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Karlsruhe. Medien müssen die Belange von Angehörigen berücksichtigen, wenn sie über Sterben und Tod von Prominenten berichten. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat in vier Urteilen (Az.: VI ZR 123/21 und weitere) vom Dienstag, 19. Juli 2022, entschieden, dass zur geschützten Privatsphäre insbesondere „die Situation des Bangens um das Leben eines nahen Angehörigen“ gehören kann. Danach verletzte die Medienberichterstattung über den Tod einer Schauspielerin unverhältnismäßig das Interesse ihres Mannes, „mit seiner Trauer in Ruhe gelassen zu werden“. Der Ehemann einer 2019 verstorbenen Schauspielerin hatte Klage eingereicht. Die beiden machten gemeinsam Urlaub auf der Insel Elba. Die Schauspielerin starb beim Schwimmen an einem Herzstillstand. Zwei Tage nach ihrem Tod bestätigte ein von ihrem Mann...
weiter lesenKarlsruhe. Wenn die Presse in teilweise identifizierbarer Weise über eine Anklageerhebung gegen einen mutmaßlichen Straftäter berichtet, ist es nicht erforderlich, für diese Berichterstattung eine Stellungnahme des Angeklagten einzuholen. Sonst würde es zu einer zumindest erheblichen Erschwerung der tagesaktuellen Berichterstattung über Teile einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung kommen, hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem am Dienstag, 12. Juli 2022 veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VI ZR 95 /21). Im streitigen Fall berichtete die Bild-Zeitung am 28. Februar 2018 über ein Strafverfahren gegen einen Zahnarzt in Köln. Dieser Artikel befasste sich nur mit den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und der erfolgten Verlesung der Anklageschrift am ersten Verhandlungstag. Demnach sollen der Zahnarzt...
weiter lesenLuxemburg (jur). Bei Urheberrechtsverletzungen durch Privatpersonen bleiben die anwaltlichen Abmahnkosten weiterhin begrenzt. Die deutsche Deckelung ist gerechtfertigt und mit EU-Recht vereinbar, urteilte am Donnerstag, 28. April 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-559/20). Gegen die rechtswidrige Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke können die Rechteinhaber mit einer Abmahnung vorgehen. Diese umfasst neben Schadenersatz, etwa für entgangene eigene Verkäufe, auch einen Ersatz der Anwaltskosten. Diese richten sich nach dem „Gegenstandswert“. Laut Urhebergesetz ist dieser auf maximal 1.000 Euro begrenzt, wenn sich die Abmahnung gegen eine Privatperson richtet, die nicht gewerblich oder beruflich handelt. Im Streitfall hatte ein Nutzer das Computerspiel „This War of Mine“ auf...
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