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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Sicherheitsabstand
Verkehrsrecht Alkohol am Steuer - Ab wann ist man fahruntüchtig?
Wer als Autofahrer Alkohol zu sich genommen hat, sollte sich gut überlegen, ob er sich noch hinters Steuer setzt. Denn er muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen, wenn er fahruntüchtig ist. Doch wann ist das genau der Fall? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. Viele Autofahrer haben schon etwas von der „0,5 Promille-Grenze“ gehört. Hierbei geht es jedoch nur darum, dass eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 0,5 Promille beim Führen eines Fahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Autofahrer fahrtüchtig gewesen ist oder nicht. Fahruntüchtige Autofahrer machen sich strafbar Eine wichtige Rolle spielt die Fahrtüchtigkeit jedoch für die Frage, ob sich jemand durch das Fahren im fahruntüchtigen Zustand ... weiter lesen
Verkehrsrecht „Idiotentest“ bei 1,6 Promille möglich
Mannheim (jur). Werden bei einem Autofahrer gut eine halbe Stunde nach einer Trunkenheitsfahrt noch 1,6 Promille Alkohol im Blut festgestellt, spricht dies für Alkoholmissbrauch und einer überdurchschnittlichen Alkoholgewöhnung. Die Führerscheinbehörde kann daher die Rückgabe der eingezogenen Fahrerlaubnis von einem medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) abhängig machen, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Donnerstag, 30. August 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 S 452/10). Im entschiedenen Rechtsstreit wurde ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss im Dezember 2005 mit seinem Pkw von der Polizei gestoppt. Eine 35 Minuten später entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ... weiter lesen
Verkehrsrecht Geschwindigkeitsmessung: Zeugenaussage nur eines Polizisten reicht aus
Hamm/Berlin (DAV). Ein „Vier-Augen-Prinzip“ bei Geschwindigkeitsmessungen mit einem Lasermessgerät gibt es nicht: Eine solche Messung darf auch dann zur Grundlage einer Verurteilung in einer Bußgeldsache gemacht werden, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und seine Übertragung in das Messprotokoll nur von einem Polizeibeamten kontrolliert worden ist. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm am 21. Juni 2012 (AZ: III-3 RBs 35/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt. Den Verstoß hatten die Richter auf der Grundlage der Zeugenaussage eines Polizeibeamten festgestellt. Dieser hatte das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung mit einem ... weiter lesen
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