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Viele Menschen sehen die eigene Immobilie und deren Vermietung nach wie vor als lohnende Geldanlage. Sicher scheint das auch meist der Wahrheit zu entsprechen, dennoch ist bei der Wahl eines Mietvertrages ein fertiger Vordruck nicht immer die sicherste Wahl. Genau geprüft werden sollten vor allem die Regelungen zu den Renovierungsarbeiten .
In den letzten Monaten kam es häufiger zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, wenn nach dem Auszug eine komplette Renovierung der Wohnungen verlangt wurde. Die Gerichte gaben dabei oftmals den Mietern recht. Seitdem ist eines klar: Regelungen, die besagen, dass Wohnungen binnen bestimmter Fristen renoviert werden müssten, dass einzelne Zimmer nach einer bestimmten Anzahl von Jahren komplett neu gestrichen werden müssten, sind unwirksam. Wird im Mietvertrag hingegen vereinbart, dass die notwendigen Renovierungsmaßnahmen im üblichen Umfang und zeitlichen Abständen zu erfolgen haben, so ist der Vermieter im Recht. Nur starre Fristen dürfen hier nicht vorgeschrieben und vertraglich vereinbart werden.
Einige Vermieter haben auch versucht, im Übergabeprotokoll der Wohnungen zu vereinbaren, dass eine Wohnung frisch renoviert übernommen wurde, demzufolge im gleichen Zustand wieder zurück zu geben sei. Solange es sich hierbei um eine wirklich individuelle Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter handelt, mag das Ganze noch rechtens sein. Kann der Mieter jedoch nachweisen, dass auch andere Mieter ähnliche Klauseln unterzeichnen mussten, dass diese sogar als Vordruck kursieren, dann ist von einer individuellen Vereinbarung nicht mehr zu sprechen. Der Mieter muss dann also eine Wohnung, die er nur ein halbes Jahr bewohnt hat, nicht vollständig renovieren, bevor er sie an den Vermieter zurückgibt.
Die Vermieter sollten also beim Aufsetzen eines Mietvertrages stets die aktuelle Rechtsprechung im Hinterkopf haben und hierbei genau beachten, welche Regelungen erlaubt sind und welche ihnen zum Nachteil werden können. Erst dann kann die Immobilie als wahre Geldanlage angesehen werden, andernfalls ist dies nicht möglich. Ebenso wenig darf im Mietvertrag eine generelle Pflicht zur Endrenovierung vereinbart werden, dies haben die Richter jedoch schon seit längerem entsprechend vereinbart.
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Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht WuppertalFrankfurt/Main (jur). Vermieter dürfen wegen steigender Gaskosten nicht einfach den Gashahn zudrehen. Die Versorgung mit Warmwasser gehört schließlich zu den Mindeststandards für ein menschenwürdiges Wohnen in Deutschland, stellte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem kürzlich bekanntgegebenen Beschluss vom 22. August 2022 klar (Az.: 8 L 1907/22.F). Anlass des Rechtsstreits waren Beschwerden einer älteren und pflegebedürftigen Bewohnerin eines Mietshauses in Frankfurt. Wegen Preissteigerungen und Versorgungsengpässen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg hatte der Hausmiteigentümer und Vermieter zum 30. Juni 2022 die Gasversorgung zum „Schutz“ der Mieter vor steigenden Gaskosten eingestellt. Die Mieterin könne den täglichen Bedarf an Warmwasser in der Küche ja selbst zubereiten....
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Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Prozesskosten im Beschlussklageverfahren gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG auf alle Wohnungseigentümer, einschließlich der obsiegenden, umgelegt werden müssen (Az.: V ZR 139/23 ). Klägerinnen müssen trotz Sieg Prozesskosten tragen Die Klägerinnen, Mitglieder der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft, sind Eigentümerinnen von drei der acht Wohnungen. Die Gemeinschaftsordnung von 2019 bestimmt, dass Verwaltungskosten gleichmäßig verteilt werden. 2021 fochten die Klägerinnen einen Beschluss der Gemeinschaft an und erhielten vom Amtsgericht Recht, das die Gemeinschaft zur Kostentragung verpflichtete. Um die Prozesskosten zu decken, beschlossen die Eigentümer 2022 eine Sonderumlage, die auch von den Klägerinnen verlangt wurde. BGH bestätigt:...
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Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Geschäftsimmobilie anmieten, zahlen Sie dafür zusätzlich zu den monatlich fälligen Beträgen auch noch die Betriebskosten. Hierbei gibt es im Vergleich zu privaten Mietobjekten einige Unterschiede und Vermieter haben grundsätzlich etwas mehr Spielraum. Dennoch zahlen viele Gewerbetreibende zu hohe Betriebskosten. Betriebskosten beim Gewerbe: Grundsätzliche Eigenheiten Private Mieter werden im Vertragsrecht grundsätzlich besser geschützt als Gewerbetreibende . Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie als Unternehmer deutlich mehr Kenntnisse aufweisen und mit dem Vermieter, der ebenfalls als Gewerbetreibender auftritt, auf Augenhöhe stehen. Jedoch ist das Mietrecht sehr spezifisch und auch wenn es zwischen Gewerbetreibenden grundsätzlich mehr Verhandlungsspielraum...
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