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Anwalt Verwaltungsrecht StuttgartDas Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 3 L 66/25 ) hat im Eilverfahren entschieden, dass eine Schülerin nach Nichtbestehen des Probeunterrichts keinen Anspruch auf vorläufige Aufnahme am Gymnasium hat. Die Regelungen zur Eignungsfeststellung seien rechtmäßig. Schülerin scheitert an Probeunterricht und Notenvorgabe Eine Berliner Schülerin wollte sich trotz verfehlter Notenvorgaben und nicht bestandenem Probeunterricht an einem Gymnasium anmelden. Nach der Förderprognose ihrer Grundschule lag ihr Notendurchschnitt bei 2,6, womit sie die Grenze von 2,2 für eine direkte Gymnasialempfehlung verpasste. Sie erhielt stattdessen eine Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule oder eine Gemeinschaftsschule. Um dennoch auf ein Gymnasium zu wechseln, nahm sie am verpflichtenden Probeunterricht teil, erreichte dort jedoch...
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Trier (jur). Das horizontale Gewerbe ist keine freiberufliche Tätigkeit. In Wohngebieten ist Prostitution daher verboten, wie das Verwaltungsgericht Trier in zwei am Montag, 10. November 2014, bekanntgegebenen Urteilen entschied (Az.: 5 K 948/14.TR und 5 K 950/14.TR). Es wies damit zwei Frauen aus Trier ab. Sie wollten in ihren Innenstadtwohnungen der Prostitution nachgehen. Die Stadt hatte dies abgelehnt. Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht Trier entschied. Der betreffende Bereich gelte als allgemeines Wohngebiet. Bauplanungsrechtlich seien dort nur freiberufliche oder gleichgestellte gewerbliche Tätigkeiten erlaubt. Dazu gehöre die Prostitution nicht. Daher sei „die Ausübung der Wohnungsprostitution in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht ausnahmsweise zulässig“, heißt...
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen, ob die in § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 des Telekommunikationsgesetzes getroffene Regelung zur Rückwirkung telekommunikationsrechtlicher Entgeltgenehmigungen der Bundesnetzagentur mit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vereinbar ist. Diese Frage stellt sich in einem Verfahren, in dem die klagende Deutsche Telekom AG die Genehmigung höherer monatlicher Überlassungsentgelte für einzelne Varianten des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung für die Zeit vom 1. April 2005 bis zum 31. März 2007 begehrt. Nach den genannten Bestimmungen kann das Gericht im Wege der einstweiligen Anordnung...
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