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In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am 21. Dezember 2023 entschieden, dass die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes nicht zur Nichtigkeit eines Testaments führt. Dieses Urteil ( Aktenzeichen 21 W 91/23 ) könnte bedeutende Implikationen für die Rechtspraxis im Erbrecht haben, insbesondere in Fällen, in denen medizinische Fachkräfte von ihren Patienten bedacht werden. Hintergrund des Falles Die Erblasserin hatte in ihrem letzten Testament aus dem Jahr 2021 ihren behandelnden Arzt als Miterben benannt. Dies führte zu einem Rechtsstreit, da ein anderer Miterbe das Testament aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen § 32 der Berufsordnung der hessischen Ärztekammer (BO-Ä) anfocht. Diese Vorschrift untersagt Ärzten, Vorteile von Patienten anzunehmen, die die ärztliche...
weiter lesenKarlsruhe. Wenn Patienten Bedenkzeit nach einem Aufklärungsgespräch wünschen, müssen sie sich dazu selbst äußern. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat in einem am Mittwoch, 08. Februar 2023, veröffentlichten Leitsatzurteil entschieden, dass ein Arzt dies in der Regel nicht von sich aus anbieten muss (Az.: VI ZR 375/21). Etwas anderes gelte nur, sofern sich aus dem Aufklärungsgespräch Hinweise ergeben, dass der Patient noch etwas Zeit braucht. Der Kläger litt 2013 unter chronisch wiederkehrenden Ohrentzündungen und sogenannten Paukenergüssen. Hierbei handelt es sich um eine Flüssigkeitsansammlung im Mittelohr. Nach der Überweisung ins Krankenhaus empfahl der dortige Arzt eine Operation an Nase und Nebenhöhlen. Nach dem Aufklärungsgespräch hat der Patient die Einwilligungserklärung unterschrieben....
weiter lesenMünchen/Berlin (DAV). In der Regel zahlen Krankenversicherungen nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Altersbedingte Veränderungen zählen nicht dazu, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 27. Dezember 2013 (AZ: 121 C 27553/12). Weil der Patient an Grauem Star, an Kurzsichtigkeit mit einer Hornhautverkrümmung und der bekannten Alterssichtigkeit litt, implantierte ihm sein Augenarzt so genannte torische Multifokallinsen zum Preis von je 963 Euro. Diese Linsen behoben alle Augenprobleme des Mannes. Die Krankenversicherung erstattete jedoch nur die Kosten für Einstärkenlinsen in Höhe von jeweils 200 Euro. Die darüber hinausgehende Behandlung sei medizinisch...
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