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Albrecht Mauer
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
Rechtsanwalt für Sicherheitsabstand
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Stefan Dittrich
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Katharina Brasch
Rechtsanwälte PartGmbB Kühner Dr. Moessinger & Kollegen
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Thomas Erven
Thomas Erven - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Andreas Petersen & Carsten Hamann Rechtsanwälte und Notar
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Sicherheitsabstand
Verkehrsrecht
BGH: Doch nicht 1,1 Promille für alle E-Scooter?!
Doch nicht 1,1 Promille für alle E-Scooter?
Die überwiegene obergerichtliche Rechtsprechung geht derzeit davon aus, dass ab einer Promillegrenze von 1,1 Promille auch beim Fahren mit einem E-Scooter absolute Fahruntauglichkeit vorliegt. Das bedeutet, dass es ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille nicht darauf ankommt, ob der Beschuldigte verkehrsbezogene Ausfallerscheinungen aufgewiesen hat oder nicht (z.B. Schlangenlinien oder ähnliche Fahrfehler).
Konsequenz ist eine Häufung von Urteilen und vorläufigen Fahrerlaubnisentziehungen in diesen Fällen, insbesondere in meinem Tätigkeitsgebiet Saarland und angrenzende Rheinland-Pfalz.
Damit wendet die Rechtsprechung letztlich auf das Fahren mit E-Scootern unterscheidungslos die Promillegrenze für Autofahrer an.
Das dürfte nach einem leider ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Entlastunszeugen müssen vernommen werden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 15.9.2020 – 1 Rb 37 Ss 473/20 – entscheiden, dass die beantragte Vernehmung eines Entlastungszeugen nicht ohne Weiteres zurückgewiesen werden darf.
Insbesondere genügt die Begründung nicht, durch die Aussagen des bisherigen Belastungszeugen sei das Gegenteil zum Nachteil des Betroffenen bereits erwiesen.
In der Sache ging es um einen Verstoß gegen eine Personenbeförderungsvorschrift. Der Betroffene soll seinen siebenjährigen Sohn ohne Kindersitz oder Sitzerhöhung befördert haben. Im Fond des Autos befanden sich die beiden Söhne des Betroffenen. Der Betroffene hatte in der ersten Instanz seinen zweiten, älteren Sohn als Zeugen dafür benannt, dass der Siebenjährige auf einer Sitzerhöhung ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Sachmängelhaftung - Beweislastumkehr bei privatem Autokauf
Der Gesetzgeber hat 2002 in Form einer Schuldrechtsmodernisierung die Sachmangelgewährleistung vollständig verändert. Insbesondere für das Verbraucherschutzrecht hat die Modernisierung viele Konsequenzen. So enthält das BGB unterschiedliche Regelungen zur Beweislastumkehr.
Die Beweislastumkehr im Kaufrecht
Der Grundsatz, dass im Prozess jede Person, die für ihn günstige Tatsachen beweisen muss, gilt zwar auch nach der Veränderung noch, doch vor allem § 476 BGB schränkt diesen Grundsatz deutlich ein.
„Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“
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