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Vermieter sollten Renovierungsklausel prüfen

Viele Menschen sehen die eigene Immobilie und deren Vermietung nach wie vor als lohnende Geldanlage. Sicher scheint das auch meist der Wahrheit zu entsprechen, dennoch ist bei der Wahl eines Mietvertrages ein fertiger Vordruck nicht immer die sicherste Wahl. Genau geprüft werden sollten vor allem die Regelungen zu den Renovierungsarbeiten .

In den letzten Monaten kam es häufiger zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, wenn nach dem Auszug eine komplette Renovierung der Wohnungen verlangt wurde. Die Gerichte gaben dabei oftmals den Mietern recht. Seitdem ist eines klar: Regelungen, die besagen, dass Wohnungen binnen bestimmter Fristen renoviert werden müssten, dass einzelne Zimmer nach einer bestimmten Anzahl von Jahren komplett neu gestrichen werden müssten, sind unwirksam. Wird im Mietvertrag hingegen vereinbart, dass die notwendigen Renovierungsmaßnahmen im üblichen Umfang und zeitlichen Abständen zu erfolgen haben, so ist der Vermieter im Recht. Nur starre Fristen dürfen hier nicht vorgeschrieben und vertraglich vereinbart werden.

Einige Vermieter haben auch versucht, im Übergabeprotokoll der Wohnungen zu vereinbaren, dass eine Wohnung frisch renoviert übernommen wurde, demzufolge im gleichen Zustand wieder zurück zu geben sei. Solange es sich hierbei um eine wirklich individuelle Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter handelt, mag das Ganze noch rechtens sein. Kann der Mieter jedoch nachweisen, dass auch andere Mieter ähnliche Klauseln unterzeichnen mussten, dass diese sogar als Vordruck kursieren, dann ist von einer individuellen Vereinbarung nicht mehr zu sprechen. Der Mieter muss dann also eine Wohnung, die er nur ein halbes Jahr bewohnt hat, nicht vollständig renovieren, bevor er sie an den Vermieter zurückgibt.

Die Vermieter sollten also beim Aufsetzen eines Mietvertrages stets die aktuelle Rechtsprechung im Hinterkopf haben und hierbei genau beachten, welche Regelungen erlaubt sind und welche ihnen zum Nachteil werden können. Erst dann kann die Immobilie als wahre Geldanlage angesehen werden, andernfalls ist dies nicht möglich. Ebenso wenig darf im Mietvertrag eine generelle Pflicht zur Endrenovierung vereinbart werden, dies haben die Richter jedoch schon seit längerem entsprechend vereinbart.

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Renovierungspflicht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Mietrecht: Kostenerstattung bei Ausführung von Schönheitsreparaturen aufgrund unwirksamer Vereinbarung im Mietvertrag
15.09.2019
Aufgrund der Berichterstattung in Presse und Fernsehen glauben nun viele Mieter, im Mietrecht seien sämtliche Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen in den Mietverträgen unwirksam. Das ist jedoch so pauschal nicht richtig. Vielmehr ist das stets im Einzelfall zu prüfen. Die Klausel kann dann unwirksam sein, wenn sie die Rechte des Mieters unverhältnismäßig stark einschränkt. Für den Fall, dass der Mieter die Wohnung bei seinen Auszug aufgrund einer von ihm für wirksam erachteten Endrenovierungsklausel auf eigene Kosten renoviert, steht ihm bei nachträglicher Feststellung der Unwirksamkeit der Klausel eine Kostenerstattung durch den Vermieter zu (BGH, Urteil vom 27. Mai 2009, Az. VIII ZR 302/07. Das gilt aber nur, wenn der Mieter nicht wusste, dass die Vereinbarung zu ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Unzulässiger Spielhallenstandort muss kein Mietmangel sein
Frankfurt/Main (jur). Die verbotene Nähe einer angemieteten Spielhalle zu einer Schule stellt noch keinen Mietmangel und damit kein Grund für eine Mietminderung dar. Nur wenn eine Behörde die Nutzung als Spielhalle untersagt oder ein behördliches Einschreiten zu erwarten ist, kann der illegale Spielhallenbetrieb einen Mietmangel darstellen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 7. November 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 U 5/23).  Im Streitfall hatte die klagende Vermieterin 2012 für zehn Jahre Räumlichkeiten in Büdingen „zur Benutzung als Spielothek/Billard-Sammlung/Wettbüro“ an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermietet. Als dann 2018 das neue Spielhallengesetz in Kraft trat, erfüllten die Räumlichkeiten nicht mehr die Voraussetzungen für den ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentümer muss Prozess gegen sich selbst mit bezahlen
Karlsruhe (jur). In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind sich die Eigentümer nicht immer grün. Widersetzt sich ein Eigentümer einer Entscheidung und gewinnt vor Gericht, muss er sich trotzdem anteilig an den Prozesskosten beteiligen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, 21. Mai 2014, in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschied (Az.: V ZR 168/13). Im Streitfall hatte eine Eigentümerversammlung in Nordfriesland 2009 Sonderumlagen beschlossen, unter anderem für den Brandschutz. Alle Eigentümer zahlten, nur einer nicht. Vor Gericht bekam er recht, weil die Beschlüsse nicht bestimmt genug waren. In der Jahresabrechnung für 2009 wurden die Prozesskosten für diesen Streit anteilig auf alle Eigentümer verteilt. Dagegen wehrte sich der ... weiter lesen
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