Verstrebungen ist daher nicht vergleichbar mit einem urhebergeschützten älteren Modell mit schrägen Verstrebungen, entschied am 29. November 2022 das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 139/21). Eine Urheberrechtsverletzung liege daher nicht vor. Das OLG wies damit Schadenersatzforderungen der Kinder des 1970 verstorbenen Architekten und Designers Egon Eiermann ab. Eiermann hatte 1953 ein Tischgestell aus Stahlrohr entworfen, das heute „E1“ genannt wird. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die Seitenteile durch zwei sich überkreuzende, von der Seite gesehen diagonal liegende Rohre verstrebt sind. Auch ein Assistent Eiermanns hatte solch ein...
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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 11. Juni 2025 ( Az. 4 U 136/24 ) entschieden, dass ein deutscher Puzzlehersteller Leonardo da Vincis weltberühmte Zeichnung „Der vitruvianische Mensch“ außerhalb Italiens uneingeschränkt vermarkten darf. Die Richter machten deutlich, dass das italienische Kulturgüterschutzrecht jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung entfaltet und bestätigen damit das Territorialitätsprinzip (nationales Recht gilt nur im eigenen Land). Die Entscheidung erhöht die Planungssicherheit für internationale Geschäftsmodelle und erinnert daran, gemeinfreie Inhalte stets länderspezifisch zu prüfen. Ausgangslage und Streitgegenstand Leonardo da Vincis Proportionsstudie von 1490 ist seit Langem gemeinfrei. Die Gallerie dell’Accademia in Venedig verwahrt das Original. Ein...
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