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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Straßen- und Wegerecht
Verwaltungsrecht
Teilzeitlehrer muss auch wirklich in Teilzeit arbeiten
Leipzig (jur). Teilzeitbeschäftigte verbeamtete Lehrer müssen ihnen übertragene Verwaltungsaufgaben außerhalb des Unterrichts grundsätzlich auch nur entsprechend ihrer Teilzeitquote leisten. Die Übertragung von Verwaltungsaufgaben über die Teilzeitquote hinaus ist nur zulässig, wenn durch die geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben ein zeitlicher Ausgleich erfolgt, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 16. Juli 2015, in Leipzig (Az.: 2 C 16.14).
Damit bekam dem Grunde nach eine an einem Gymnasium teilzeitbeschäftigte Oberstudienrätin aus Niedersachsen recht. Die niedersächsischen Vorschriften legen fest, dass mit dem Amt des Oberstudienrates auch die Verpflichtung einhergeht, „Funktionstätigkeiten“ zu übernehmen. Dies sind ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Anwaltskosten des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall geheim
Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht muss wohl Auskunft darüber geben, wie viel Geld es insgesamt für Rechtsanwälte zur Abwehr von Klagen gegen das Gericht ausgegeben hat. Konkrete Summen zu konkreten Verfahren muss das Gericht dagegen nicht nennen, wie am Mittwoch, 12. Oktober 2022, das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied (Az.: 3 K 3267/22).
Für sein Handeln als „Justizbehörde“ muss sich gegebenenfalls auch das Bundesverfassungsgericht vor den einfachen Gerichten verantworten. Dabei kann es sich selbst vertreten oder durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Medienberichten zufolge haben die Karlsruher Richter in jüngster Zeit offenbar mehrfach Anwälte angeheuert.
Das Bunderverfassungsgericht lehnte eine Auskunft zur Höhe von Anwaltskosten ab.
In dem nun vom Verwaltungsgericht ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Esel-Einzelhaltung verstößt gegen den Tierschutz
Trier (jur). Auch ein Esel benötigt soziale Kontakte. Es verstößt gegen den Tierschutz, wenn das Tier stets alleine gehalten wird, stellte das Verwaltungsgericht Trier in einem am Dienstag, 22. Juli 2014, bekanntgegebenen Urteil klar (Az.: 6 K 1531/13.TR). Denn nach den tierschutzrechtlichen Vorschriften seien Tiere „angemessen unterzubringen“. Eine Einzelhaltung schränke das Bedürfnis des Esels nach einem Artgenossen jedoch unangemessen ein.
Damit muss der Kläger seinem Esel neue Gesellschaft besorgen. Der Amtstierarzt hatte gerügt, dass der Esel mit der seit mehreren Jahren dauernden Einzelhaltung nicht angemessen untergebracht sei. Das Tier weise bereits Verhaltensauffälligkeiten auf, sei übermäßig scheu und verängstigt. Es wurde angeordnet, dass der ... weiter lesen
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