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Rechtsanwalt InsolvenzgläubigerSchulden und Überschuldung
Immer mehr Einzelpersonen und Familien sind überschuldet. Kosten steigen – insbesondere im Bereich Wohnen, aber auch Kosten für Lebensmittel und Transport (Benzin und öffentlicher Nahverkehr). Meist steigen die Einkommen nicht im gleichen Maße mit. Ein plötzlicher Notfall reicht aus, um die restlichen Rücklagen aufzuzehren. Ist der Überziehungskredit erst einmal ausgeschöpft, dauert es lange, wieder „ins Plus“ zu kommen – und wenn gar der Arbeitsplatz verloren geht, stehen die Chancen von Schuldnern oft schlecht. Finanzierungsmodelle – ob im Baubereich oder bei Anschaffungen für das tägliche Leben – sind darauf abgestimmt, dass der Job sicher ist und nie etwas dazwischen kommt . So läuft aber das Leben nicht.
Bekannte Ursachen von Überschuldung
sind zum Beispiel:
Überschuldung vermeiden
Schulden zu vermeiden, erfordert Disziplin. Vor der Aufnahme von Krediten aller Art sollte daher überlegt werden
Gerade beim letzten Punkt lohnen sich Vergleiche und ggf. die Einholung von weiteren Informationen, etwa von der Verbraucherzentrale.
Präventive Beratung
Verschiedene Organisationen bieten Beratungen an, um eine Überschuldung vermeiden zu lernen. Mögliche Beratungsschwerpunkte sind dabei
In den meisten Orten gibt es städtische Schuldnerberatungen, die dabei helfen, der Schuldenfalle zu entrinnen. Hier werden z.T. auch vermittelnde Gespräche mit Gläubigern geführt.
In einigen Fällen ist auch eine Rechtsberatung sinnvoll, insbesondere bei
Heute kommt es immer wieder zu zweifelhaften Forderungen, die mit erheblichem Nachdruck gegenüber Verbrauchern geltend gemacht werden. Dabei geht es z.B. um
Viele Forderungen in diesem Bereich sind zweifelhaft oder gar völlig unberechtigt. Oft ist eine anwaltliche Beratung dringend angezeigt.
Für Menschen, die sich die üblichen Anwalts- und Gerichtskosten nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe zu beantragen. Ansprechpartner ist das örtliche Amtsgericht. Die Prozesskostenhilfe umfasst die Gerichtskosten sowie die eigenen Anwaltsgebühren. Der im Prozess Unterlegene muss trotz Prozesskostenhilfe die Anwaltsgebühren des Gegners bezahlen.
Eine Entschuldung ist im Rahmen einer Restschuldbefreiung möglich. Diese Möglichkeit besteht im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nach einer Wohnverhaltensperiode von mehreren Jahren.
Sie brauchen einen Anwalt an Ihrem Wohnort für eine Frage im Zusammenhang mit persönlichen Schulden oder Überschuldung? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.
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Anwalt Insolvenzrecht WuppertalDenjenigen, der glaubt, mit der Sicherungsübereignung oder Bestellung einer Grundschuld oder gar der Bezahlung von Forderungen durch einen insolvenzgefährdeten Schuldner sein Geld zu retten, belehrt später der Insolvenzverwalter oft eines Besseren: Dieser ficht meist diese Geschäfte an und fordert die Rückgabe von Sicherheiten und Zahlungen. Insolvenzanfechtungen setzen Anfechtungsgründe voraus Doch kann der Insolvenzverwalter nicht jede geleistete Zahlung zurückfordern: Das Gesetz stellt zunächst klare Bedingungen auf. Diese sind in § 129 bis § 147 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. So müssen für eine zulässige Insolvenzanfechtung sogenannte Anfechtungsgründe vorliegen. In der Praxis kommen am häufigsten folgende Anfechtungsgründe vor:...
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Gerade für Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, Ltd.) ist das pflichtgemäße (!) Stellen eines Insolvenzantrages für das von ihnen repräsentierte Unternehmen zwingend erforderlich, um eine persönliche zivilrechtliche Haftung ebenso, wie eine eigene strafrechtliche Verfolgung abzuwenden. Das Insolvenzverfahren wird nämlich nur auf Antrag eröffnet (§ 13 InsO). Dies bedeutet nichts anderes, als dass bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes von Kapitalgesellschaften, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (§§ 17-19 InsO), ohne schuldhaftes Zögern – das heißt sofort, jedoch spätestens innerhalb von 3 Wochen – zwingend ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden...
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Es handelt sich um eine typische Problematik, von der Geschäftsführer/Arbeitgeber regelmäßig in einer Krisensituation des Unternehmens betroffen sind. Wenn sie die Nettolöhne der Arbeitnehmer nicht zahlen, werden die Arbeitnehmer wahrscheinlich ihre Arbeit mit der Folge einstellen, dass das Unternehmen quasi sicher in Insolvenz gerät. Es ist daher zumindest menschlich nachvollziehbar, wenn auch rechtlich unzulässig, trotzdem nur die Nettolöhne in der Hoffnung zu zahlen, dass die Krise kurzfristig überwunden und der Sozialversicherungsträger - die Krankenkasse - befriedigt werden kann. Die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen begründet bereits vor Stellung eines Insolvenzantrags erhebliche strafrechtliche und persönliche zivilrechtliche Risiken für den Geschäftsführer. Maßgebliche Strafnorm...
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