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Anwalt Erbrecht WuppertalDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 21 W 26/25 ) entschied: Ein zerrissenes Testament im Schließfach ändert die gesetzliche Erbfolge nicht. Zerrissenes Testament im Schließfach entdeckt Der Erblasser war in letzter Ehe kinderlos mit der Beteiligten zu 2) verheiratet. Nach seinem Tod beantragte diese einen Erbschein basierend auf der gesetzlichen Erbfolge. Das Nachlassgericht stellte einen Erbschein aus, der die Ehefrau sowie die Mutter des Erblassers als Erben auswies. Zwei Monate später öffneten die Beteiligte zu 2) und ein Vertreter der Mutter das Schließfach des Erblassers. Dort fanden sie ein handschriftliches Testament, das den Beteiligten zu 1) begünstigte, jedoch längs in der Mitte zerrissen war. Der Beteiligte zu 1) stellte daraufhin Antrag auf Einziehung des bereits erteilten Erbscheins,...
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Ab und an kommt es vor, dass ein Anspruchsberechtigter die ihm zustehende Betriebsrente nicht einfordert – z. B. wenn er im Laufe seines Arbeitslebens häufiger den Arbeitgeber gewechselt hat. Was aber passiert im Todesfall? Gehen die nicht eingeforderten Ansprüche dann auf die Erben über? Tatsächlich stehen die Chancen in einem solchen Fall gar nicht schlecht, wie ein Vergleich am Arbeitsgericht Hannover aus dem Jahr 2020 zeigte. In dem vorliegenden Fall erhielt eine Erbengemeinschaft die volle geforderte Summe von der Kasse, abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Erblasser hat Betriebsrente nie eingefordert Der betreffende Erblasser war über einige Jahre bei einem großen Computerhersteller angestellt gewesen, wo ihm in den 1970er Jahren eine nicht unerhebliche...
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung...
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