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Markus Balze
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Rechtsanwalt Dr. iur. Georg Hüllen – Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Florian Menn
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Privatinsolvenzverfahren
Insolvenzrecht
Insolvenantragspflicht ausgesetzt
InsO-Antragspflicht ausgesetzt – Anleitung zum Suizid?
Am 27.03.2020 hat der Bundestag neue gesetzliche Regelungen zur Insolvenzantragspflicht und Haftung der Geschäftsführer beschlossen. Bisher galt, dass Geschäftsführer einer GmbH oder aber Vorstände einer AG gemäß § 15 a InsO verpflichtet waren, unverzüglich, aber innerhalb von 3 Wochen bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes, mithin Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder aber Überschuldung (§ 19 InsO), einen Insolvenzantrag für das Unternehmen stellen mussten. Diese Insolvenzantragspflicht war zudem strafbewehrt (§§ 283 ff. StGB).
Mit der gesetzlichen Neuregelung soll die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages nach § 15 a InsO oder nach § 42 Abs. ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Bei Insolvenz des Vermieters, Barkaution im Zweifesfall weg
Der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat hatte die Frage zu entscheiden, ob der Wohnungsmieter die Kaution auch dann herausverlangen kann, wenn der Vermieter sie nicht von seinem Vermögen getrennt angelegt hat. Schon das Amts- und das Landgericht hatten die Klage der Mieterin in einem solchen Fall abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung der Vorinstanzen bestätigt.
Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann ungeschmälert herausverlangen (aussondern), wenn der Vermieter, wie es § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB vorschreibt, die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Verstößt der Vermieter gegen diese zu Gunsten des Mieters vorgesehene Bestimmung, dann ist der dem Mieter zustehende ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter – Haftung bei der Insolvenzverwaltung
Der Ratgeber erläutert anschaulich die Pflichten des Insolvenzverwalters und die Haftung für Pflichtverletzungen bzw. Nichtbefriedigung von Masseverbindlichkeiten (§ 60 InsO und § 61 InsO). Rechtsprechung und weiterführende Literatur werden umfangreich zitiert.
I. Haftung des Insolvenzverwalters für insolvenzspezifische Pflichten (§ 60 InsO)
Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die ihm nach der Insolvenzordnung obliegenden, so genannten insolvenzspezifischen Pflichten, verletzt.
Unter insolvenzspezifischen Pflichten sind alle Pflichten zu verstehen, die den Insolvenzverwalter bei der Ausführung seines Amtes nach den Vorschriften der Insolvenzordnung treffen. Dazu gehören insbesondere die Pflicht zur ... weiter lesen
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