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Rechtsanwalt Scheidungsfolgenvereinbarung - Anwalt für Scheidungsfolgenvereinbarung finden!

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Scheidungsfolgenvereinbarung

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Scheidungsfolgenvereinbarung

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Anwälte für Scheidungsfolgenvereinbarung
Rechtsanwalt für Scheidungsfolgenvereinbarung
Michael F. Tabarelli Anwaltskanzlei Tabarelli
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Telefon05221 16444 Fax05221 164466

Rechtsanwalt für Scheidungsfolgenvereinbarung
Detlev Kruse Rechtsanwalt und Notar
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Rechtsanwalt für Scheidungsfolgenvereinbarung
Volker Rank Kanzlei Rank
Adresse Icon Weißenburger Str. 201, 90451 Nürnberg
Telefon0911 2029 6740 Fax0911 2029 6741

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Bewertungen stammen aus 3 Portalen.

Rechtsanwältin für Scheidungsfolgenvereinbarung
Dr. Iris Geis Dr. Geis
Adresse Icon Fritz-Schäffer-Str. 1, 53113 Bonn
Telefon0228 961 80805 Fax0228 961 08004

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Rechtsanwältin für Scheidungsfolgenvereinbarung
Anne-Kathrin Wegener Rechtsanwältin Anne-Kathrin Wegener
Adresse Icon Maximilianstraße 29, 80539 München
Telefon089-2866360 Fax089-28663625

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Rechtsanwältin für Scheidungsfolgenvereinbarung
Mirjam Blandini Kanzlei Blandini
Adresse Icon Hasenbergsteige 42a, 70197 Stuttgart
Telefon0711-65673725 Fax0711-67434395

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Corinna Gurzinski Rechtsanwältin Gurzinski
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Rechtsanwalt für Scheidungsfolgenvereinbarung
Jochen Hüfner
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Telefon+49 711 /2349246 Fax+49 711 /2349253

Rechtsanwältin für Scheidungsfolgenvereinbarung
Renate Kuchler Kämpfe-Kraus & Partner
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung


Eheliche Pflichten von Frau und Mann – Beischlaf Pflicht?
SternSternSternSternStern
(127 Bewertungen)16.04.2018Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
Eheliche Pflichten von Frau und Mann – Beischlaf Pflicht?

  Inwieweit hat man in einer Ehe auch Pflichten in rechtlicher Hinsicht? Dies erfahren Sie in dem folgenden Beitrag. Dass gegenüber dem Ehegatten auch rechtliche Pflichten bestehen, ergibt sich vor allem aus der § 1353 BGB. Nach dieser Vorschrift sind Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung. Pflicht zum Beistand und zur Fürsorge Eheliche Pflichten ergeben sich einmal aus dem Zweck der Ehe. Dieser ist darauf ausgelegt, dass unter Ehegatten eine Verpflichtung zum Beistand und Fürsorge gibt. Dies bedeutet vor allem, dass Eheleute untereinander zum Unterhalt in Form des sogenannten Familienunterhaltes gem. § 1360 BGB verpflichtet sind. Der Umfang wird in § 1360a BGB näher konkretisiert. Maßgeblich ist...

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Irrtümer über Ehe, Scheidung und Unterhalt in Deutschland
SternSternSternSternStern
(4 Bewertungen)08.05.2015Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
Irrtümer über Ehe, Scheidung und Unterhalt in Deutschland

In Deutschland existieren zahlreiche Irrtümer in Bezug auf die Ehe und die Scheidung. Auch im Unterhaltsrecht gibt es viele Mythen, die sich in der Gesellschaft verbreitet haben. Dieser Ratgeber soll einige Irrtümer aus der Welt schaffen und rechtliche Klarheit bringen. 1. Scheidung: kann ein Anwalt beide Ehegatten im Scheidungsprozess vertreten? Das Gerücht hält sich seit Langem fest. Doch es ist und bleibt ein Gerücht. Ein Anwalt ist nur ein Parteivertreter. Das bedeutet, dass er ausschließlich die Interessen einer Partei wahren und vertreten kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ehegatten sich gut verstehen und sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Es ist zu berücksichtigen, dass innerhalb der Zivilprozessordnung (ZPO) ein Anwaltszwang für das Scheidungsverfahren...

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Kirchliches und staatliches Recht: Wer darf wen heiraten?
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(4 Bewertungen)24.07.2019Redaktion fachanwalt.deFamilienrecht
Kirchliches und staatliches Recht: Wer darf wen heiraten?

Inwieweit haben kirchliche und staatliche Trauungen ihre eigenen Regeln? Und wie wirkt sich das beim Heiraten und der Trennung aus?   Auch heutzutage geben sich viele Eheleute nicht mit einer standesamtlichen Trauung zufrieden. Vielmehr möchten sie auch eine kirchliche Ehe schließen. Hierzu müssen sie die Voraussetzungen der jeweiligen Religionsgemeinschaft erfüllen, die sich nach kirchlichem Recht richtet.   Aber wie sieht es nach einer Trennung/Scheidung nach staatlichem Recht aus? Hier besteht die vor der Kirche geschlossene Ehe normalerweise weiter. Dies ergibt sich daraus, dass eine kirchliche Ehe in der römisch-katholischen Kirche eigentlich als unauflösbar gilt. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie als „vollzogen“ gilt, gem. Can. 1142. Hier gibt es nach...

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