Anwalt Arbeitsrecht Starnberg – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Starnberg
Anwalt Arbeitsrecht Starnberg (© JFL Photography - Fotolia.com)

Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht mit zu den umfangreichsten Rechtsgebieten. Dabei ist kein Arbeitnehmer vor Problemen mit dem Arbeitgeber geschützt. Schneller als so manchem lieb ist, kann es zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommen. Gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen ist zur Urteilsfindung eine ganze exakte Analyse und Aufklärung der Einzelsituation nötig.

Egal, ob es sich um eine Kündigung handelt, eine Abfindung, oder um ein Arbeitszeugnis. Ist man kein Jurist, kann man die Rechtslage nicht fundiert beurteilen. Fühlt man sich jedoch unfair behandelt, sollte man den Rat eines Anwalts einholen. Dieser wird die Rechtssituation prüfen und etwaige rechtliche Schritte empfehlen und diese für seinen Mandanten durchführen. Da das Arbeitsrecht sehr umfangreich ist, sollte man sich an einen Fachanwalt wenden. Lebt man in einer Stadt, dann hat man Glück, denn z.B. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus ...

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Fachanwalt Michael Grundmann mit Fachanwaltskanzlei in Starnberg berät Mandanten als Rechtsbeistand im Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Starnberg


Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen
Arbeitsrecht Abmahnung ist rechtswidrig
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.03.2024 zum Aktenzeichen 12 Ca 2743/23 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Abmahnung rechtswidrig ist und deshalb aus der Personalakte entfernt werden muss. Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung . Die Klägerin ist seit dem 01.06.2004 als Angestellte bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie arbeitet in einem flexiblen individuellen Arbeitszeitmodell nach der Dienstanweisung über flexible Arbeitszeit vom 01.04.2014. Der damalige Personalreferent lud die Kläger am 19.12.2022 auf elektronischem Wege für den 22.12.2022 zu einem Personalgespräch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter Beteiligung des ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht bestätigt Entlassung von Polizeikommissar auf Probe
Die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis durch das Land Rheinland-Pfalz wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz als gesetzeskonform bestätigt (Az. 5 K 733/23.KO ). Der Fall betraf einen Beamten auf Probe, der aufgrund von diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Inhalten, die er in WhatsApp-Chatgruppen geteilt hatte, entlassen wurde. Polizeikommissar nach WhatsApp-Skandal entlassen: Charakter fraglich Nach seiner Laufbahnprüfung im Jahr 2021 wurde der Betroffene als Einsatzsachbearbeiter in der Bereitschaftspolizei eingestellt. Während seines Vorbereitungsdienstes teilte er in verschiedenen WhatsApp-Gruppen Bilddateien mit diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Inhalten. Als sein Arbeitgeber davon Kenntnis erhielt, wurden ein Disziplinar- und anschließend ein ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Starnberg

Fachanwalt Arbeitsrecht Starnberg
Fachanwalt Arbeitsrecht Starnberg (© JFL Photography - Fotolia.com)
... Starnberg zu finden, gestaltet sich Dank des Internets einfach.

Hat man arbeitsrechtliche Probleme, ist es absolut empfohlen, einen Fachanwalt Arbeitsrecht aus Starnberg aufzusuchen. Ein persönliches Gespräch ist durch die örtliche Nähe kein Problem. Ein persönlicher Kontakt ist für Beratungsgespräche und auch bei anderen Terminen oft unerlässlich. Konsultiert man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, wird sich dieser zunächst einen Überblick über das rechtliche Problem verschaffen. Der Anwalt wird seinen Mandanten nicht nur umfassend in Bezug auf die rechtliche Lage aufklären, sondern auch darlegen, wie weiter vorgegangen werden sollte. Nicht immer kommt es dabei zu einem Verfahren vor Gericht. Ein Verfahren vor Gericht ist dabei nicht immer nötig. Oft kann der Anwalt auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Kommt es doch zu gerichtlichen Schritten, wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Da das Arbeitsrecht ein sehr schwieriges und breitgefächertes Rechtsgebiet ist, sollte sich jeder Arbeitnehmer bei diesbezüglichen Schwierigkeiten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass man mit seinen arbeitsrechtlichen Problemen in guten Händen ist.

Ein Fachanwalt hat diese Fachkenntnisse im Rahmen einer umfangreichen Zusatzqualifikation erworben. Denn will man sich in Deutschland Fachanwalt Arbeitsrecht aus Starnberg nennen, muss man nicht nur einen Fachanwaltskurs besucht haben. Überdies ist es unerlässlich, dass man eine bestimmte Anzahl an Arbeitsrechtsfällen bearbeitet hat. Vorgeschrieben ist hierbei eine Bearbeitung von mindestens hundert arbeitsrechtlichen Fällen. 50 von diesen Verfahren müssen überdies rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben.

Die Zusatzqualifikationen stellen sicher, dass der Fachanwalt für Arbeitsrecht tatsächlich über ein außerordentliches Fachwissen verfügt. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen wirklich gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Starnberg
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Das Arbeitsrecht ist geprägt durch eine umfassende Rechtsprechung. Das Arbeitsrecht umfasst alle Verordnungen und Gesetze sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Es kann in 2 Teilgebiete aufgeteilt werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzbuch ratifiziert. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Fülle an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Rechtliche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Das Landesarbeitsgericht ist bei Beschwerden und Berufungen zuständig. Das BAG ist die letzte Instanz.

Ein neues Arbeitsverhältnis beginnen

Eine Stellenausschreibung ist für die allermeisten die ideale Art und Weise, um einen neuen Job zu finden. Auch eine Initiativbewerbung ist natürlich eine Möglichkeit. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz legt fest, dass eine Stellenanzeige weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie z.B. Ausschluss aufgrund einer Behinderung. Es gilt ein absolutes Diskriminierungsverbot. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildung ist. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitstelle oder man bevorzugt einen Nebenjob, Telearbeit oder Heimarbeit. Übrigens gilt in der BRD seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Hat man eine Stelle gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung der erste Schritt. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und bekommt die Stelle, dann wird im Regelfall ein Arbeitsvertrag geschlossen.

Der Arbeitsvertrag als Grundlage der Zusammenarbeit


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Im Regelfall liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. In diesem ist die rechtliche als auch die soziale Beziehung beider Parteien geregelt. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen vorübergehenden Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer Befristung ohne sachlichen Grund. Ebenfalls möglich ist ein Vertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Vertrag. Im Unterschied zum befristeten Vertrag wird hier kein Ende des Arbeitsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrages und damit Basis des Arbeitsverhältnisses. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten für das Beschäftigungsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Arbeitslohns bzw. eines Gehalts, Monatsentgelts. Ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sind u.a. folgende Punkte: Angaben über die Arbeitszeiten, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Urlaubstage, Umgang mit Überstunden, Probezeit, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Ebenfalls im Arbeitsvertrag ausgeführt sind ferner der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Anmerkung: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vermerkt ist, kann eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung stellt eine sich wiederholende, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu zählen beispielsweise gleichförmige Zahlungen von Zusatzleistungen, die dreimalig aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Auch eine Dienstwagenüberlassung kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Alternativ kann eine gesonderte Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch diesbezügliche Ausführungen im Arbeitsvertrag. Einen Sonderfall stellt ein Leiharbeitsverhältnis bzw. eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Unternehmen, an das der Leiharbeiter „verliehen“ wird. Im Regelfall handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine bestimmte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzliche Regelungen, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im AÜG fixiert.

Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elterngeld, Arbeitsschutz

Arbeitnehmer genießen in der BRD einen besonderen Schutz des Staates. So hat man zum Beispiel ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Geregelt findet sich dies im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Ist man schwanger, profitiert man überdies von besonderen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das Mutterschutzgesetz. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) normiert die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Die Arbeitsplatzsicherheit wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Durch das Gesetz soll die Gesundheit aller Angestellten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes gesichert und verbessert werden. Arbeitsunfälle sollen weitestgehend verhindert werden. Durch die Ausgleichsabgabe soll zudem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Beschäftigte zusätzlich erhöht. Seit Juli 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Betrieben dienen. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens haben Beschäftigte einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Außerdem hat man als Arbeitnehmer eine ganze Reihe an weiteren Rechten wie beispielsweise das Recht auf Anhörung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Welche Arten der Kündigung gibt es?


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung heißt, dass nur einer Partei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Diese muss dieselbe außerdem erhalten. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können kündigen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann verschiedene Formen haben. So kann es sich bei der Kündigung beispielsweise um eine fristlose Kündigung handeln. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Beschäftigungsverhältnis sofort beendet. Die fristlose Kündigung ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Die für den Regelfall vorgeschriebene Frist für die Kündigung wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss ferner einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schlimmes Ereignis, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen nicht zumutbar macht wie z.B. Diebstahl oder Betrug. Auch eine Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. Bei der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist hingegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorangegangene Abmahnung nur in wenigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Weitere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet sind, sind die verhaltensbedingte Kündigung, die personenbedingte Kündigung und die Verdachtskündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name bereits annehmen lässt, in der Person des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz dauerhaft zu erbringen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann gerechtfertigt, wenn der Angestellte mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Die Verdachtskündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Vertragsverletzung oder strafbaren Tat stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine vorherige Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in den meisten Fällen nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Länge und Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung ergeben sich entweder aus den Regelungen zur gesetzlichen Kündigungsfrist, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag, der auf das Beschäftigungsverhältnis anwendbar ist. Im Gegensatz zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung ist die Änderungskündigung nur wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Beschäftigungsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzusetzen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen, um ein Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn durchaus üblich. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oftmals der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oftmals aus dem Sozialplan, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Nach rechtlicher Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung bereits ausgesprochen und es müssen noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür häufig ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Im Abwicklungsvertrag kann z.B. auch die Zahlung einer Abfindung beschlossen werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage zu erheben kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Grundsätzlich kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer natürlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur sinnvoll, wenn man den Arbeitsplatz in jedem Fall behalten möchte, sondern auch, um zum Beispiel eine Abfindung zu erwirken. Will man eine Kündigungsschutzklage einreichen, dann ist unbedingt die Frist von 3 Wochen ab Erhalt zu beachten. Prinzipiell kann man die Klage auch persönlich beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Anwalt ist nicht unbedingt nötig. Allerdings ist es dringend empfohlen, sich einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht wird sowohl alle erforderlichen Schriftsätze verfassen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Mandanten vertreten.

Die Aufgaben eines Betriebsrats


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Existiert in einem Betrieb ein Betriebsrat, bringt dies Arbeitnehmern etliche Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Belegschaft. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht und vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Auch zum Beispiel im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Sollen Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenso ein Wörtchen mitzureden. Dem ist auch so, wenn eine Umgruppierung, Eingruppierung oder Einstellung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat immer zu unterrichten. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit eingeführt werden soll, dann ist dafür eine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen. Eine Einigungsstelle ist gleichsam ein betriebliches Schiedsgericht. Sie ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik auffordern darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl an Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Betriebsrat und Arbeitgeber einigen müssen. Jedoch sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Dies z.B., wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Einsichtsrecht zu. Strittig ist ferner oft die Frage, ob und inwieweit der Betriebsrat bei Evaluierungen und Zielen der einzelnen Mitarbeiter teilhaben darf. Gestritten wird oftmals um die Frage, welche Informationsrechte dem Betriebsrat hierbei genau zustehen. Das BetrVG bildet die rechtliche Basis für die innerbetriebliche Mitbestimmung. Es wird gerne als das Grundgesetz der Betriebsräte bezeichnet. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte im Unternehmen. Übrigens ist das Gegenstück zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus sinnvoll sein, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, die die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Hauptziel ist es zweifellos, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie beispielsweise die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu realisieren, verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Falls nötig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Im Übrigen sind Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Jedoch kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Hauptsächlich dann, wenn in einem Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft nicht selten von einer besseren Entlohnung und auch anderen besseren Arbeitsbedingungen als andere Beschäftigte.

Bei Problemstellungen im Arbeitsrecht sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren


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Bei Problemen im Arbeitsrecht sind die allerbesten Ansprechpartner Anwälte zum Arbeitsrecht. Ein Anwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch die von Arbeitgebern. In Starnberg finden sich einige Kanzleien im Arbeitsrecht. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aus Starnberg ist nicht nur bei allgemeinen Fragen der perfekte Ansprechpartner wie: was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht? Wie steht es rechtlich mit Gehaltsverzicht? Der Anwalt für Arbeitsrecht in Starnberg ist auch die richtige Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Anwalt im Arbeitsrecht in Starnberg verfügt über ein umfangreiches Fachwissen. Dieses reicht von Problemen bei der Bewerbung bis hin zu Problemen mit einer Kündigung. Der Rechtsanwalt wird hierbei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung vor Gericht. Gestaltet sich ein Fall diffiziler, dann ist es empfohlen, von Anfang an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aufzusuchen. Damit ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht führen darf, muss er ganz besondere theoretische als auch praktische Kenntnisse in diesem Fachbereich vorweisen. Eine der Bedingungen ist, dass er mindestens 100 Fälle, die in das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich zu belegen, dass er sich weitergebildet hat. Kann der Rechtsanwalt nicht belegen, dass er sich fortbildet und eine Weiterbildung im Jahr absolviert hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es ist somit ganz offensichtlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine überdurchschnittliche Fachkompetenz besitzt. Somit tut man somit gut daran, gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen, die sich schwieriger gestalten, umgehend einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu kontaktieren.

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Dr. / LLM (1)

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