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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Schenkungsteuerrecht
Steuerrecht
Keine Abzugsfähigkeit von Badrenovierungskosten als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung, können die Kosten dafür unbeschränkt steuermindernd geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind diejenigen Kosten, die direkt dem Arbeitszimmer zuordenbar sind, sowie anteilige Aufwendungen für das ganze Gebäude. Sie sind nach dem entsprechenden Flächenverhältnis aufzuteilen.
Fallen dagegen Kosten für die Renovierung eines Raums an, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient, wie beispielsweise das Bad, sind diese Kosten nicht abziehbar. Das bestätigte der Bundesfinanzhof. Nur allgemeine Gebäudekosten, wie etwa Gebäudeabschreibung, Schuldzinsen oder eine Dachreparatur, sind aufzuteilen und anteilig ... weiter lesen
Steuerrecht
Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers können geldwerten Vorteil mindern
Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. In Höhe der Zuzahlungen fehlt es insoweit an einer Bereicherung des Arbeitnehmers. Ob der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird, ist ohne Bedeutung. Voraussetzung für die Kürzung ist, dass der Arbeitnehmer die getragenen Kosten belegen kann.
Die Finanzverwaltung lässt die Kürzung der zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs gehörenden Kosten zu. Dazu gehören z. B. Treibstoffkosten, Wartungs- und Reparaturkosten, Kraftfahrzeugsteuer, Fahrzeugversicherungen und Aufwendungen für die Wagenpflege. Nicht zu berücksichtigen sind u. a. ... weiter lesen
Steuerrecht
Energiesteuer, Stromsteuer: Stahl-Service-Center kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (BFH Urt. v. 19.3.2019, VII R 11/18)
Welche Unternehmen haben Anspruch auf eine Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz und dem Stromsteuergesetz?
Die „Ökosteuer“ besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer (bis 2006: Mineralölsteuer). Die Ökosteuer wird für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land-und Forstwirtschaft ermäßigt, um die im internationalen Vergleich hohe Energie-und Stromsteuerbelastung in Deutschland auszugleichen. Eine der Voraussetzungen für eine Steuerentlastung für Unternehmen nach §§ 54 und 55 EnergieStG und §§ 9b und 10 StromstG ist, dass es sich um ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) handelt. UPG sind gem. § 2 Nr. 3 StromStG u.a. Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes nach ... weiter lesen
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