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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Strahlenschutzverordnung
Medizinrecht
Arztgeheimnis vom Bundesverwaltungsgericht gestärkt
Leipzig. Die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses wird vom Bundesverwaltungsgericht hochgehalten. Das oberste Verwaltungsgericht hat am Donnerstag, 10. März 2022 in Leipzig (Az.: 3 C 1.21) entschieden, dass Behörden auch bei Verdacht auf rechtswidrige Verschreibung von Betäubungsmitteln keine Einsicht in Patientenakten verlangen können. In Verdachtsfällen müssen Ärzte jedoch bisherige Verordnungen herausgeben.
Der Kläger betreibt in München eine Praxis für Allgemeinmedizin. Als die Stadt eine unangekündigte Kontrolle durchführte, wurden mehrere Rezepte für Betäubungsmittel gefunden, die von den Kontrolleuren als "auffällig" eingestuft wurden. Die Stadt vermutete daher, dass der Arzt Betäubungsmittel verordnet hat, ohne dass dafür eine medizinische Indikation vorgelegen hat. Die Stadt verlangte ... weiter lesen
Medizinrecht
Arzt kann zwischen Vakuumextraktion und Zangengeburt wählen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Treten bei der Geburt Komplikationen auf, muss die Mutter nur über die Notwendigkeit der schnellen Beendigung der Geburt aufgeklärt werden. Kommen hierfür nur noch die Vakuum- oder die Zangengeburt in Betracht, muss der Arzt diese Alternativen nicht erläutern. Voraussetzung ist, dass beide Wege die gleichen Erfolgschancen bieten. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung, die das Oberlandesgericht Karlsruhe am 31. Juli 2013 (AZ: 7 U 91/12) getroffen hat.
Während einer Geburt fiel nach vorherigem normalem Verlauf plötzlich kontinuierlich die Herzfrequenz des Kindes ab. Eine rasche Beendigung der Geburt war erforderlich. Da sich der Kopf des Kindes schon weit im Becken befand, war es für einen ... weiter lesen
Medizinrecht
Krankenversicherung muss Behandlung von Alterssichtigkeit nicht zahlen
München/Berlin (DAV). In der Regel zahlen Krankenversicherungen nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Altersbedingte Veränderungen zählen nicht dazu, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 27. Dezember 2013 (AZ: 121 C 27553/12).
Weil der Patient an Grauem Star, an Kurzsichtigkeit mit einer Hornhautverkrümmung und der bekannten Alterssichtigkeit litt, implantierte ihm sein Augenarzt so genannte torische Multifokallinsen zum Preis von je 963 Euro. Diese Linsen behoben alle Augenprobleme des Mannes.
Die Krankenversicherung erstattete jedoch nur die Kosten für Einstärkenlinsen in Höhe von jeweils 200 Euro. Die darüber hinausgehende Behandlung sei medizinisch ... weiter lesen
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