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Berlin (jur). Der Konsum von Alkohol ist „grundsätzlich eine widmungsgemäße Nutzung öffentlicher Grünanlagen zu Erholungszwecken“. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 5. September 2022, bekanntgegebenen Eilbeschluss betont (Az.: L 183/22). Es hob damit ein nächtliches Alkoholverbot für zwei Parks im Bezirk Mitte vorerst auf. Das Bezirksamt Berlin-Mitte hatte das Verbot am 21. Juli 2022 für den Monbijoupark und den James-Simon-Park erlassen. Es sollte bis zum 11. September 2022 gelten, jeweils nachts von 22 bis 6 Uhr. Zur Begründung hatte das Bezirksamt darauf verwiesen, die Parks würden nachts vorrangig zum Konsum von Alkohol und „zum wilden Feiern“ genutzt. Dies führe nicht nur zu Schäden an den Anlagen. Auch sei es mit „dem Zweck einer Grünanlage als Ort ruhiger Erholung“...
weiter lesenBerlin (jur). Bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion darf die Polizei der mutmaßlich infizierte Person einen Platzverweis für einen belebten Ort erteilen. Denn bei einem von vielen Menschen genutzten Ort droht bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern auch im Freien ein Übertragungsrisiko, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 3. August 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VG 1 K 475/21). Im konkreten Fall wollte der Kläger am 25. September 2021 auf dem belebten Hardenbergplatz in Berlin an einer Versammlung teilnehmen, die sich gegen die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung richtete. Die Polizei hatte jedoch einen anonymen Hinweis erhalten, dass der Mann sich einige Tage zuvor auf einer Geburtstagsfeier mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte. Daraufhin wurde ihm wegen...
weiter lesenNeustadt/Weinstraße (jur). Die Müllabfuhr muss ein Grundstück nicht rückwärts anfahren. Fehlt eine Wendemöglichkeit, ist den Bürgern der Transport der Tonne zur nächsten Straße zumutbar, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 27. Dezember 2022, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 4 K 488/22.NW). Es wies damit einen Bürger aus dem nordpfälzischen Landkreis Kusel ab. Seine Mülltonnen waren bis Anfang 2019 direkt vor dem Grundstück abgeholt worden. Wegen des schmalen Zufahrtswegs und fehlender Wendemöglichkeit musste das Müllauto das Grundstück rückwärts anfahren. Doch dann lehnte das Entsorgungsunternehmen dies ab. Die Rückwärtsfahrt verstoße gegen die Unfallverhütungsvorschriften. Die Kreisverwaltung ordnete daher an, der Kläger müsse seine...
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