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Matthias Dieckmann
dieckmann | rechtsanwaltskanzlei • insolvenzverwaltung
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Sicherung der Masse
Insolvenzrecht
Freiberufliche Arbeit bei Überschuldung gestärkt
Münster (jur). Wer während einer Privatinsolvenz einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, kann bis zu den Pfändungsgrenzen nicht nur den laufenden Gewinn sondern auch eine aus dieser Tätigkeit resultierende Steuererstattung für sich behalten. Bestehen noch Schulden beim Finanzamt, darf dies allerdings aufrechnen, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 4. November 2013, veröffentlichten Urteil vom 27. September 2013 entschied (Az.: 14 K 1917/12 AO).
Schuldner dürfen in der Insolvenz ihr Einkommen bis zur individuellen Pfändungsgrenze behalten, der darüber hinausgehende Verdienst geht an den Insolvenzverwalter und damit indirekt an die Gläubiger.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit besteht das Problem, dass unstete Einkünfte ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Wohnungsrecht am eigenen Grundstück kann gepfändet werden
Karlsruhe (jur). Überschuldete Wohnungseigentümer können mit der Grundbucheintragung ihres Wohnungsrechts am eigenen Grundstück sich nicht vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Denn das eingetragene Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist pfändbar und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 5. April 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: V ZB 64/21). Nur wenn das Grundstück einer anderen Person gehört, könne ein daran bestehendes, nicht übertragbares Wohnungsrecht nicht gepfändet werden.
Im Streitfall ging es um ein Grundstück in Berlin-Charlottenburg. Der Eigentümer hatte das Grundstück als Einlage in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingebracht. Im Grundbuch hatte er sich allerdings noch ein Wohnungsrecht ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Urteil im ersten „Testverfahren“ des P&R-Insolvenzverwalters gegen Altanleger
In einem ersten Pilotverfahren des P&R-Insolvenzverwalters gegen einen Altanleger liegt nun ein Urteil vor. Bislang wurden „testweise“ einige Anleger verklagt, die von P&R bis zu vier Jahre vor der Pleite Auszahlungen erhalten haben. Vor dem Landgericht Karlsruhe (Az. 20 O 42/20) wurde inzwischen der erste Fall verhandelt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Anleger die Auszahlungen für seine fünf Container nicht zurückzahlen muss.
Die Insolvenzverwalter hatten ihn auf Rückzahlung von insgesamt ca. 33.500 Euro verklagt, davon 15.000 Euro aus Mietzahlungen und rund 18.500 Euro aus dem Container-Rückkauf durch P&R. Die Auszahlungen hatte der Investor vor der Insolvenz im März 2018 erhalten. Doch dieses Geld gehöre in die Insolvenzmasse, so die Auffassung der ... weiter lesen
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