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Schenkungsteuerrecht
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Dr. Gerhard Werner
Dr. Fettweis & Sozien Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Dr. Olaf Kamper
Arbeits-und Erbrechtskanzlei Kaya & Dr. Kamper
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Schenkungsteuerrecht
Steuerrecht
Verbrauchsteuern: Beim EMCS-Verfahren auf Liefermenge achten
Lieferung unter Steueraussetzung im EMCS-Verfahren? Warum Lieferer genau auf die versandte Menge achten sollten:
Wer verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Energieerzeugnisse, Alkohol bzw. Branntwein, Tabakwaren, Bier, Wein, Schaumwein und Zwischenerzeugnisse unter Steueraussetzung befördern will, muss dabei das EMCS-Verfahren nutzen. Das EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontroll-System für verbrauchsteuerpflichtige Waren (ohne Kaffee und Alkopops). Dabei muss vor dem Beginn der Beförderung ein elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) erstellt und vom zuständigen Hauptzollamt validiert werden. Warum und an welchen Stellen des EMCS-Verfahrens ist genau auf die Mengen zu achten? Ein Überblick.
Entscheidend für die Wirksamkeit der ... weiter lesen
Steuerrecht
Erbschaftsteuer nicht erst nach vielen Jahren
München (jur). Sind nach der Testamentseröffnung vier Kalenderjahre vergangen, darf das Finanzamt in der Regel keine Erbschaftsteuer mehr festsetzen. Anderes gilt nur bei „völlig unklaren Verhältnissen“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 7. Juli 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: II R 17/20).
Geklagt hatte ein Mann aus Sachsen. Er war Großcousin einer 2003 verstorbenen kinderlosen Frau, die ihn in ihrem Testament als Alleinerben eingesetzt hatte. Drei weitere Angehörige wollten freilich etwas von dem Erbe abhaben. Das Nachlassgericht prüfte die Sache neun Jahre lang. Im Juni 2012 stellte es dann fest, dass das Erbe allein dem Großcousin zusteht. Seinem Antrag auf Testamentseröffnung gab es entsprechend statt.
Die Angehörigen legten Beschwerde ein, doch ... weiter lesen
Steuerrecht
Wechsel zum Fahrtenbuch jeweils zu Jahresbeginn möglich
München (jur). Bei der steuerlichen Abrechnung ihrer Fahrtkosten können Arbeitnehmer mit Dienstwagen, Selbstständige und Kleinunternehmer nur jeweils zum Jahresbeginn von der sogenannten Ein-Prozent-Regelung zur Fahrtenbuchmethode wechseln. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 25. Juni 2014, veröffentlichten Urteil vom 20. März 2014 klargestellt (Az.: VI R 35/12).
Er wies damit einen kaufmännischen Angestellten ab. Ihm stand ein Audi als Dienstwagen zur Verfügung, den er auch privat nutzen durfte.
Um private und dienstliche Autokosten aufzuteilen, können Arbeitnehmer mit Dienstwagen, Selbstständige und Unternehmer ein Fahrtenbuch führen. Tun sie dies nicht, berechnet das Finanzamt die private Nutzung nach der sogenannten ... weiter lesen
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