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Schenkungssteuererklärung
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Dr. Dirk Thümmel
Dr. Dirk Thümmel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
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Hans-Gert Fussbroich
Rechtsanwalt Hans-Gert Fussbroich
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Dr. Ruth Moos-Wittmund Rechtsanwältin und Notarin a.D.
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Birgit Eulberg
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Schenkungssteuererklärung
Erbrecht
Gewährleisten Sie eine rechtssichere Testamentserstellung
Bei der Errichtung eines Testaments ist es von größter Bedeutung, rechtliche Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen rechtssicher sind. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie bei der Testamentserstellung beachten sollten:
Formvorschriften einhalten: Um sicherzustellen, dass Ihr Testament gültig ist, müssen Sie die geltenden Formvorschriften beachten. In den meisten Ländern erfordert dies die Schriftform und die eigenhändige Unterschrift. Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen Ihres Landes oder holen Sie professionellen Rat ein.
Klarheit und Eindeutigkeit: Formulieren Sie Ihre letztwilligen Verfügungen klar und eindeutig. Vermeiden Sie mehrdeutige oder widersprüchliche Formulierungen, um mögliche ... weiter lesen
Erbrecht
Testament handschriftlich errichten? Dann aber bitte lesbar!
Es gibt viele gute Gründe, ein Testament zu errichten aber nur wenige Wege, dies formwirksam zu tun. Neben der Beurkundung durch einen Notar gibt es noch die Möglichkeit ein Testament handschriftlich niederzuschreiben. Doch wie ist die Lage, wenn die Handschrift so schlecht ist, dass man den Inhalt des Testaments nicht lesen und verstehen kann? Zu dieser Frage nahm das OLG Schleswig im Jahr 2015 Stellung.
Der Entscheidung (OLG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2015, Az.: 3 Wx 19/15) ein Fall zugrunde, in dem eine betagte Dame verstorben war. Gesetzliche Alleinerbin war ihre Tochter, die auch einen entsprechenden Erbschein beantragte. Es tauchte jedoch noch eine Pflegekraft auf, die angab testamentarische Erbin zu sein. Das stützte Sie auf ein Schreiben, dass sie von einer anderen Pflegekraft erhalten hatte. ... weiter lesen
Erbrecht
BGH: vorsätzlicher Tötungsversuch begründet Erbunwürdigkeit
Karlsruhe (jur). Unterbricht ein Ehemann auf eigene Faust die lebenserhaltenden Maßnahmen seiner pflegebedürftigen und an Alzheimer erkrankten Frau, kann sein Erbe damit verloren gehen. Eine vorsätzliche, auch versuchte Tötung eines Angehörigen begründet eine „Erbunwürdigkeit“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 27. März 2015, veröffentlichten Urteil (Az.: IV ZR 400/14). Das Erbe bleibe allerdings dann erhalten, wenn der Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen aufgrund einer Patientenverfügung oder wegen einer strafbaren Tötung auf Verlangen durchgeführt wurde.
Geklagt hatte der Sohn eines Ehepaares, der seinen Vater nach dem Tod seiner Mutter als erbunwürdig erklären lassen wollte. Das aus dem Raum ... weiter lesen
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Pflichtteil
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Testamentsgestaltung
Testamentsvollstreckung
Übergabe zu Lebzeiten
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