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Scheidungsfolgenvereinbarung
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Ralf Herrlitz
Rechtsanwaltskanzlei Herrlitz
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Christina Begenat
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Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. MBA M.A. (Wales)
WIRTSCHAFTSRAT Recht
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Bleichenbrücke 11
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Andrea Peyerl
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Marion Eisenmann-Kohl
Marion Eisenmann-Kohl, Rechtsanwältin und Notarin
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Claudia Mors
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Beatrix Ruetten
Kanzlei Ruetten Woithe GbR
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Hendrik Schöpper
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Ostenhellweg 62
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung
Familienrecht
Gemeinsames Sorgerecht bei Umzug
Das gemeinsame Sorgerecht steht Eltern grundsätzlich immer dann zu, wenn das Kind während der Ehe geboren wurde oder die Mutter mit dem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden ist. Kommt es hingegen zu einer Trennung/ Scheidung der Eltern, dann stellt sich die Frage welche Auswirkungen die Trennung auf das Sorgerecht hat und ob ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit der Kind umziehen darf.
Umzug - Zustimmung erforderlich?
Sofern ein Elternteil mit dem Kind in eine gemeinsame Wohnung ziehen möchte ist fraglich, ob dafür eine Zustimmung erforderlich ist. Zur Beantwortung der Frage ist § 1678 BGB entscheidend. Darin heißt es wie folgt:
„Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei ... weiter lesen
Familienrecht
Heirat zwischen nicht EU Bürgern und deutschen Staatsangehörigen
Die Liebe zwischen zwei Menschen ist grenzenlos, doch im Rechtssystem können oftmals viele Fragen auftauchen. Insbesondere wenn es um die Frage geht, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, wenn ein deutscher Staatsbürger eine Person heiraten möchten, die weder deutsch noch EU-Bürger ist. Stichwort ist dabei häufig die binationale Ehe.
Die Eheschließung in Deutschland
Für die Eheschließung ist in Deutschland immer das Standesamt zuständig. Insofern ist es erforderlich, dass die geplante Hochzeit zunächst bei dem Standesamt angemeldet wird. Das Standesamt prüft anschließend ob die Voraussetzungen für eine Ehe vorliegen. Insbesondere wird geprüft, ob die Person die Fähigkeit besitzt eine Ehe einzugehen. (Ehemündigkeit) ... weiter lesen
Familienrecht
Erhebliche Erhöhung des Kindesunterhalts ab dem 01.01.2024!
Die neue Mindestunterhaltsverordnung für den Kindesunterhalt wurde aktuell im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 330) veröffentlicht. Wie erwartet mit Steigerungen um die 10%! Dies wird Grundlage der neuen Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2024 sein.
Das sind die neuen Beträge des Mindestunterhalts:
0-5 Jahre - 480 EUR statt bisher 437 EUR
6-11 Jahre - 551 EUR statt bisher 502 EUR
12-17 Jahre - 645 EUR statt bisher 588 EUR
Das hälftige Kindergeld (derzeit 125 EUR) ist dabei noch zur Ermittlung des konkreten Zahlbetrages abzuziehen. Der Unterhalt bei höheren Einkommen wird im gleichen prozentualen Umfang angehoben. Auch der Unterhaltsvorschuss (Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes von 250 EUR) erhöht sich dadurch merklich.
Unklar ist bislang, ob ... weiter lesen
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