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Anwalt IT-Recht WuppertalDas Landgericht Frankenthal ( Az.: 3 O 300/23 ) hat am 4. Juni 2024 eine Klage abgewiesen, in der Mieter eines Doppelhauses Schadensersatz und Auskunft wegen eines behaupteten Datenschutzverstoßes durch die Veröffentlichung von Innenaufnahmen ihrer Wohnung gefordert hatten. Das Urteil zeigt, dass die Gerichte bei Datenschutzklagen hohe Anforderungen an die Darlegung von immateriellen Schäden stellen. Hintergrund: Streit um Lichtbildaufnahmen und Datenschutz Im vorliegenden Fall hatten die Kläger, Mieter einer Doppelhaushälfte, behauptet, die Beklagte, ein Immobilienunternehmen, habe ohne ihre ausdrückliche Einwilligung Lichtbildaufnahmen des Innenbereichs ihrer Wohnung gefertigt und veröffentlicht. Diese Fotos waren im Zuge des Verkaufs der Immobilie auf der Website "Immoscout" veröffentlicht und in einem Exposé...
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Karlsruhe (jur). Damit Suchmaschinen angeblich unwahre Berichte im Internet nicht mehr als Suchtreffer anzeigen, müssen stichhaltige Gründe vorliegen. Wird ein Finanzdienstleister und dessen Ehefrau in mehreren Online-Artikeln kritisiert, können sie nur bei „offensichtlich unrichtigen“ Informationen und bei einer Verletzung ihrer Rechte die Auslistung und damit Nichtanzeige der Texte bei den Google-Suchergebnissen verlangen, urteilte am Dienstag, 23. Mai 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: VI ZR 476/18). Allerdings können Vorschaubilder in den Suchergebnissen das Recht am eigenen Bild verletzen, wenn diese „ohne jeden Kontext“ angezeigt werden, so die Karlsruher Richter. Sie setzten damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um. Im Streitfall ging es um einen...
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Das Gericht der Europäischen Union hat in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 ( Az. T-367/23 ) erkannt, dass die Benennung des Amazon Store als sehr große Online-Plattform ( VLOP) rechtmäßig bleibt. Damit unterliegt das Unternehmen weiterhin den umfassenden Digital Services Act Pflichten. Für die Wirtschaft verdeutlicht dieses Urteil die Entschlossenheit der EU, große Marktplätze konsequent zu regulieren und gesellschaftlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Der rechtliche Hintergrund der Einstufung als sehr große Online-Plattform (VLOP) Die EU-Kommission stuft Plattformen mit über 45 Millionen monatlichen Nutzern als VLOPs ein. Amazon klagte dagegen und sah seine unternehmerische Freiheit und sein Eigentum beeinträchtigt. Das Gericht lehnte dies ab und erklärte, große Plattformen seien allein...
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