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Frankfurt/Main. Der Online-Händler Amazon darf Bewertungen, die im Ausland mit Gutscheinen belohnt wurden, nicht in die Gesamtbewertung einzelner Produkte einbeziehen. Ist dies nicht kenntlich gemacht, dann liegt nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main vom Donnerstag, 09.06.2002, „unlautere getarnte Werbung“ vor. In den USA, Großbritannien und Japan verwendet Amazon Geld oder Gutscheine, um Amazon-Marketplace-Kunden dazu zu bringen, gekaufte Produkte zu bewerten. Bewertungen und Rezensionen aus diesem „Early Reviewer Program“ (ERP) werden auch Verkaufspartnern auf dem deutschen Amazon-Marketplace angeboten. Diese werden dann auch den deutschen Käufern angezeigt und fließen in das Ergebnis der Gesamtbewertung ein. Ein Unternehmen, das Onlinehändlern auch Kundenrezensionen gegen...
weiter lesenKünstliche Intelligenz (KI) revolutioniert Branchen weltweit, von der Automobilindustrie bis hin zum Gesundheitswesen. Doch mit dem rasanten technologischen Fortschritt entstehen auch regulatorische Herausforderungen, die insbesondere Unternehmen betreffen. Die Frage, wie sich Unternehmen auf die zukünftige KI-Regulierung vorbereiten können, gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklungen ab 2025. KI-Regulierung: Ansätze in Europa und den USA Die Europäische Union hat sich bereits intensiv mit der Regulierung von KI beschäftigt und hat am 1. August 2024 das „KI-Gesetz“ (AI-Act) in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz klassifiziert KI-Anwendungen nach Risikostufen: Anwendungen mit minimalem Risiko sollen weitgehend unbeeinträchtigt bleiben, während Anwendungen mit hohem oder...
weiter lesenHamm (jur). Der Facebook-Mutterkonzern Meta muss für ein nicht verhindertes unrechtmäßiges Sammeln und Veröffentlichen von Nutzerdaten durch Unbekannte den Betroffenen grundsätzlich Schadenersatz zahlen. Hierfür reicht es aber nicht aus, dass die betroffene Person wegen der Weitergabe von Daten wie der Mobiltelefonnummer und des Namens pauschal auf einen empfundenen Kontrollverlust und ihre Ängste hinweist, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Mittwoch, 6. September 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 U 19/23). Hintergrund des Rechtsstreits war sogenanntes Scraping (englisch für zusammenkratzen) bei Facebook. Unbekannte hatten spätestens seit Januar 2018 bis zum 6. September 2019 wegen eines Datenlecks bei Facebook Nutzerdaten von rund einer halben Milliarde Facebook-Nutzern automatisiert...
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