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Anwalt Urheberrecht und Medienrecht StuttgartLuxemburg (jur). Bei Urheberrechtsverletzungen durch Privatpersonen bleiben die anwaltlichen Abmahnkosten weiterhin begrenzt. Die deutsche Deckelung ist gerechtfertigt und mit EU-Recht vereinbar, urteilte am Donnerstag, 28. April 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-559/20). Gegen die rechtswidrige Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke können die Rechteinhaber mit einer Abmahnung vorgehen. Diese umfasst neben Schadenersatz, etwa für entgangene eigene Verkäufe, auch einen Ersatz der Anwaltskosten. Diese richten sich nach dem „Gegenstandswert“. Laut Urhebergesetz ist dieser auf maximal 1.000 Euro begrenzt, wenn sich die Abmahnung gegen eine Privatperson richtet, die nicht gewerblich oder beruflich handelt. Im Streitfall hatte ein Nutzer das Computerspiel „This War of Mine“ auf...
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Frankfurt/Main (jur). Nutzen Webseitenbetreiber kostengünstig auf sogenannten Microstock-Portalen hochgeladene Fotos, müssen sie bei einer Veröffentlichung nicht zwingend den Fotografen als Urheber nennen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dem Webseitenbetreiber nur das Recht aber nicht die Pflicht zur Nennung des Fotografennamens einräumen, urteilte am Donnerstag, 29. September 2022, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 95/21). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Frankfurter Richter die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu. Im konkreten Fall ging es um das Microstock-Portal Fotolia. Fotografen können dem Unternehmen Lizenzen zur Nutzung hochgeladener Fotos einräumen. Fotolia, als eine der führenden europäischen...
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Das Einbinden von Filmszenen in das eigene YouTube-Video ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Es kommt eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Vorliegend ging es um einen Videofilm, der auf dem YouTube-Kanal „Nitro Shqip“ gezeigt wurde. In diesem wurden mehrere Ausschnitte eines Dokumentarfilms gezeigt. Gegen diese Einblendungen wendete sich derjenige, der den in Teilen gezeigte Film gedreht hatte. Er machte einen Anspruch auf Unterlassung wegen einer Verletzung von seinem Urheberrecht geltend. Das Landgericht Köln gab der Klage mit Urteil vom 6. Juni 2013 Az. 4 O 55/13 statt. Hiergegen wendete sich der betroffene „Manager“ des YouTube-Kanals und legte gegen das Urteil des Landgerichtes Köln Berufung ein. Er argumentierte unter anderem damit, dass die Verwendung von kurzen Filmausschnitten eines...
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