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Rechtsanwalt GefahrgutbeförderungsgesetzSchiedsgerichte werden zur Beilegung eines Rechtsstreits im sogenannten Schiedsverfahren angerufen. Die Grundlage hierfür bietet eine vertragliche Vereinbarung der Parteien, die statt eines ordentlichen Rechtsweges ein Verfahren vor einem Schiedsgericht vorsieht. Die Vertragsparteien bestimmen ein Schiedsgericht oder greifen auf ein Verfahren vor einer der staatlichen Schiedsstellen zurück. Schiedsstellen werden in der Regel von ehrenamtlichen Schiedspersonen, Friedensrichtern oder Mediatoren besetzt. Zudem gibt es in vielen Rechtsgebieten öffentliche Schlichtungsstellen wie die ärztliche Schlichtungsstelle oder die Schlichtungsstelle für Kreditinstitute. Die Rechtsgrundlage für ein solches Schiedsverfahren ist in der ZPO zu finden.
Schiedsverfahren
Viele Verträge – vor allem zwischen Unternehmern – sehen Schiedsklauseln vor. Mit Hilfe dieser Klausel vereinbaren die Parteien, dass mögliche Rechtsstreitigkeiten nicht vor einem staatlichen Gericht, sondern vor einem privaten Schiedsgericht verhandelt werden. Hier wird oft festgelegt, welches Gericht im Streitfall zuständig sein soll und welches Verfahrensrecht zur Anwendung kommt. Somit gewinnt der Wille der Vertragsparteien eine besondere Bedeutung, denn sie entscheiden bereits vor einem Streitfall vor welcher Institution verhandelt wird, an welchem Ort die Verhandlung stattfindet und welches Recht zur Anwendung kommt.
Streitbeilegung
Die vertragliche Vereinbarung der Parteien, statt eines ordentlichen Gerichtsverfahrens ein privates Schiedsgericht zu beauftragen, versperrt den Weg zu den staatlichen Gerichten. Im Falle eines Rechtsstreits müssen sie auf das zuvor vereinbarte Schiedsgericht zurückgreifen. Grundsätzlich nimmt ein Schiedsverfahren weniger Zeit in Anspruch, da der Schiedsspruch endgültig ist - eine Berufung bzw. eine Revision wie im ordentlichen Gerichtsverfahren sind bei einem Schiedsverfahren nicht vorgesehen. Nur wenn ein grober Verfahrensverstoß vorliegt kann das Oberlandesgericht in Ausnahmefällen den Schiedsspruch aufheben. Das Schiedsverfahren ist im Gegensatz zu einem staatlichen Gerichtsverfahren nicht öffentlich, auch wenn die Vertragsparteien hiervon eine abweichende Regelung treffen können.
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Der Lebensgefährte der Klägerin buchte im Februar 2009 für sich und die Klägerin bei der Beklagten eine einwöchige Pauschalreise in die Türkei zum Preis von 369 € pro Person mit einem Rückflug am 1. Juni 2009 um 16.40 Uhr. In ihren in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen behielt sich die Beklagte die kurzfristige Änderung der Flugzeiten und Streckenführung vor, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird, und wurde die Abtretung von Ansprüchen gegen die Beklagte, die auf Leistungsstörungen beruhen, ausgeschlossen. Der Rückflug wurde am Vortag auf 5.15 Uhr des 1. Juni 2009 vorverlegt, wozu die Reisenden um 1.25 Uhr am Hotel abgeholt werden sollten. Die Klägerin und ihr...
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Das Landgericht Frankfurt am Main hat in jüngster Zeit mehrere wegweisende Urteile im Reiserecht gefällt, die für Reisende und Reiseveranstalter von großer Bedeutung sind. Die Entscheidungen betreffen eine Vielzahl von Problemen, von unvorhergesehenen Änderungen im Reiseverlauf bis hin zu Fehlinformationen durch Fluggesellschaften und Sicherheitsfragen in Hotels. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Urteile und deren Konsequenzen. 1. Schiffsreise in Schottland: Anspruch auf Reisepreisminderung bei Wegfall wesentlicher Programmpunkte In einem aufsehenerregenden Fall (Az.: 2-24 O 564/23) entschied die Reiserechtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main zugunsten eines Ehepaars, das eine elftägige Schiffsreise „Das Herz der schottischen Highlands“ für rund 13.000 Euro gebucht hatte....
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Düsseldorf/Hannover (jur). Reiseveranstalter dürfen die zugesagten Flugzeiten nicht ohne wichtigen Grund einseitig ändern. Das haben die Landgerichte Düsseldorf (Az.: 12 O 223/11 und 12 O 224/11) und Hannover (Az.: 18 O 79/11) entschieden, wie am Donnerstag, 9. August 2012, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mitteilte. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Nach den vom vzbv auch im Volltext veröffentlichten Urteilen kippte das Landgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 4. Juli 2012 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter Schauinsland-Reisen und Alltours. Das Landgericht Hannover verwarf bereits am 13. März 2012 eine entsprechende Regelung bei TUI. Nach übereinstimmender Auffassung beider Gerichte sind die in den...
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