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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Schönheitsreparaturen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung der erhöhten Miete
Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete werden nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Stimmt der Mieter einem Erhöhungsverlangen nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist Klage auf Zustimmung erheben. Der Bundesgerichtshof stellte in einem Beschluss vom 30.01.2018 (BGH, VIII ZB 74/16) klar, dass der Mieter der Mieterhöhung auch stillschweigend/ konkludent, also ohne ausdrückliche Erklärung, wirksam zustimmen kann, wenn der Mieter die geforderte Mieterhöhung dreimal in Folge vorbehaltlos zahlt.
Aus der dreimaligen vorbehaltlosen Zahlung der erhöhten Miete könne nach Auffassung des BGH kein anderer Schluss gezogen werden, als dass der Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung erteilt. Zwar ließ der ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
SCHALLSCHUTZ – BESTANDSSCHUTZ IN DER WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT?
Der Fall:
Die Parteien des Verfahrens waren Wohnungserbbauberechtigte. Die Beklagten haben das über der Wohnung der Kläger liegende Appartement im Jahr 2006 erworben. Danach ließen die Beklagten den vorhandenen Teppichboden entfernen und Parkett einbauen. Dagegen wandten sich die Kläger mit der Begründung, durch den Wechsel des Bodenbelages habe sich der Trittschall erhöht. Die Beklagten wurden durch das Amtsgericht antragsgemäß zur Verlegung eines Teppichbodens oder einen in der Trittschalldämmung gleichwertigen Bodenbelag anstelle des Parketts verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen.
Die Entscheidung:
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt. – Der rechtliche ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Einheitlicher Pachtvertrag auch in Bruchteilen kündbar
Wird ein bereits verpachtetes Grundstück geteilt und an unterschiedliche Erwerber veräußert, bleibt der Pachtvertrag als einheitliches Vertragsverhältnis bestehen. In dieses treten die Erwerber als gemeinsam berechtigte Verpächter ein. Das hat der 10. Zivilsenat – Senat für Landwirtschaftssachen – des Oberlandesgerichts Hamm am 21.02.2013 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Kamen bestätigt.
Im Jahre 1997 hatte eine Hofeigentümerin aus Selm dem beklagten Landwirt aus Waltrop eine aus 40 Teilflächen bestehende landwirtschaftliche Nutzflächen im Bereich Selm-Bork in einer vereinbarten Größe von ca. 23,5 Hektar zum Preis von 650 DM pro Hektar verpachtet. Aufgrund eines ... weiter lesen
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