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Kassel (jur). Das Interesse an Sicherheit und dem Kampf gegen Terrorismus wiegt schwerer als der Schutz der Familie. Auch ein Familienvater kann daher abgeschoben werden, wenn er einer Organisation angehört, die den Terrorismus unterstützt, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Montag, 18. Dezember 2023, bekanntgegebenen Eilbeschluss (Az.: 7 B 968/23). Der VGH billigte damit die Abschiebung eines in Nordhessen lebenden Kurden. Er ist Familienvater und nach den Feststellungen von Behörden und Gerichten Mitglied einer PKK-nahen Organisation, die den Terrorismus unterstützt. Das Regierungspräsidium Kassel hatte ihm deshalb die Abschiebung angedroht. Er sei eine Gefahr für die freiheitliche Grundordnung und die Sicherheit in Deutschland. Der auf seine familiären...
weiter lesenLeipzig (jur). Können ausreisepflichtige Ausländer über einen absehbaren Zeitraum ihre elementarsten Bedürfnisse in ihrem Heimatland decken, steht ihnen regelmäßig kein Abschiebungsschutz wegen widriger Lebensumstände zu. Für die Zulässigkeit einer Abschiebung ist es nicht erforderlich, dass das Existenzminimum des Ausländers in seinem Herkunftsland „nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist“, urteilte am Donnerstag, 21. April 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 10.21). Konkret ging es um einen afghanischen Flüchtling, der im Frühjahr 2016 in Deutschland eineiste. Sein Asylantrag blieb ohne Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg urteilte am 17. Dezember 2020, dass der Mann dennoch nicht abgeschoben werden dürfe (Az.: A 11 S 2042/20; JurAgentur-Meldung vom...
weiter lesenMünchen. Etwa 170.000 Zeugen Jehovas in Russland sind wegen ihres religiösen Glaubens staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat diese Entscheidung als erstes Oberverwaltungsgericht in einem am Montag, 28. Februar 2022, bekannt gegebenen Urteil gefällt und Deutschland aufgefordert, zwei russische Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen (Az.: 11 B 19.33187). Die Männer reisten 2018 nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte ihren Asylantrag ab. Der VGH entschied jedoch am 9. November 2021, dass die russischen Kläger als Zeugen Jehovas wegen ihrer religiösen Überzeugung einem hohen Risiko ausgesetzt seien, von staatlicher Seite verfolgt zu werden. Im Jahr 2017 listete das Oberste Gericht der Russischen Föderation Jehovas Zeugen als...
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