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Anwalt Urheberrecht und Medienrecht StuttgartHersteller untersagen oder beschränken gerne den Weiterverkauf ihrer Software. Doch ob sie das dürfen, erscheint nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Hamburg fragwürdig. Vorliegend nahm ein Vermarkter von gebrauchter Software Anstoß an den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SAP. Nach dem Inhalt einer Klausel darf die von SAP aufgekaufte Software nur dann an Dritte weiterverkauft werden, wenn SAP als der Hersteller dies gestattet. Mit diesem Zustimmungsvorbehalt wollte sich Susensoftware als Vermarkter nicht abfinden und mahnte SAP ab. Dann verklagte es das Unternehmen auf Unterlassung. Das Landgericht Hamburg schloss sich dieser Sichtweise an. Es entschied mit Urteil vom 25.10.2013 (Az. 315 O 449/12), dass diese AGB-Bestimmung unwirksam ist. Die Hamburger Richter beriefen sich...
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Münster (jur). Eine Polizeibehörde muss vor der Veröffentlichung von Twitter-Fotos wartender Fußballfans an der Einlasskontrolle eines Stadions schon genau hinsehen. Denn werden die Rechte Dritter an ihrem Bild mit der Veröffentlichung beeinträchtigt, müssen die mitgeteilten Tatsachen richtig und der damit verfolgte Zweck angemessen sein, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster mit Beschluss vom Montag, 28. November 2022 (Az.: 5 A 2808/19). Damit bekam ein Fußball-Fan des 1. FC Magdeburg recht. Im Februar 2017 hatte der in der 3. Fußball-Bundesliga spielende Club gegen den MSV Duisburg gespielt. Das im Wedau-Station in Duisburg stattfindende Match war von der Polizei als Risikospiel eingestuft worden. Als ein Anführer („Capo“) der Magdeburger Fans vor der Einlasskontrolle...
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Ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 16. Mai 2025 stellt klar: Auch Handyvideos können urheberrechtlich geschützt sein. Dies betrifft vor allem die Nutzung durch Medienunternehmen, die solche Aufnahmen über soziale Netzwerke hinaus kommerziell verwerten wollen. Handyvideos zwischen Alltagsaufnahme und schöpferischer Leistung Der Laufbildschutz gemäß § 95 UrhG schützt Bild- oder Tonfolgen, die keine Filmwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG darstellen, aber dennoch ein Mindestmaß an Individualität aufweisen. Entscheidend ist hierbei nicht die künstlerische Qualität, sondern eine erkennbare persönliche Prägung . Das Gericht betont, dass beispielsweise die Wahl der Perspektive , gezielte Kameraführung oder kompositorische Gestaltungselemente ausreichen können, um den Schutz zu...
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