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Inwieweit hat man in einer Ehe auch Pflichten in rechtlicher Hinsicht? Dies erfahren Sie in dem folgenden Beitrag. Dass gegenüber dem Ehegatten auch rechtliche Pflichten bestehen, ergibt sich vor allem aus der § 1353 BGB. Nach dieser Vorschrift sind Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung. Pflicht zum Beistand und zur Fürsorge Eheliche Pflichten ergeben sich einmal aus dem Zweck der Ehe. Dieser ist darauf ausgelegt, dass unter Ehegatten eine Verpflichtung zum Beistand und Fürsorge gibt. Dies bedeutet vor allem, dass Eheleute untereinander zum Unterhalt in Form des sogenannten Familienunterhaltes gem. § 1360 BGB verpflichtet sind. Der Umfang wird in § 1360a BGB näher konkretisiert. Maßgeblich ist...
weiter lesenIn Deutschland existieren zahlreiche Irrtümer in Bezug auf die Ehe und die Scheidung. Auch im Unterhaltsrecht gibt es viele Mythen, die sich in der Gesellschaft verbreitet haben. Dieser Ratgeber soll einige Irrtümer aus der Welt schaffen und rechtliche Klarheit bringen. 1. Scheidung: kann ein Anwalt beide Ehegatten im Scheidungsprozess vertreten? Das Gerücht hält sich seit Langem fest. Doch es ist und bleibt ein Gerücht. Ein Anwalt ist nur ein Parteivertreter. Das bedeutet, dass er ausschließlich die Interessen einer Partei wahren und vertreten kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ehegatten sich gut verstehen und sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Es ist zu berücksichtigen, dass innerhalb der Zivilprozessordnung (ZPO) ein Anwaltszwang für das Scheidungsverfahren...
weiter lesenInwieweit haben kirchliche und staatliche Trauungen ihre eigenen Regeln? Und wie wirkt sich das beim Heiraten und der Trennung aus? Auch heutzutage geben sich viele Eheleute nicht mit einer standesamtlichen Trauung zufrieden. Vielmehr möchten sie auch eine kirchliche Ehe schließen. Hierzu müssen sie die Voraussetzungen der jeweiligen Religionsgemeinschaft erfüllen, die sich nach kirchlichem Recht richtet. Aber wie sieht es nach einer Trennung/Scheidung nach staatlichem Recht aus? Hier besteht die vor der Kirche geschlossene Ehe normalerweise weiter. Dies ergibt sich daraus, dass eine kirchliche Ehe in der römisch-katholischen Kirche eigentlich als unauflösbar gilt. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie als „vollzogen“ gilt, gem. Can. 1142. Hier gibt es nach...
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