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Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es unzulässig ist, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge im Wege der sogenannten freien Benutzung für eigene Zwecke zu verwenden, wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich ist, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen. Die Kläger sind Mitglieder der Musikgruppe "Kraftwerk". Diese veröffentlichte im Jahre 1977 einen Tonträger, auf dem sich unter anderem das Musikstück "Metall auf Metall" befindet. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Komponisten des Titels "Nur mir", den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur in zwei Versionen eingespielt hat. Diese Musikstücke befinden sich auf zwei im...
weiter lesenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil v. 6.2.2025 - 16 U 8/24 eine wichtige Entscheidung zur Berichterstattung über das Privatleben prominenter Personen getroffen. Kernfrage war, in welchem Umfang Medien über private Beziehungsdetails berichten dürfen, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Die Berufung eines Verlagshauses wurde weitgehend zurückgewiesen, was klare Maßstäbe für das Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht setzt. Selbstöffnung & Berichterstattung über das Privatleben von Prominenten Ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit einer Berichterstattung ist die sogenannte " Selbstöffnung ". Das OLG Frankfurt stellte klar, dass diese nicht als Freibrief für eine umfassende mediale Durchleuchtung des Privatlebens interpretiert werden...
weiter lesenI. Sie haben eine unerwartete Abmahnung erhalten? Wahrscheinlich lesen Sie diesen Artikel aufgrund des Erhalts einer Abmahnung von Frommer Legal. Diese steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Film "THE ZONE OF INTEREST“. Es sei darauf hingewiesen, dass Abmahnungen von Frommer Legal grundsätzlich nur per Post verschickt werden. Sollten Sie eine solche Abmahnung per E-Mail erhalten haben, ist höchstwahrscheinlich von einem Betrugsversuch auszugehen, auf die nicht reagiert werden sollte. Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und nicht voreilig zu handeln. Keinesfalls sollten Sie unbedacht eine Unterlassungserklärung unterzeichnen oder Zahlungen leisten. Häufig sind solche Forderungen nicht gerechtfertigt und können ggf. zurückgewiesen werden. Falls Sie unsicher sind oder...
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