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Das Landgericht Köln hat in einem aufsehenerregenden Fall (Az. 2 O 207/23 ) zur Tierhalterhaftung entschieden. Eine Hundebesitzerin klagte auf Schmerzensgeld, nachdem sie von einem fremden Hund verletzt wurde. Die Klage wurde jedoch vollständig abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass auch eine Eigenverschuldung der Geschädigten sowie eine mitwirkende Gefahr ihres eigenen Hundes vorliegt. Hundekollision: Wer haftet bei Unfällen mit freilaufenden Hunden? In dem vorliegenden Fall klagte eine Frau, die Halterin des Hundes „Atlas“, auf Schmerzensgeld von mindestens 5.000 € sowie auf Ersatz für den Haushaltsführungsschaden, nachdem sie von dem Hund „Flynn“ der Beklagten umgerannt und dabei schwer verletzt worden war. Der Unfall ereignete sich auf einem schmalen Waldweg in Leverkusen, auf dem beide Hunde...
weiter lesenFrankfurt/Main (jur). Springt eine Frau ihrer Katze wegen des Angriffs eines Hundes helfend zur Seite, muss der Hundehalter für die erlittenen Verletzungen der gestürzten Katzenhalterin aufkommen. Für die Haftung reiche es aus, „wenn sich ein Mensch durch die von dem Tier herbeigeführte Gefahr zu helfendem Eingreifen veranlasst sieht“, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 30. Januar 2023, bekanntgegebenen Teil- und Grundurteil (Az.: 4 U 249/21). Im konkreten Fall hatten zwei Nachbarn im Januar 2017 gleichzeitig auf ihren Grundstücken Schnee geräumt. Als der Hütehund des einen Nachbarn den Kater der Klägerin auf deren Grundstück erblickte, attackierte er den Vierbeiner und packte die Katze am Kopf. Die Katzenhalterin wollte ihrem Tier beistehen und ging mit...
weiter lesenMünchen (jur). Eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf einen Schaden auch ohne Einverständnis des Kunden regulieren. Der muss die damit verbundene Verringerung des Schadenfreiheitsrabatts hinnehmen, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 25. März 2013, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 333 C 4271/12). Im entschiedenen Fall geht es um einen Auffahrunfall in München. Der geschädigte Fahrer hatte sich an die Versicherung des Unfallgegners gewandt. Die Versicherung prüfte die Sache und regulierte den Schaden. Für den Unfallgegner und Versicherungskunden hatte dies unangenehme Folgen: Er wurde von Schadensklasse 35 auf 50 hochgestuft und musste nun 170 Euro pro Jahr mehr bezahlen. Damit war der Versicherungskunde nicht einverstanden: Die Kratzer an der Stoßstange des...
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