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Sylvia Hoffmann
Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Schuldnerberatung
Insolvenzrecht
Sanierung durch Kurzarbeitergeld (KUG) und Insolvenzgeld
Sanierung durch Kurzarbeitergeld (KUG) und Insolvenzgeld
Die Liste der möglichen Sanierungsmaßnahmen ist in der Tat lang. Zu den meisten Unternehmern ist zwischenzeitlich auch durchgedrungen, dass die Insolvenzordnung auf Fortführung und Rettung des Unternehmens abzielt und der weit überwiegende Teil der Insolvenzverwalter sehr darum bemüht ist, eine Sanierung der in Schieflage geratenen Unternehmen zu bewerkstelligen.
Hierzu haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene Sanierungsinstrumente bewährt, wie beispielsweise der Schuldenschnitt, Vollstreckungsschutz und natürlich auch die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld. Letzteres wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen üblicherweise durch den vorläufigen Insolvenzverwalter veranlasst, um auf diese Art und ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Insolvenantragspflicht ausgesetzt
InsO-Antragspflicht ausgesetzt – Anleitung zum Suizid?
Am 27.03.2020 hat der Bundestag neue gesetzliche Regelungen zur Insolvenzantragspflicht und Haftung der Geschäftsführer beschlossen. Bisher galt, dass Geschäftsführer einer GmbH oder aber Vorstände einer AG gemäß § 15 a InsO verpflichtet waren, unverzüglich, aber innerhalb von 3 Wochen bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes, mithin Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder aber Überschuldung (§ 19 InsO), einen Insolvenzantrag für das Unternehmen stellen mussten. Diese Insolvenzantragspflicht war zudem strafbewehrt (§§ 283 ff. StGB).
Mit der gesetzlichen Neuregelung soll die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages nach § 15 a InsO oder nach § 42 Abs. ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Das grenzüberschreitende Insolvenzverfahren
Bei grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der Europäischen Union kann nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 (EuInsVO) in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (center of main interests/COMI), das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden.
In diesem Fall gilt bis zur Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks grundsätzlich das Recht des Staates, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden ist. Art. 10 EuInsVO macht davon für Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme. Danach gilt für diese „ausschließlich“ das Recht des ... weiter lesen
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