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Holger Knopp
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Schadensregulierung
Versicherungsrecht
Refraktiver Linsentausch mit multifokalen Linsen: Erstattungspflicht der PKV von OLGs bestätigt
I.
Etwa die Hälfte der Bevölkerung, 41,1 Mio. Erwachsene, tragen in Deutschland eine Brille. Viele Menschen haben darüber hinaus andere Augenleiden. Ab einem bestimmten Alter kommt die sogenannte Alterssichtigkeit dazu. Etwa ab dem 40. Lebensjahr verlieren Menschen die Fähigkeit, die körpereigene Linse im Auge von Fern- auf Nahsicht umzustellen und umgekehrt. Das führt dazu, dass viele Menschen eine Brille ab diesem Alter benötigen, sei es für die Ferne oder für die Nähe.
Es gibt mittlerweile spannende Behandlungsmöglichkeiten. Neben der sogenannten bifokalen, trifokalen oder multifokalen Brille gibt es auch bifokale, trifokale und multifokale Linsen , die in das Auge eingesetzt werden können. Mit einer solchen Linse ... weiter lesen
Versicherungsrecht
Polizeibeamte erhalten Schmerzensgeld und weiteren Schadensersatz über die eigene private Haftpflichtversicherung
Polizeibeamte sind bei ihrer Dienstausübung in den zurückliegenden Jahren zunehmend Widerständen und körperlichen Angriffen ausgesetzt.
Hierbei kommt es häufig zu Verletzungen der Polizeibeamten.
Hieraus stehen Ihnen selbstverständlich entsprechende Schadensersatzansprüche gegen die Täter zu.
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Schmerzensgeldansprüche, Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, sowie Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens.
Kurz gesagt muss der Polizeibeamte finanziell so gestellt werden, wie er dastünde, wenn die Verletzung nicht erfolgt wäre.
Bei Polizeibeamten besteht ein Verdienstausfall beispielsweise darin, dass Zulagen entgehen, weil verletzungsbedingte Dienstunfähigkeit besteht.
Ein ... weiter lesen
Versicherungsrecht
EU-Fahrerlaubnis und ordentlicher Wohnsitz im europäischen Ausland (EU Führerscheinrichtlinie)
Rechtssituation : Das Bundesverwaltungsgericht hat durch seinen 3. Senat Ende Oktober 2014 (Urt. v. 22.10.2014, BVerwG 3 B 21.14) die Revision eines Klägers, der nach dem Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland einen EU-Führerschein in Polen erworben hatte, zurückgewiesen.
Die Vorinstanzen (VG Köln und OVG Münster) hatten die Klage gegen den feststellenden Beschluss der Fahrerlaubnisbehörde nach 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV abgewiesen, wonach der Kläger nicht berechtigt sei, in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Die Versagung der Fahrerlaubnis war auf das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis nach § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV gestützt gewesen. Nach Auskunft der Wohnsitzgemeinde des Klägers hatte der Kläger vom 31.01.2018 bis zum 21.08.2019 und vom ... weiter lesen
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