Anwalt Strafrecht Grevenbroich – Fachanwälte finden!

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Anwalt Strafrecht Grevenbroich (© kamasigns - Fotolia.com)

Das deutsche Strafrecht ist für das menschliche Zusammenleben von elementarer Bedeutung. Es dient dem Rechtsgüterschutz. Das Strafrecht ist in der Bundesrepublik im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Das StGB (Strafgesetzbuch) regelt, wann Taten strafbar sind. Es legt die Straftatbestände und die jeweilige Strafhöhe fest. Mit zu den häufigsten strafbaren Taten gehören Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Totschlag, Diebstahl, Erpressung, Brandstiftungsdelikte, sexueller Missbrauch, Stalking, Fahrerflucht, Misshandlung, Hehlerei, Untreue, Unterschlagung, Nötigung, Bestechlichkeit, fahrlässige Tötung, Vergewaltigung, Gewalttaten jeglicher Art, Mord oder auch Raub. Ebenfalls sehr oft zu verzeichnen sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die rechtlichen Konsequenzen einer Straftat

Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Basis auf der fußend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erfährt die Staatsanwaltschaft, dass ein begründeter Verdacht ...

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Aktuelle Rechtsfälle aus dem Themengebiet Strafrecht beantwortet Rechtsanwalt Hans-Georg Kroll (Fachanwalt für Strafrecht) vor Ort in Grevenbroich.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Grevenbroich


Strafrecht Die Bedeutung einer frühzeitigen Rechtsberatung im Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren teilt sich in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren. Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Gerade im Ermittlungsverfahren werden oftmals die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt. Auch wenn Sie als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens vielleicht im ersten Moment nicht die Notwendigkeit einer Rechtsberatung sehen, so gilt für einen Strafverteidiger jedoch: Je früher Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, einschalten, desto besser. Welche Besonderheiten das Ermittlungsverfahren aufweist und warum frühzeitige die Einschaltung eines Rechtsanwalts wichtig ist, zeigt dieser Artikel. Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren Bei einem strafrechtlichen Tatverdacht haben die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einzuleiten. ... weiter lesen
Strafrecht Vorwurf: Betrug?
Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten!   Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?   Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren ... weiter lesen
Strafrecht Keine Meinungsfreiheit für Beleidigung als „Schlampe“
München (jur). Die Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ ist regelmäßig eine strafbare Beleidigung, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Das Schimpfwort „stellt zweifelsfrei durch die darin zum Ausdruck gekommene Missachtung einen Angriff auf die persönliche Ehre der Verletzten dar“, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht in München in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 6. November 2023 (Az.: 202 StRR 80/23).  Im Streitfall war der vielfach vorbestrafte Angeklagte bis Ende März 2022 mit der Mutter der Verletzten liiert. Als die Mutter nach der Trennung dem Ex für einen Antrag beim Arbeitsamt benötigte Unterlagen nicht zur Verfügung stellte, veröffentlichte dieser eine Fotocollage auf Facebook mit von der Tochter der Ex-Partnerin angefertigter Torten. Diese ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Grevenbroich

... besteht, der deutlich macht, dass eine Straftat begangen wurde, ist die Konsequenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Ein derartiges Wissen kann die Staatsanwaltschaft erlangen, wenn bei der Polizei, beim Amtsgericht oder bei den Behörden eine Strafanzeige erstattet worden ist. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. Im Normalfall werden die Ermittlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, durchgeführt. Es kommt zu Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden wie einer Durchsuchung von Wohnräumen oder Büroräumen etc. und Beschlagnahme von Beweismitteln. Auch eine Überwachung des Beschuldigten ist nicht unüblich. Es findet ferner eine Vernehmung des Beschuldigten statt, auch Zeugen erhalten einen Anhörungsbogen oder eventuell eine Vorladung. Zeugen sind verpflichtet Aussagen zu machen. Nur bei einer nahen Verwandtschaft zum Tatverdächtigen kann vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Sind Zeugen nicht mit dem Tatverdächtigen verwandt und weigern sie sich eine Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden. Der Tatverdächtige kann in U-Haft genommen werden. Dies hängt natürlich u.a. davon ab, wie schwer die vorgeworfene Straftat ist. Ein Haftbefehl wird erlassen. Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr sind 2 Gründe, die meist der Anlass sind, weshalb ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen wird. Wenn alle Beweismittel gesichert sind und sich der mutmaßliche Täter zum Tatvorwurf äußern konnte, ist es am Staatsanwalt zu beschließen, wie in der Angelegenheit weiter fortgefahren wird. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es kommt zur Erlassung eines Strafbefehls. Ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ein Strafbefehl, dann kommt es zu keiner Hauptverhandlung. Der Angeklagte erhält eine Bewährungsstrafe bzw. muss in vielen Fällen lediglich eine Geldstrafe zahlen. Kommt der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Prozess vor Gericht statt. Hier wird im Rahmen einer Gerichtsverhandlung geklärt, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Dies kann von einer Geldstrafe zu einer Strafe auf Bewährung bis hin zu einer langjährigen Haftstrafe reichen. Hauptsächlich dann, wenn der Angeklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen existieren, ist eine Haftstrafe auf Bewährung, selbstverständlich abhängig von der Schwere des Verbrechens, im Bereich des Wahrscheinlichen. Auch ein kompletter Freispruch ist natürlich im Bereich des Möglichen.

Sie haben eine Strafanzeige erhalten? Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt zum Strafrecht unterstützen und beraten

Es gibt keinen Zweifel, eine Straftat zu begehen kann üble Konsequenzen haben. Wurde gegen einen selbst eine Strafanzeige erstattet, dann sollte man sich sofort an einen Strafrechtsanwalt wenden. Dabei sollte man sich man allerbesten an einen Fachanwalt wenden, dessen Kernkompetenz im erforderten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie im Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Umweltstrafrecht, Arztstrafrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht oder im Drogenstrafrecht. Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt sich in allen Bereichen, in denen es zu kriminellen Taten bzw. Kriminalität kommen kann, bestens aus. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein umfassendes fachliches Know-how und kann auf einen enormen Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Grevenbroich sind etliche Anwälte und Anwältinnen vertreten, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Mit einem fachkundigen Anwalt zum Strafrecht in Grevenbroich an der Seite hat man die allerbesten Voraussetzungen, ein so mildes Urteil als möglich, eine Bewährungsstrafe oder gar einen Freispruch zu erhalten. Kann man sich selbst keinen Anwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Dieser übernimmt dann die Verteidigung seines Mandanten. Doch zweifellos ist man klar im Vorteil, wenn man sich selbst einen Rechtsanwalt im Strafrecht aus Grevenbroich suchen kann. In jedem Fall darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Rechtsanwalt für Strafrecht aus Grevenbroich als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.

Mit einem versierten Fachanwalt für Strafrecht an der Seite schafft man die ideale Basis für eine milde Strafe oder sogar einen Freispruch

Als erstes wird der Rechtsanwalt für Strafrecht seinem Klienten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung als auch seine Rechte erläutern. Er wird außerdem Akteneinsicht beantragen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Mandanten die belastenden Informationen besprechen. Daraufhin wird eine Strategie für die Verteidigung entwickelt werden. Schafft es der Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl ein Ende findet, wird er selbstverständlich bei einer bevorstehenden Verhandlung vor Gericht seinen Klienten so gut als möglich verteidigen. Um seinen Mandanten zu entlasten wird er Dokumente und, falls möglich, Zeugen präsentieren. Sollte es während der Verhandlung deutlich werden, dass es nur noch zu einer geringen Strafe führen kann, wenn der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt, wird er seinen Mandanten darauf zum passenden Zeitpunkt hinweisen. Natürlich ist ein Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht nur für jeden eine immense Hilfe, der eine strafbare Tat begangen hat. Er ist auch der ideale Partner an der Seite von Zeugen und von Opfern, die einen kompetenten Rechtsbeistand an der Seite haben möchten.

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