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Bad Neuenahr
Anwalt Verkehrsrecht Bad Neuenahr-Ahrweiler (© Andreas Safreider - Fotolia.com)

Es existiert kaum ein anderer Rechtsbereich, mit dem beinahe jeder im Lebensverlauf konfrontiert ist: das Verkehrsrecht. Sei es als Fußgänger, als Radfahrer, als Autofahrer oder auch als Kraftradfahrer. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht alle Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, folglich der Veränderung des Ortes von Gütern und Personen, in Zusammenhang stehen. Geregelt findet sich das Verkehrsrecht in Deutschland in einer großen Anzahl an Gesetzen und Vorschriften. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die StVO (Straßenverkehrsordnung), die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung), die FeV, das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und durch die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).

Ein Unfall im Straßenverkehr egal ob mit PKW, Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Kraftrad hat gravierende Folgen

Im juristischen Sinne handelt es sich beim Verkehrsrecht um kein klassisches Rechtsgebiet, denn es setzt sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Summa summarum sind es fünf ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Bad Neuenahr-Ahrweiler


Verkehrsrecht Fahrradunfall - Haftung bei berührungslosem Unfall
20.02.2024
Das OLG Hamm hat sich in einer aktuellen Entscheidung zu einem berührungslosen Unfall zwischen einem Fahrrad und einem PK W geäußert. Der sogenannte berührungslose Unfall ist auch zwischen PKWs in der Vergangenheit Gegenstand zahlreicher Entscheidungen gewesen. Grundsätzlich ist mit einem berührungslosen Unfall gemeint Komma, dass sich die beteiligten Fahrzeuge, seines nun PK, WS oder Fahrräder, anlässlich des Unfalls nicht berühren und ist dennoch zu einem Schaden kommt. Punkt. Das kann ein Personenschaden oder ein Sachschaden sein. Regelmäßig tritt dieser durch ein Ausweich- oder Bremsverhalten eines Beteiligten ein. Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung folgenden Grundsatz zum berührungslosen Unfall aufgestellt: „Bei einem ... weiter lesen
Verkehrsrecht OLG Frankfurt urteilt: 52.500€ Schmerzensgeld für von Betrunkenem verletzte Fußgängerin
In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) mit dem Aktenzeichen 26 U 11/23 wurde einer Fußgängerin, die bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde, ein Schmerzensgeld von 52.500 Euro zugesprochen. Dieses Urteil berücksichtigt eine Teilschuld der Verletzten von 25%. Fußgängerin nach Unfall mit Betrunkenem schwer verletzt: Klage erfolgreich Eine Fußgängerin forderte von einem alkoholisierten Autofahrer nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Fahrer, der mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille unterwegs war, erfasste die Frau in einer Kleinstadt in Mittelhessen, als sie gemeinsam mit vier anderen Personen die Straße überquerte. Bevor die Gruppe eine Verkehrsinsel in der Straßenmitte erreichen konnte, wurde die Klägerin vom Auto des ... weiter lesen
Verkehrsrecht Streit um Schadensersatz nach Tankstellen-Unfall
Das Amtsgericht München entschied in einem Fall um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall auf einem Tankstellengelände im Münchener Westen. Unter dem Aktenzeichen 336 C 6248/22 musste geklärt werden, welches Fahrzeug aufgefahren war, ein Sachverhalt, über den zwischen den Parteien Uneinigkeit herrschte. Streit um Schadensersatz nach Kollision auf Münchener Tankstellengelände Beim Verlassen einer Tankstelle im Münchener Westen bremste der Fahrer des Fahrzeugs der Klägerseite, um dem vorfahrtsberechtigten Verkehr den Vorrang zu gewähren. In diesem Moment kam es zur Kollision der beteiligten Fahrzeuge. Während die Klägerseite argumentierte, dass das Fahrzeug der Beklagten auf ihr Fahrzeug aufgefahren sei, vertraten die Beklagten die Auffassung, beide Fahrzeuge hätten zunächst gehalten, ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Bad Neuenahr-Ahrweiler

... Teilbereiche: das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Als Bürger ist es ein Unfall im Straßenverkehr, der mit am öftesten dazu führt, dass man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommt. Hierzu zählen nicht nur Unfälle mit dem eigenen Auto wie ein Wildunfall, ein Parkunfall oder ein Auffahrunfall. Auch als Fußgänger kann man in einen Autounfall, Radunfall oder in einen Kraftradunfall involviert sein. Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sind die daraus resultierenden Konsequenzen oft groß. Der Ablauf des Unfalls muss offen gelegt werden, ein Unfallbericht muss verfasst werden, die genauen Unfallschäden sind zu bewerten. In nicht wenigen Fällen müssen dafür genaue und umfangreiche Unfallgutachten erstellt werden. Sind die Folgen für das eigene Auto lediglich eine Wertminderung oder handelt es sich um einen Totalschaden? Wer trägt mögliche Abschleppkosten? Sind Menschen zu Schaden gekommen? Muss oder kann damit gerechnet werden, dass Schmerzensgeld bezahlt oder gefordert wird? Was oft nicht bedacht wird: man muss sogar gar nicht unbedingt direkt in das Unfallgeschehen verwickelt sein, um mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Auch eine unterlassene Hilfeleistung oder das Versperren der Rettungsgasse kann zu rechtlichen Problemstellungen führen. Und auch Schaulustige sind heute nicht mehr vor einer Strafe sicher.

Verkehrszentralregister, Bußgeld, Führerscheinentzug, Fahren unter Alkoholeinfluss

Doch ein Unfall im Straßenverkehr ist nur ein Bereich, in dem Bürger mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen können. Noch öfter als Straßenverkehrsunfälle sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu rechtlichen Problemen führen. Kleinere Vergehen im Straßenverkehr fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Sie werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. In welcher Höhe das Bußgeld festgesetzt wird, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man z.B. falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Dieser kann sich auf bis zu 65 Euro belaufen plus Gebühren für eine erforderliche Abschleppung. Hat man zum Beispiel eine Nötigung im Straßenverkehr, eine Gefährdung im Straßenverkehr oder eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begangen, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, erhält man bis zu einer Überschreitung von max. 20 km/h (außer- wie innerorts) nur einen Bußgeldbescheid, in dem ein Geldbetrag eingefordert wird. Ging die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h hinaus, dann erhält man neben dem Bußgeld auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. In der Alltagssprache werden diese auch als Flensburger Punkte bezeichnet. Verstößt man während der Führerschein Probezeit gegen das Verkehrsrecht, dann sind die Folgen deutlich schwerwiegender. So kann zum Beispiel die Probezeit verlängert werden, man kann gezwungen werden an speziellen Kursen teilzunehmen oder man verliert die Fahrerlaubnis sogar vollständig. Auch Fahren unter Alkoholeinfluss hat drastische Strafen zur Konsequenz. Wie hoch bei einer Fahruntüchtigkeit das Bußgeld ausfällt und wie viele Punkte in Flensburg drohen, das hängt von der Blutalkoholkonzentration, sprich der Höhe der Promille ab. Bei 0,5 Promille im Blut ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen. Im Wiederholungsfall wird eine MPU angeordnet werden.

Bei Rechtsproblemen im Verkehrsrecht sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kontaktiert werden

Die allermeisten Bürger sind heute dringend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Verliert man den Führerschein oder wird ein Fahrverbot verhängt, kann das vor allem in Bezug auf das Berufsleben schlimme Folgen mit sich bringen. Und auch, wenn man ein hohes Bußgeld zahlen muss, kann dies zu durchaus üblen finanziellen Schwierigkeiten führen. Genau aus diesem Grund ist es dringend empfohlen, sich bei Konflikten im Verkehrsrecht an eine versierte Fachperson wie an einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht aus Bad Neuenahr-Ahrweiler zu wenden. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin aus Bad Neuenahr-Ahrweiler zum Verkehrsrecht ist dabei nicht nur der beste Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Rechtsanwalt aus Bad Neuenahr-Ahrweiler zum Verkehrsrecht kann auch helfend zur Seite stehen, wenn man beispielsweise bezichtigt wird, einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben oder der Versicherer Probleme macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu übernehmen. Der Rechtsanwalt kann auch über die Rechtslage in Bezug auf den Einsatz einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Möglichkeit besteht, diese als Beweismittel zu nutzen. Bei schwierigeren verkehrsrechtlichen Problemstellungen, zum Beispiel gerade auch, wenn eine Gefängnisstrafe im Bereich des Wahrscheinlichen liegt, ist es zu empfehlen, einen Fachanwalt im Verkehrsrecht in Bad Neuenahr-Ahrweiler aufzusuchen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein fachkundiger Partner, wenn beispielsweise ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht anhängig ist oder ein tödlicher Unfall verursacht und Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Auch wenn man bezichtigt wird, sich des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht zu haben, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kompetent die rechtliche Vertretung übernehmen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur über die Rechtslage aufklären. Er wird auch den Schriftverkehr mit der gegnerischen Partei führen und bei Bedarf seinen Klienten vor Gericht vertreten. Ein Fachanwalt hat im Rechtsbereich Verkehrsrecht eine Zusatzqualifikation absolviert. Das heißt, er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein außerordentliches fachliches Know-how in allen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen. Keine Frage, dass diese Fachkompetenz Mandanten zu Gute kommt. So wird es dem Fachanwalt zum Verkehrsrecht im Bestfall möglich sein, ein Fahrverbot abzuwenden und ein ausgesprochenes Bußgeld zu minimieren. Auch eine Gefängnisstrafe, die im schlimmsten Fall bevor gestanden hätte, kann der Rechtsanwalt im Idealfall vermeiden.

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