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Rechtsanwalt Renovierungspflicht - Anwalt für Renovierungspflicht finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Renovierungspflicht

! Fachanwälte für

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Renovierungspflicht

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

durch uns zugeordnet.
Anwälte für Renovierungspflicht
Rechtsanwalt für Renovierungspflicht
Lutz Fischer Recht in Dresden
Adresse Icon Auenstraße 3, 01097 Dresden
Telefon0351 32226038 Fax0351 32226039

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Rechtsanwältin für Renovierungspflicht
Rechtsanwältin, Fachanwältin und Mediatorin Silke Stremmel Kanzlei Stremmel
Adresse Icon An der Palmweide 55, 44227 Dortmund
Telefon0231-13702930 Fax0231-13702931

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Rechtsanwalt für Renovierungspflicht
Carsten Marker Klönne, Klein & Partner mbB Rechtsanwälte
Adresse Icon Tonhallenstraße 1, 47051 Duisburg
Telefon0203/21100 Fax0203/24956

Rechtsanwalt für Renovierungspflicht
Mike Wagner Kreischer, Ackermann, Wagner & Partner GdbR
Adresse Icon Bahnhofstraße 55-57, 69115 Heidelberg
Telefon06221 6076-23 Fax06221 6076-60

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Rechtsanwalt für Renovierungspflicht
Hajo Hundertmark Kanzlei Hundertmark
Adresse Icon Ramskamp 58a, 25337 Elmshorn
Telefon0 41 21 – 83 03 90 Fax0 41 21 – 8 30 39 39

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Rechtsanwalt für Renovierungspflicht
Christian Sam Anwaltskanzlei Sam
Adresse Icon Kreuzbergstr. 3, 63811 Stockstadt
Telefon06027-9904440 Fax06027-9904444

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Rechtsanwalt für Renovierungspflicht
Markus Stemmer Rechtsanwälte Hagn, Deckert, Stemmer & Partner PartG mbB
Adresse Icon Bergbräustr. 7, 85049 Ingolstadt
Telefon0841/9355722 Fax0841/9355744

Rechtsanwalt für Renovierungspflicht
Árpád Farkas Rechtsanwalt Farkas
Adresse Icon Reigate-u.-Banstead-Platz 1, 52249 Eschweiler

Rechtsanwalt für Renovierungspflicht
Rainer Schönlau Schönlau Edelmann Rechtsanwälte
Adresse Icon Mittelstraße 5, 58285 Gevelsberg
Telefon02332-7590-0 Fax02332-759010

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Rechtsanwalt für Renovierungspflicht
Marco Tänzer Rechtsanwalt Marco Tänzer, Kanzlei für Immobilienrecht
Adresse Icon Straße der Nationen 108, 09111 Chemnitz
Telefon0371-33514010 Fax0371-335140110

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Vermieter sollten Renovierungsklausel prüfen

Viele Menschen sehen die eigene Immobilie und deren Vermietung nach wie vor als lohnende Geldanlage. Sicher scheint das auch meist der Wahrheit zu entsprechen, dennoch ist bei der Wahl eines Mietvertrages ein fertiger Vordruck nicht immer die sicherste Wahl. Genau geprüft werden sollten vor allem die Regelungen zu den Renovierungsarbeiten .

In den letzten Monaten kam es häufiger zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, wenn nach dem Auszug eine komplette Renovierung der Wohnungen verlangt wurde. Die Gerichte gaben dabei oftmals den Mietern recht. Seitdem ist eines klar: Regelungen, die besagen, dass Wohnungen binnen bestimmter Fristen renoviert werden müssten, dass einzelne Zimmer nach einer bestimmten Anzahl von Jahren komplett neu gestrichen werden müssten, sind unwirksam. Wird im Mietvertrag hingegen vereinbart, dass die notwendigen Renovierungsmaßnahmen im üblichen Umfang und zeitlichen Abständen zu erfolgen haben, so ist der Vermieter im Recht. Nur starre Fristen dürfen hier nicht vorgeschrieben und vertraglich vereinbart werden.

Einige Vermieter haben auch versucht, im Übergabeprotokoll der Wohnungen zu vereinbaren, dass eine Wohnung frisch renoviert übernommen wurde, demzufolge im gleichen Zustand wieder zurück zu geben sei. Solange es sich hierbei um eine wirklich individuelle Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter handelt, mag das Ganze noch rechtens sein. Kann der Mieter jedoch nachweisen, dass auch andere Mieter ähnliche Klauseln unterzeichnen mussten, dass diese sogar als Vordruck kursieren, dann ist von einer individuellen Vereinbarung nicht mehr zu sprechen. Der Mieter muss dann also eine Wohnung, die er nur ein halbes Jahr bewohnt hat, nicht vollständig renovieren, bevor er sie an den Vermieter zurückgibt.

Die Vermieter sollten also beim Aufsetzen eines Mietvertrages stets die aktuelle Rechtsprechung im Hinterkopf haben und hierbei genau beachten, welche Regelungen erlaubt sind und welche ihnen zum Nachteil werden können. Erst dann kann die Immobilie als wahre Geldanlage angesehen werden, andernfalls ist dies nicht möglich. Ebenso wenig darf im Mietvertrag eine generelle Pflicht zur Endrenovierung vereinbart werden, dies haben die Richter jedoch schon seit längerem entsprechend vereinbart.

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Renovierungspflicht


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Wohnungssuche - welche Fragen darf der Vermieter stellen?
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