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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Rückzahlung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
KEINE NEUEN PFLICHTEN FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMER DURCH BESCHLUSS
Der Fall:
Eine Wohnungseigentümerin wendete sich gegen einen Beschluss aus einer Eigentümerversammlung. Die Wohnanlage bestand aus sechs Einheiten mit jeweils 1/6 Miteigentumsanteil. Der Klägerin gehörte eine der beiden EG-Wohnungen; zur Wohnung gehört ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche. Ein entsprechendes Sondernutzungsrecht besteht zu Gunsten der anderen EG-Wohnung.
Nach § 6 der Teilungserklärung obliegt die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Gemeinschaft und ist vom Verwalter durchzuführen. Weiter ist in § 4 TE bestimmt, dass eine Änderung der §§ 3-20 nur durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit möglich ist. In der Eigentümerversammlung am 26. Juli 2012 wurde folgender Beschluss gefasst:
„ Die ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Nachbargrundstück - Betreten verboten!
Hannover (jur). Ein nachbarliches Grundstück darf nur mit Zustimmung betreten werden. Das gilt selbst dann, wenn Bauarbeiten dort die eigenen Bäume gefährden könnten, entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Dienstag, 17. Oktober 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 435 C 8845/23).
Im konkreten Fall gab es genehmigte Bauarbeiten auf einem Grundstück in Hannover-Isernhagen. Als die Bagger sich in der Nähe der Grundstücksgrenze zu schaffen machten, sorgte sich die Nachbarin um ihre Birke und weitere in der Nähe der Grundstücksgrenze stehende Bäume. Sie ging daher auf das Nachbargrundstück und versuchte, die Baggerführer an ihrer Arbeit zu hindern.
Der Bauherr nebenan war von der Verzögerung wenig begeistert. Beim Amtsgericht beantragte er, der Nachbarin das Betreten seines Grundstücks ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Insolvenzverfahren bleibt im Grundbuch sichtbar
Karlsruhe (jur). Zwangseintragungen im Grundbuch, etwa zur Anordnung einer Zwangsversteigerung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bleiben auch nach ihrer „Löschung“ sichtbar. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 21. September 2023 hervor (Az.: V ZB 17/22).
Die Beschwerdeführerin im Streitfall ist Eigentümerin mehrerer Wohnungen in Berlin. Über ihr Vermögen war ein Insolvenzverfahren eröffnet und die Zwangsversteigerung der Wohnungen angeordnet worden. Beides wurde entsprechend gesetzlichen Vorgaben zwangsweise in die Grundbücher eingetragen. Die Eigentümerin konnte aber beide Ereignisse abwenden und ließ die Grundbucheintragungen löschen.
„Löschen“ bedeutet beim Grundbuch allerdings nicht „unsichtbar machen“. ... weiter lesen
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