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Rechtsanwalt Sachwertverfahren - Anwalt für Sachwertverfahren finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Sachwertverfahren

! Fachanwälte für

Baurecht und Architektenrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Sachwertverfahren

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Anwälte für Sachwertverfahren
Rechtsanwalt für Sachwertverfahren
Wolfgang Greilich Greilich Hirschmann Benedum & Coll.
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Rechtsanwalt für Sachwertverfahren
Simon Heinrich Kanzlei Heinrich
Adresse Icon Bergstraße 6, 65549 Limburg
Telefon06431 - 7789284 Fax06431 - 7789133

Rechtsanwalt für Sachwertverfahren
Andreas Paessler Anwaltskanzlei Paessler
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Rechtsanwalt für Sachwertverfahren
Heinz Teichmann
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Eric Eschenbruch Rechtsanwalt Eric Eschenbruch
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Stefan Illies Kanzlei Stefan Illies
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Carsten Hoefer Rechtsanwaltskanzlei Hoefer
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Philipp Steinbacher Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Sachwertverfahren


NACHSCHIEBEN VON KÜNDIGUNGSGRÜNDEN NACH KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Der Bauherr beauftragte einen Unternehmer per VOB/B-Vertrag mit Fensterbauarbeiten zwecks Errichtung einer Glasfassade für eine Halle. Während der Ausführung hat der Bauherr am 29. März 2007 schriftlich das Fehlen statischer Nachweise sowie die Unzulässigkeit der verwendeten Holzdübel gerügt; zugleich hat er eine Abhilfefrist gesetzt und für den Fall des Fristablaufes die Auftragsentziehung angekündigt. Mit weiterem Schreiben vom 12. April 2007 forderte der Bauherr unter Fristsetzung mit Kündigungsandrohung die Vorlage des Bauzeitenplans sowie einiger Nachweise. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist kündigte der Bauherr am 18. April 2007 den Vertrag, wobei er sich auf die im vorangegangenen Schreiben aufgeführten Forderungen gestützt hat. Er hat...

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Immobilien: Offenbarungspflicht bei Mängeln
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(2 Bewertungen)16.01.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Immobilien: Offenbarungspflicht bei Mängeln

Wird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel:  Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...

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„AUFGESETZTE“ KOMPLETTHEITSKLAUSELN SIND AUCH ALS AGB WIRKSAM
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: In einem Verfahren auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek streiten die Parteien über die „Glaubhaftmachung“ eines Werklohnanspruches. Der Auftragnehmer behauptet vom „Bau-Soll“ nicht gedeckte Ergänzungsleistungen. Im Einheitspreisvertrag ist vereinbart, „dass die Vertragsleistung alle Leistungen und Lieferungen umfasst, die erforderlich sind, um das vorgenannte Gewerk funktionsfähig herzustellen " sowie „dass Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche dahin aufzulösen sind, dass eine den übrigen Vorschriften dieses Vertrages entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird".   Die Entscheidung: Das OLG versagt einen Anspruch des AN! Er...

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