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Sicherung der Masse
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Advosolve Fachanwaltskanzlei Insolvenz- und Sanierungsrecht Althaus
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Tobias Humpf
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Sicherung der Masse
Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter – Aufgaben bei der Insolvenzverwaltung
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, ernennt das Insolvenzgericht per Beschluss gemäß § 27 InsO einen Insolvenzverwalter zur Durchführung des Insolvenzverfahrens. Im Rahmen der Rechtsaufsicht hat der zuständige Insolvenzrichter die Tätigkeit des Insolvenzverwalters während des Insolvenzverfahrens zu überprüfen.
Voraussetzungen der Insolvenzverwaltung
Eine Berufsausbildung zum Insolvenzverwalter gibt es nicht und die Möglichkeiten der Ernennung zum Insolvenzverwalter sind gesetzlich nicht klar geregelt. Gemäß § 56 InsO muss der Insolvenzverwalter eine neutrale natürliche Person sein, die geschäftskundig ist , d. h. Kenntnisse aus dem juristischen und wirtschaftlichen Bereich besitzt, und unabhängig von Schuldnern und ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Insolvenzanfechtung vermeidbar?
Denjenigen, der glaubt, mit der Sicherungsübereignung oder Bestellung einer Grundschuld oder gar der Bezahlung von Forderungen durch einen insolvenzgefährdeten Schuldner sein Geld zu retten, belehrt später der Insolvenzverwalter oft eines Besseren: Dieser ficht meist diese Geschäfte an und fordert die Rückgabe von Sicherheiten und Zahlungen.
Insolvenzanfechtungen setzen Anfechtungsgründe voraus
Doch kann der Insolvenzverwalter nicht jede geleistete Zahlung zurückfordern: Das Gesetz stellt zunächst klare Bedingungen auf. Diese sind in § 129 bis § 147 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. So müssen für eine zulässige Insolvenzanfechtung sogenannte Anfechtungsgründe vorliegen. In der Praxis kommen am häufigsten folgende Anfechtungsgründe vor: ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Bei Insolvenz des Vermieters, Barkaution im Zweifesfall weg
Der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat hatte die Frage zu entscheiden, ob der Wohnungsmieter die Kaution auch dann herausverlangen kann, wenn der Vermieter sie nicht von seinem Vermögen getrennt angelegt hat. Schon das Amts- und das Landgericht hatten die Klage der Mieterin in einem solchen Fall abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung der Vorinstanzen bestätigt.
Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann ungeschmälert herausverlangen (aussondern), wenn der Vermieter, wie es § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB vorschreibt, die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Verstößt der Vermieter gegen diese zu Gunsten des Mieters vorgesehene Bestimmung, dann ist der dem Mieter zustehende ... weiter lesen
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