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Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, ernennt das Insolvenzgericht per Beschluss gemäß § 27 InsO einen Insolvenzverwalter zur Durchführung des Insolvenzverfahrens. Im Rahmen der Rechtsaufsicht hat der zuständige Insolvenzrichter die Tätigkeit des Insolvenzverwalters während des Insolvenzverfahrens zu überprüfen. Voraussetzungen der Insolvenzverwaltung Eine Berufsausbildung zum Insolvenzverwalter gibt es nicht und die Möglichkeiten der Ernennung zum Insolvenzverwalter sind gesetzlich nicht klar geregelt. Gemäß § 56 InsO muss der Insolvenzverwalter eine neutrale natürliche Person sein, die geschäftskundig ist , d. h. Kenntnisse aus dem juristischen und wirtschaftlichen Bereich besitzt, und unabhängig von Schuldnern und...
weiter lesenEin Insolvenzplan ist ein Sanierungsplan , der dazu dient, ein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens zu erhalten . Dies kann u. a. dann von Relevanz sein, wenn der Rechtsmantel einer GmbH erhalten bleiben muss. Über einen Insolvenzplan kann einem Unternehmen ein zielführendes Instrument an die Hand gegeben werden, sich kurzfristig zu sanieren und einen Neustart in alter oder neuer Rechtsform zu ermöglichen. Diese Zielsetzung kann durch einen Insolvenzplan an sich oder in Kombination mit einem Schutzschirmverfahren und der Eigenverwaltung erreicht werden. Rechtlich entspricht ein Insolvenzplan einem "Vergleichsvertrag" über Teilzahlungsvereinbarungen und Details darüber, wie die Unternehmenssanierung im Einzelnen auszusehen hat und welche Quoten zur Befriedigung der...
weiter lesenDenjenigen, der glaubt, mit der Sicherungsübereignung oder Bestellung einer Grundschuld oder gar der Bezahlung von Forderungen durch einen insolvenzgefährdeten Schuldner sein Geld zu retten, belehrt später der Insolvenzverwalter oft eines Besseren: Dieser ficht meist diese Geschäfte an und fordert die Rückgabe von Sicherheiten und Zahlungen. Insolvenzanfechtungen setzen Anfechtungsgründe voraus Doch kann der Insolvenzverwalter nicht jede geleistete Zahlung zurückfordern: Das Gesetz stellt zunächst klare Bedingungen auf. Diese sind in § 129 bis § 147 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. So müssen für eine zulässige Insolvenzanfechtung sogenannte Anfechtungsgründe vorliegen. In der Praxis kommen am häufigsten folgende Anfechtungsgründe vor:...
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