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Fachanwalt Rainer Ferslev mit Kanzlei in Hamburg hilft als Rechtsanwalt Mandanten gern bei Rechtsfragen aus dem Bereich Insolvenzrecht.
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Zum Fachgebiet Insolvenzrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Ingo Vogel (Fachanwalt für Insolvenzrecht) mit Fachanwaltsbüro in Hamburg.
Grimm 8
20457 Hamburg

Fachanwalt Justus von Buchwaldt mit Anwaltskanzlei in Hamburg bietet anwaltliche Vertretung und vertritt Sie vor Gericht im Fachgebiet Insolvenzrecht.
Mönckebergstr. 17
20095 Hamburg

Zum Rechtsgebiet Insolvenzrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Sönke Hansen (Fachanwalt für Insolvenzrecht) mit Fachanwaltsbüro in Hamburg.
Gänsemarkt 45
20354 Hamburg

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Aktuelle Rechtsfragen zum Fachgebiet Insolvenzrecht werden betreut von Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt (Fachanwalt für Insolvenzrecht) aus der Gegend von Hamburg.
Kleine Rosenstraße 10
20095 Hamburg

Zum Rechtsgebiet Insolvenzrecht berät Sie kompetent Rechtsanwältin Dr. Kirsten Mäurer (Fachanwältin für Insolvenzrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Hamburg.
Gänsemarkt 45
20354 Hamburg

Telefon: (040) 4320800
Fachanwalt Viktor von Websky mit Fachanwaltskanzlei in Hamburg unterstützt Mandanten und erörtert Fragen im Rechtsgebiet Insolvenzrecht.
Lehmweg 17
20251 Hamburg

Aktuelle Rechtsfälle aus dem Themenbereich Insolvenzrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark Zeuner (Fachanwalt für Insolvenzrecht) vor Ort in Hamburg.
Neuer Wall 25 / Schleusenbrücke 1
20354 Hamburg

Aktuelle Rechtsfragen zum Fachgebiet Insolvenzrecht werden gelöst von Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann (Fachanwältin für Insolvenzrecht) vor Ort in Hamburg.
Arnold-Heise-Straße 9
20249 Hamburg

Fachanwalt Michael Nickel mit Anwaltskanzlei in Hamburg bietet anwaltliche Vertretung bei juristischen Streitigkeiten im Rechtsgebiet Insolvenzrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Insolvenzrecht Hamburg


Insolvenzrecht Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die hierdurch ausgelösten Rechtsfolgen.
04.11.2023
1. Was ist ein "vorläufiges Insolvenzverfahren" und warum wird ein solches angeordnet? Nach Eingang eines Insolvenzantrages ordnet das Insolvenzgericht von Amts wegen oder auf Anregung eines zuvor bestellten Sachverständigen ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners bzw. Unternehmens an.  Ein vorläufiges Insolvenzverfahren hat primär die Funktion, eine potentiell vorhandene Insolvenzmasse zu sichern, Sanierungschancen zu wahren und eine drohende Vertiefung einer eingetretenden Insolvenzreife zu verhindern. Bei einem vorläufigen Insolvenzverfahren handelt es sich noch nicht um ein Insolvenzverfahren.  Das vorläufige Insolvenzverfahren stellt vielmehr einen Sammelbegriff für eine Vielzahl an gerichtlichen ... weiter lesen
Insolvenzrecht 5 Sofortmaßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung einer Überschuldung.
15.10.2023
Eine sich abzeichnende Überschuldung bei einer Kapitalgesellschaft, insbesondere einer GmbH, schränkt erheblich das operative Geschäft und die Handlungsfähigkeit einer Unternehmung ein. Schlimmstenfalls erstarkt die Krisensituation in den Insolvenzgrund der Überschuldung nach § 19 InsO, nebst der entsprechend ausgelösten Pflicht zur Insolvenzantragstellung. Um das Eintreten einer solchen angespannten Situation zu vermeiden bzw. wieder zu beseitigen, gibt es kurzfristige Handlungsmöglichkeiten, auf die im Folgenden eingegangen wird. 1. Definition der Überschuldung Nach dem Wortlaut des Gesetzes liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die ... weiter lesen
Insolvenzrecht Der Insolvenzplan als vorbeugende Maßnahme und/oder „schneller“ Ausweg aus der Unternehmensinsolvenz!?
13.09.2023
Ein Insolvenzplan ist ein Sanierungsplan , der dazu dient, ein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens zu erhalten . Dies kann u. a. dann von Relevanz sein, wenn der Rechtsmantel einer GmbH erhalten bleiben muss. Über einen Insolvenzplan kann einem Unternehmen ein zielführendes Instrument an die Hand gegeben werden, sich kurzfristig zu sanieren und einen Neustart in alter oder neuer Rechtsform zu ermöglichen. Diese Zielsetzung kann durch einen Insolvenzplan an sich oder in Kombination mit einem Schutzschirmverfahren und der Eigenverwaltung erreicht werden. Rechtlich entspricht ein Insolvenzplan einem "Vergleichsvertrag" über Teilzahlungsvereinbarungen und Details darüber, wie die Unternehmenssanierung im Einzelnen auszusehen hat und welche Quoten zur Befriedigung der ... weiter lesen
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