Anwalt Baurecht und Architektenrecht Altenburg – Fachanwälte finden!

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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Altenburg (© animaflora - Fotolia.com)

Das Baurecht ist sehr komplex. Grundsätzlich wird im deutschen Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hierbei: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Altenburg


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Altenburg

... Bauprojekt kann vieles schiefgehen - rechtliche Probleme sind keine Seltenheit

Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Grundstückskauf an. Will man ein Grundstück kaufen, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Auch wichtig: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Ferner von großer Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau passend und sämtliche anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Hausbau beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist das Bauvorhaben im allerbesten Fall genehmigt, erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Im Übrigen kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor der Einreichung des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragestellungen entschieden werden. Zu erwähnen ist überdies, dass bestimmte Bauvorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung befreit sind, wenigstens in manchen Landesbauordnungen. In diesen Fällen genügt es, dem Amt das Bauvorhaben anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Bedeutung. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oft ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauträger oder mit einem Bauunternehmen. Hier ist es von großer Bedeutung schon im Vorfeld abzuklären, was für Bauleistungen genau übernommen werden. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, unbedingt vermieden werden sollte. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Meinung, dass sich so sparen ließe. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Vor allem Mängel am Bau sind es, die dann nicht selten zu rechtlichen Problemfällen werden.

En Rechtsanwalt zum Baurecht ist der richtige Ansprechpartner bei Baumängeln

Ist das Bauvorhaben abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der Außenbereich. Bestehen Baumängel, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Liegt ein Mangel am Bau wie z.B. eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger lehnt es ab, eine Mängelbeseitigung durchzuführen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Altenburg haben sich einige Rechtsanwälte und Fachanwälte im Baurecht niedergelassen. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Rechtsanwalt im Baurecht aus Altenburg zu finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht aus Altenburg ist nicht bloß der ideale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu umgehen. Der Anwalt für Baurecht wird ebenso sämtliche Verträge, die während eines Bauprojekts zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Klienten während des gesamten Bauvorhabens unterstützend zur Seite stehen. Der Bauanwalt wird ferner, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Anwalt für Baurecht der beste Ansprechpartner.

Wann zu einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht?

Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Hilfe eines Rechtsanwalts zum Baurecht aus Altenburg nutzen. Ebenso, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Anwalt eine große Hilfe. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei komplexeren baurechtlichen Fällen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes fachliches Know-how, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. So müssen in den vergangenen 3 Jahren mindestens achtzig Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss zudem an einem speziellen Fachlehrgang teilgenommen haben. Er muss zudem mind. einmal pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin im Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.

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