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Rechtsanwalt InsolvenzgläubigerWas ist eine „Privatinsolvenz?“
Eine Insolvenz wurde früher „Konkurs“ genannt – und war nur etwas für Betriebe. 1999 wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt, auch Privatinsolvenz genannt. Dieses Verfahren eröffnete auch Privatleuten die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Vorteil: Sie können im Rahmen der Restschuldbefreiung nach einer gewissen Zeit wieder schuldenfrei werden.
Ein Privatinsolvenzverfahren können beantragen:
Die Restschuldbefreiung zielt darauf ab, dass der Schuldner nach einer gewissen Zeit schuldenfrei wird. Dies setzt voraus, dass er während einer „Wohlverhaltensperiode“ von derzeit sechs Jahren bestimmte Regeln einhält. Zum Beispiel muss er den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abgeben, der damit seine Schulden anteilig bei den Gläubigern abzahlt (nach Abzug der Verfahrenskosten).
Zudem ist der Schuldner verpflichtet, während dieser Phase
Wichtig ist, dass nur der das Vermögen des Schuldners verwaltende Treuhänder nun Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger vornehmen darf. Nur so ist gewährleistet, dass alle Glaübiger die gleiche Chance auf ihren Anteil haben.
Neuregelung der Wohlverhaltensphase
Nach einer im Jahr 2013 beschlossenen Reform wird die Wohlverhaltensphase ab 30. Juni 2014 auf drei Jahre reduziert. Als Voraussetzung der Restschuldbefreiung wird dann verlangt, dass der Schuldner zumindest 35 Prozent seiner Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt hat.
Das Privatinsolvenzverfahren ist in den §§ 304 bis 314 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
Was ist pfändbar?
Man unterscheidet zwischen pfändbaren und unpfändbaren Vermögensgegenständen. Der Schuldner hat einen bestimmten Pfändungsfreibetrag, den er zur Sicherung seiner Existenz behalten darf. Auch bestimmte Gegenstände können ihm nicht genommen werden, z.B. solche, die er für seinen Beruf unbedingt braucht. Den Pfändungsschutz regeln die §§ 850a bis 850i der Zivilprozessordnung (ZPO).
Laut § 850c ZPO ist Arbeitseinkommen unpfändbar, soweit es den Betrag von 930 Euro monatlich nicht überschreitet. Unpfändbar sind auch bestimmte Gehaltsbestandteile, wie etwa Erziehungsgeld, Aufwandsentschädigungen, Teile des Weihnachtsgeldes und die Hälfte der Überstundenvergütungen.
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Anwalt Insolvenzrecht WuppertalKarlsruhe. Kann ein psychisch erkrankter Mensch krankheitsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, dann kann sein Auto aus „gesundheitlichen Gründen“ sowie zur Eingliederung in die Gesellschaft unpfändbar sein. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat mit Beschluss vom Mittwoch, 12.10.2022 entschieden, dass dies erst recht gilt, wenn die betroffene Person für den Weg zum Arzt ein Auto benötigt (Az.: VII ZB 5/22). Die Tatsache, dass das Auto aus Zuwendungen eines Entschädigungsfonds finanziert wurde, stehe einer Pfändung jedoch nicht entgegen. Ein überschuldeter Erfurter, der an paranoider Schizophrenie und Epilepsie leidet, kann damit darauf hoffen, sein Auto zu behalten. Er kaufte den Wagen 2017 und finanzierte ihn überwiegend mit Mitteln des Staatsfonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949...
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Münster (jur). Wer während einer Privatinsolvenz einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, kann bis zu den Pfändungsgrenzen nicht nur den laufenden Gewinn sondern auch eine aus dieser Tätigkeit resultierende Steuererstattung für sich behalten. Bestehen noch Schulden beim Finanzamt, darf dies allerdings aufrechnen, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 4. November 2013, veröffentlichten Urteil vom 27. September 2013 entschied (Az.: 14 K 1917/12 AO). Schuldner dürfen in der Insolvenz ihr Einkommen bis zur individuellen Pfändungsgrenze behalten, der darüber hinausgehende Verdienst geht an den Insolvenzverwalter und damit indirekt an die Gläubiger. Bei einer selbstständigen Tätigkeit besteht das Problem, dass unstete Einkünfte aufs...
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Die Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff. InsO ermöglichen es dem Insolvenzverwalter, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen. Nach § 133 InsO können in den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag erfolgte Entgeltzahlungen angefochten werden, wenn der Arbeitgeber mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, gehandelt hat und der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Zahlung diesen Vorsatz kannte. Eine solche sog. Vorsatzanfechtung ist auch möglich, wenn das Entgelt als Gegenleistung für die in engem zeitlichen Zusammenhang erbrachte gleichwertige Arbeitsleistung gezahlt wird und damit ein Bargeschäft iSd. § 142 InsO vorliegt. Ob der Arbeitgeber mit Benachteiligungsvorsatz gehandelt...
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